Probleme beim Ausfüllen des WES

  • Ich hab die Woche mal gelesen das man mit WES erworbene Waffen und man selbst nicht in einem schützenverein ist... Für diese Waffen keinen schiessnachweis für sportliches schiessen erbringen muss.


    Bei einer ABK aber schon.


    Steinigt mich wenn ich da falsch liege :)

  • Ich hab die Woche mal gelesen das man mit WES erworbene Waffen und man selbst nicht in einem schützenverein ist... Für diese Waffen keinen schiessnachweis für sportliches schiessen erbringen muss.


    Bei einer ABK aber schon.


    Steinigt mich wenn ich da falsch liege :)


    Die Unterschiede liegen bei Detailfragen tief, aber hier eine Grobübersicht mit den Elementen, was die meisten Interessiert:


    - WaffenErwerbSchein: Du kannst die Waffen kaufen und damit hat es sich.


    - Ausnahmebewilligung klein für Schützen: Damit kannst Du bei Halbautomaten >10 Schuss Magazine bei Langwaffen und >20 Schuss Magazine bei Kurzwaffen erwerben. Dafür musst Du nach 5 und 10 Jahren den Schiessnachweis erbringen.


    - Ausnahmebewilligung klein für Sammler: Gleich wie oben, aber es sind auch im schiessfähigen Zustand <60cm lange Waffen erwerbbar. Es ist KEIN Schiessnachweis, aber dafür ein Sicherheitskonzept (je nach Kanton anders resp. je nach dem mit Vorlage), Nachweis der sicheren Verwahrung und das Führen eines Registers zwingend.

    • Offizieller Beitrag

    Die Unterschiede liegen bei Detailfragen tief (...)


    - Ausnahmebewilligung klein für Schützen: Damit kannst Du bei Halbautomaten >10 Schuss Magazine bei Langwaffen und >20 Schuss Magazine bei Kurzwaffen erwerben. Dafür musst Du nach 5 und 10 Jahren den Schiessnachweis erbringen.


    - Ausnahmebewilligung klein für Sammler: Gleich wie oben, aber es sind auch im schiessfähigen Zustand <60cm lange Waffen erwerbbar. Es ist KEIN Schiessnachweis, aber dafür ein Sicherheitskonzept (je nach Kanton anders resp. je nach dem mit Vorlage), Nachweis der sicheren Verwahrung und das Führen eines Registers zwingend.


    Wenn wir Detailfragen (schon wieder) diskutieren wollen:


    Zu Schiessnachweis: es reicht auch, wenn man Mitglied in einem Verein ist. Dann muss man keinen Schuss abgeben und/oder bestätigen lassen. Es ist übrigens egal, ob und wie man den Schiessnachweis erbringt: wenn ich eine AR15 mit ABK gekauft habe, kann ich den Schiessnachweis auch mit der P210 erbringen (z.B. OP oder FS).


    Zur ABK Sammler: Je nach Kanton können weitere Auflagen wie z.B. 5 Jahre Waffenbesitz und/oder eine gewisse Anzahl Waffen dazu kommen, bevor die Bewilligung erteilt wird.

  • Die Wochen vor der Gesetzesänderung vom 15.08.2019 waren sagen wir mal speziell.


    Im Kt. ZH hatten wir vom Antrag bis zum Erhalt des WES bis zu 6 Wochen. Es gab so viele Neuwaffenbesitzer. Ein Händler meinte er hätte in dieser Zeit überdurchschnittlich vielen Frauen Schusswaffen verkauft.


    Womöglich haben Waffengegner einmal mehr das Gegenteil erreicht mit einer Verschärfung?.

    "Gefällt mir"

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es!

  • Ich hatte mir damals auch noch drei Scheine geholt. Im Nachhinein habe ich es bereut, dass es nicht mehr waren.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Ich warte nun seit 2 Wochen auf ABK und WES:rolleyes:

    bei mir ist alles da....bald ist "Weihnachten" :D


    Es stellte sich heraus, das meine bisherigen Pistolen vom ersten WES noch gar nicht eingetragen waren, wohl auch, da dieser erst in 1-2 Wochen abläuft - wer jetzt was verschlampt hat konnte er aber nicht sagen. So jedenfalls der Mann vom Amt, der meine Bestellung zudem noch optimiert hat (wie auch hier im Forum schon angemerkt wurde).


    Daher mal die Frage:

    Was wäre gewesen, hätte man mich routinemässig auf dem Weg zur SA kontrolliert und festgestellt, das die Waffen nirgends eingetragen sind?

    WES hätte ich nicht dabei gehabt.

    нет!

    • Offizieller Beitrag

    Daher mal die Frage:

    Was wäre gewesen, hätte man mich routinemässig auf dem Weg zur SA kontrolliert und festgestellt, das die Waffen nirgends eingetragen sind?

    WES hätte ich nicht dabei gehabt.

    Desshalb empfielt es sich, eine Kopie davon dabei zu haben, kann ja auch in Digitaler Form (Smartphone) sein. Ändert in deinem Falle zwar nicht dass die Waffe(n) noch nicht eingetragen sind, dürfte eine Kontrolle aber zumindest vereinfachen.

    • Offizieller Beitrag

    Nehmt Euch den Ratschlag von easyjones zu Herzen:


    Scannt die Dokumente und legt sie vernünftig digital ab. Zusätzlich auf einen sicheren Cloudspeicher und sie sind fast jederzeit zur Hand.


    Bei meiner Menge an Dokumenten scanne ich alles, benenne sie nach Index-Nummer/Waffe/Waffennummen und lege sie nach Themen ab. Die Originale schmeisse ich unsortiert auf die Ablage (brauchte ich bisher noch nie, aber sie sind noch da).

    Index-Nummer ist die eindeutige Nummer, welcher ich jeder Waffe, jeder Blankwaffe und jedem Zubehörteil in meiner Datenbank vergebe.

  • Mache ich auch so, kann ich nur empfehlen. Ich nutze Swisscom myCloud, eine gratis Dienstleistung und bin sehr zufrieden damit. Zu einer Kontrolle ist es noch nie gekommen, aber ich wäre dafür zu haben. 8)

    "Ich habe zu viele Waffen." - niemand, jemals

  • Also ich werde diese Dokumente sicher nicht in den Cloudspeicher eines privaten Anbieters hochladen, und auch nicht als Bilder auf dem Handy ablegen, wo gefühlt jede App heutzutage Zugriff hat. Da nehme ich lieber eine etwas umständlichere Kontrolle in Kauf.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Also ich werde diese Dokumente sicher nicht in den Cloudspeicher eines privaten Anbieters hochladen, und auch nicht als Bilder auf dem Handy ablegen, wo gefühlt jede App heutzutage Zugriff hat.

    Aber alles andere ist i.O.? So Mails, sonstige Bilder, Kontaktdaten, Kalender usw.?


    Oder nutzt du kein Handy bzw. Smartphone?

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"