Die SIG 550-1 fällt unter eine Sonderregelung, deshalb ist das erlaubt.
Weisst du wo das herkommt? Hat die Zentralstelle das so kommuniziert?
Ansonsten gilt immer der Ursprungszustand, eine SFW mit HA-Griffstück ist zwar technisch ein HA, juristisch bleibt es aber eine SFW und darf nur mit ensprechender Bewilligung geschossen werden.
Quelle? Mindestens einige Kantone scheinen es anders zu sehen. Auch weil es so im Gesetz steht.