Liebe alle,
ich bin Jäger (Kt. BE) und wir haben neu die Vorschrift, dass die Jagdwaffe in einem geschlossenen Futteral im Auto aufbewahrt werden muss (dafür verwende ich die Tasche von Roland Schmid, welche sich an den Kopfstützen festmachen lässt und abschliessbar ist, so ein Filzfutteral).
Nun stellte ein Kollege die Frage, ob ein Behördenvertreter (in diesem Fall wohl am ehesten Polizei oder Wildhüter) dies kontrollieren darf.
Mal so eben das Auto durchsuchen? In Anlehnung an die Privaträume sehe ich hierzu die Notwendigkeit eines richterlichen Durchsuchungsbefehls oder einer Dringlichkeit, welche diese wegbedingen kann.
Ist diese Sichtweise korrekt und kann die jemand von Euch mit dem entsprechenden Gesetzesartikel untermauern? Ich habe nichts entsprechendes gefunden.
Der Hintergrund meiner Frage entstammt nicht dem guten Miteinander, welches die meisten von uns mit den Behördenvertretern pflegen, sondern dem Verhalten eines Einzelnen, welcher die Tendenz zum Übergriffigwerden hat, leider.