Schöne und gut funktionierende Webseite! Viel Erfolg wünsche ich dir.
Beiträge von radiodays
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Anlage ist modern, Personal war sehr freundlich, auf der 25 Meter Anlage (mit 9mm und .223) war ich alleine.
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Glock als Vorderlader.
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Ich habe hier noch eine interessante Aussage der KaPo ZH gefunden. Gemäss KaPo ZH müssen Waffen vor dem Zugriff durch "unberechtigte" Dritte geschützt werden.
Ja, das handhabe ich auch so
Zumindest in Bezug auf Feuerwaffen ist meines Erachtens nur berechtigt, wer über die entsprechende Bewilligung verfügt.
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Auch wenn mir die Wertigkeit von Eotech und Aimpoint bewusst oder im Fall von Aimpoint bekannt ist, ist mir eine Kombo mit Aimpoint Magnifier und T2 bzw. von Eotech dann (leider) doch zu teuer. Ich versuche es jetzt mal mit dem Magnifier von Holosun und allenfalls mit einem offenen Reflexvisier desselben Herstellers, da dort die Linse etwas grösser (also > 20mm) ist und ich mir davon verspreche, schneller aufs Ziel zu kommen als mit dem T1.
Danke Euch für die interessanten und für mich lehrreichen Beiträge!
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Ich habe auf einer Sig 553 ein Aimpoint T1 (4MOA) und überlege mir, einen 3xMagnifier anzuschaffen. Meine Hoffnung ist, dass damit wegen meiner schlechten Augen (Korrektur, Hornhautverkrümmung und ... es hört noch nicht auf ... Kreuzdominanz) die Treffsicherheit erhöht werden kann. Jetzt habe ich diesen Text gelesen und bin unsicher, wie schlau die Anschaffung überhaupt ist. Zusammengefasst steht darin, dass der Rotpunkt des Aimpoint T1 mit einem Magnifier verzerrt wird (was angeblich bei einem T2 nicht passiert). Da ich schon ohne Magnifier einen verzerrten Rotpunkt sehe, befürchte ich nach lesen des Artikels, dass der Magnifier zu einer Verschlechterung führen könnte. Hat jemand ein T1 und einen Magnifier in Gebrauch? Tritt das Problem tatsächlich auf, wie im Text beschrieben?
Freue mich auf Eure Hinweise und Erfahrungen!
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SIG 553 SB
Walther PDP 4.5''
Remington 870
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Ich glaube, das stimmt so nicht ganz, mit einer einzigen Google-Anfrage findet man viele Treffer, in denen von Eigentum die Rede ist. Ich irre mich da aber gerne.
Anders gefragt: Wenn ich also versehentlich eine Katze mit meinem Auto überfahre, dann werde ich wegen Tötung angeklagt oder kann ich doch nur wegen Sachbeschädigung belangt werden? Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sieht es wohl anders aus, ist klar, da kommt dann das Tierschutzgesetz zum Zuge, nicht?
Richtig: Tiere sind trotz ZGB 641a Abs. 2 Vermögenswerte, an denen Eigentum und Besitz bestehen kann. Aus diesem Grund liegt eine Sachbeschädigung gemäss StGB vor, wenn ein Tier verletzt oder getötet wird.
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Die Grundsätze einer Untersuchung ergeben sich aus der Strafprozessordnung - Artikel 241 ff. Daneben gibt es das Polizeirecht, das oben in Beitrag Nr. 4 zitiert wurde.
Zum Verhältnis StPO und Polizeirecht sagt das Bundesgericht zum Beispiel in (BGer 6B_1143/2015 vom 06.06.2016). "Die Grenze zwischen polizeirechtlicher und strafprozessualer Tätigkeit verläuft in der Praxis fliessend und eine klare Trennung ist nicht immer möglich. Das entscheidende Abgrenzungskriterium für die Anwendbarkeit der StPO ist der strafprozessuale Anfangsverdacht (…). Im konkreten Fall agierte die Verkehrspolizei des Kantons Thurgau eindeutig in Wahrnehmung ihrer verkehrspolizeilichen Aufgaben, indem sie am 27. Juni 2013 gemäss der für das Bundesgericht verbindlichen Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz (vgl. Urteil, S. 2) mit einem mobilen Lasermessgerät Geschwindigkeitskontrollen durchführte und nicht in der Funktion als gerichtliche Polizei Beweismittel sicherte. Dass die Kontrolle des Strassenverkehrs in der Konsequenz immer auch der Ermittlung fehlbarer Fahrzeuglenker und der Sicherstellung von Beweisen im Hinblick auf ein späteres Strafverfahren dient, lässt sich nicht vermeiden und ändert nichts daran, dass dies nicht den primären Zweck, sondern lediglich eine Begleiterscheinung von Verkehrskontrollen darstellt (E. 1.3.1)."
Wie Knallchopf schon ausführte, fallen solche Entscheidungen ins Ermessen der Polizei. Wildhüter mögen gemäss Jagdgesetz und den Verordnungen dazu gewisse polizeiliche Befugnisse haben aber für eine Durchsuchung werden sie eher die Polizei aufbieten müssen (ist aber nur eine Annahme).
Wenn aufgrund eines Durchsuchungsbefehls die Durchsuchung des Fahrzeuges stattfindet, dann liegt ein strafprozessualer Anfangsverdacht vor - also in der Regel mächtig Ärger.
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Bei AATS war ich (noch) nicht. Die Kurse bei PlanB und und Deftac sind empfehlenswert, wobei ich die Kurse bei Stefan (Deftac) besonders gut finde. Und Teilnehmer mit 90er ohne taktische Ausrüstung trifft man dort regelmässig.
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Was stört dich an dem Artikel, Karli?
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Ein top-intelligenter Depp, wenn schon. Ich finde seine Sendung gut, auch wenn er hier ein Thema anspricht, welches uns nicht ganz passen mag.
Weshalb denn Depp? Und ja, das Thema mag uns nicht passen. Dabei sind die Beobachtungen zu den in Europa und den USA verwendeten sehr verschiedenen Werbemethoden schon sehr spannend.
Abgesehen davon kritisiert er unter anderem Faeser für die angekündigte Verschärfung des Waffenrechts, während die Durchsetzung des geltenden vernachlässigt wird.
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ZDF Magazin Royale vom 5. Mai 2023Wir greifen gerne zu deutscher Markenware und machen auch bei Waffen keine Ausnahme. Aber nicht verwechseln mit den Waffennarren da drüben in den USA.www.zdf.de
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Aus aktuellem Anlass hier noch ein paar gut recherchierte, kontextualisierte Fakten: https://www.washingtonpost.com…-top-table-main_p001_f004
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Noch keine Feuerwaffe... war meine erste Waffe ein tschechoslowakisches Luftgewehr, das mir mein Onkel in den 80ern als Geschenk mit dem Auto über drei Landesgrenzen mitgebracht hatte. Danach kam ein Schreckschussrevolver und später laaange nichts mehr...
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, andererseits offensichtliche Notwehrsituation vor Gericht gezerrt. Zum Glück hatte er nen guten Anwalt.
In einem solchen Fall ist die Staatsanwaltschaft aufgrund des prozessualen Grundsatzes in dubio pro duriore gezwungen, Anklage zu erheben.
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Ich finde, dass der Verteidiger richtig gute Arbeit gemacht hat. Offensichtlich war auch die Presse beeindruckt, wurde doch das Plädoyer recht ausführlich wiedergegeben.
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Der Staatsanwalt soll nun bitte das Urteil nicht weiterziehen.
Da hat Schild gute Chancen, dass die Staatsanwaltschaft darauf verzichtet, wenn man die Berichterstattung zum Plädoyer der STA liest.
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Das mit der Notwehr haben fast alle Kommentarschreiberlinge auf 20min also klar nicht begriffen.
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Aber kauf nie eine Glock mit WES.
Kannst du swisswaffen oder auch sonst jemand bitte diesen Hinweis erläutern?
Wenn man die Glock schon auf WES gekauft hat, braucht es doch so oder so eine ABK wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein Gewehr mit grossem Magazin oder <60 angeschafft werden soll.