Spohr direkt fragen. Weil die Firma noch relativ klein ist, können Extrawünsche einfach erfüllt werden. Habe das mit dem Inhaber an der IWA so besprochen und die sind wirklich noch kundenorientiert.
Beiträge von just simple
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Bei den Pistolenergebnissen wäre es noch interessant für mich, welche Waffe verwendet wurde……
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Bin gespannt auf die Argumentation…..🤔
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Habt Ihr Erfahrung mit den Dämpfern von Fischer?
Ich hab einen für meine SFP. Logischerweise keinerlei Störungen. Nicht ganz so leise, wie einer auf dem Lauf, dafür schnell und einfach montiert.
Noch besser als 9 Para ist aber meine SIG 227 im Kaliber .45 mit B&T SD.
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Was sind eure Anforderungen an einen SD Cover? Bei mir muss er auf dem Repetierer bis etwa 20 Schuss die Mirage verringern…..🤔 dann hat er seinen Job getan.
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Ich hab mir auch schon den Spass gemacht, auf die Angebote einzugehen und dann statt 650.- nur -.65 Rappen auf ein ominöses Konto einzuzahlen. Dann ging es hin und her und ich stellte mich dumm, ich hätte 650.- einbezahlt und so weiter.....
Mein Ziel war es nur den Betrüger ein wenig zu beschäftigen. Interessanterweise reagieren jetzt die Betrüger auf meine Fake-Email-Adresse nicht mehr. Muss mir mal wieder eine neue machen.
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Geld immer nur bei Uebergabe.....
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Da hast du schon recht, aber das war ja auch noch nicht das Thema. Es ging um ein mögliche Variante eines AR10.
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Hab noch einiges positives über der SIG Sauer 716i
Sollte auch das Ordonanzgewehr der Inder sein.
Aktuell ist ein 716 G2 in Waffengebraucht.ch im Angebot für 2500.-. 16 Zoll-Lauf, ein gutes Mittelding. 716er werden auch von verschiedene Polizeikorps als Sicherungswaffe verwendet und schiessen gute Gruppen, kaum schlechter als Repetierer.
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Was willst du mitteilen? 🤔
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Tutti.ch unter Schubladenstock hats diverse Angebote….
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Schön gemacht…….
Meiner persönlichen Meinung nach, bist du mit dem Gewehr viel zu hoch. Vorne und hinten, deshalb ist alles instabiler und auch aus taktischen Gründen gibt es eine zu grosse Signatur.
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äähm.....auch 2001 war das Töten von Menschen ohne Verschärfung des WG schon strafbar.
Im Bericht wird vom 'Problem' des Waffenbesitzes in der Schweiz gesprochen. Nein, das ist es nicht. Wir sind zufrieden, dass unsere Bürger (egal welchen Geschlechts) einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen haben.
Böse Menschen machen böse Sachen, egal mit was....
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Klugscheisser-Modus: Ihr wisst schon für was der Bügel da ist?
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Zusammengefügt stützte das BG die Ansicht, dass auch ‚normale‘ Waffen mit WES auf die sichere Aufbewahrung gem. Art 26 WG kontrolliert werden können. Interessant ist die Begründung im Urteil.
Hinzufügen möchte ich noch, dass ich persönlich auch der Auffassung bin, dass der Umstand ob sich Patronen im oder neben dem Magazin befinden kaum einen sicherheitsrelevanten Effekt haben.
Relevant ist, dass man gravierende Folgen schlucken muss, wenn man auch nur irrtümlich gegen das WG verstösst, nur weil man seine Speedloader schon zu Hause lädt. Insbesondere wenn man dann bei einer sehr zufälligen Kontrolle auch noch beratungsresistent bleibt. Dann schon die 300.- abdrücken und froh sein….🤪
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Wäre der Fall von verkauf von GP90 auf Ladestreifen nicht gleich zu stellen wie die Moonclips oder Speedloader?
Hat was….🤔
Bei Ladestreifen, welche direkt in die Waffe geladen werden, wäre das tatsächlich auch so. Die 90er gehen aber zuerst ins Magazin. GP11 Lader (und analoge) sind eigentlich auch Ladevorrichtungen
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Die wiederum in einem Freispruch enden kann (und in diesem Fall mit dem Clip höchstwahrscheinlich wird), womit wiederum ein Präzedenzfall geschaffen würde. Los, quotie take one for the team!
Es steht dir frei diesen Entscheid zu provozieren, dann aber bitte nicht jammern. In Zweifelsfällen entscheidet der STA nach Empfehlungen der Fachstellen zum Beispiel der ZSW. Entscheidend ist auch die Beurteilung, was der Gesetzgeber damit bezwecken wollte mit der Auflage, dass Magazine beim Transport leer sein müssen. Es ging darum, dass eine Waffe nicht sofort einsatzfähig sein soll.
Gerade kürzlich hat das BG einen Entscheid der Waffenbehörde Solothurn unter dem Gesichtspunkt der restriktiven Auslegung des WG gestützt.
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Ist erlaubt, da im Gesetz nur explizit die Rede von Magazinen ist. Ein Clip und ein Speedloader ist kein Magazin. Im schlimmsten Fall droht beim Transport von geladenen Magazinen eine Ordnungsbusse in der Höhe von 300 CHF, wenn man den kontrollierenden Polizisten nicht vom Gegenteil überzeugen konnte. Die OB kann selbstverständlich angefechtet werden, in jedem Fall bleibt die Anzeige aus.
Grundsätzlich richtig, Anfechtung hat dann aber zur Folge, dass es wieder zu einer Anzeige kommt.
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Die Ansicht von Pro Tell ist letztendlich kein Rechtfertigungsgrund vor dem Gesetz. Entscheiden wird das der STA aufgrund einer Rapportierung. Ausserdem wird ein Speedloader von der ZSW wie ein MG-Gurt als Ladevorrichtung eingestuft.
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Ersatz für Gallinago?