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ABK Sportschütze Besitzbestätigung?

  • Stefan.sam
  • 1. Dezember 2020 um 17:17
  • Stefan.sam
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    • 1. Dezember 2020 um 17:17
    • #1

    Hab mir bei Brownells ein paar Magazine für meine AR-15 bestellt und ihnen gleich meine ABK Sportschütze dazu gesendet.

    Als Antwort kahm "Es fehlt noch der Teil, wo wir nachlesen können, welche Art von Waffe Sie auf dieser WES registriert haben."

    Hab dann meine ABK nochmals genauer angeschaut und tatsächlich steht nichts drin weder Waffen Art noch Serie Nr.

    Laut dem Waffengeschäft wo ich die Waffe gekauft habe heisst es " Es braucht für fremde Händler eine Besitzbestätigung. Die kann beim Kanton gratis angefordert werden."

    Muss ich nun für jeden neuen ABK zusätzlich noch eine Besitzbestätigung anfordern wenn ich mir was zusätzlich kaufen will das wäre doch Bullshit!

  • duli
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    • 1. Dezember 2020 um 17:23
    • #2

    Ich hab vor ner Weile hier im Wallis eines Besitzbestätigung angefordert.

    Es kam dann ein komplett lächerliches Word Dokument mit diversen falschen Einträgen.

    Ich hab denen die Korrekturen durchgegeben und warte nun auf ein rechtlich gültiges Dokument.

    Ich bin gespannt was da kommt.

  • Smash
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    • 1. Dezember 2020 um 17:31
    • #3

    1x für alle "altrechtlichen" Waffen ausstellen lassen von deinem Kanton. Am besten per Mail eine Anfrage senden und dann, im Optimalfall, alle deine WES gescannt einsenden und dabei angeben, was die Kategorie ist nach neuem Recht (z.B. grosses Magazin). So habe ich das im KT. Bern gemacht.

    Abgesehen davon sollten auf der Rückseite deiner ABK alle Details sein.

    Kann ja nicht sein, dass du eine Waffe auf einer ABK hast, aber ALLE Details fehlen. Kann-nicht-sein.

  • j0hny
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    • 1. Dezember 2020 um 17:39
    • #4

    Du solltest eigentlich auf den hinteren Seiten (du bist auf 3/6) dann eine detaillierte Liste mit den gekauften Waffen haben. Das müsste der Laden analog dem alten WES (halt etwas ausführlicher) ausgefüllt haben. Zumindest bei mir ist das so. Da der Laden bereits gestempelt hat, müssen diese Seiten ausgefüllt vorliegen, sonst wäre was schief gegangen?!

  • Stefan.sam
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    • 1. Dezember 2020 um 18:07
    • #5

    Das ist die einzige Seite die ich habe. Ich und ein Kumpel haben uns die gleiche Waffe beim gleichen Händler geholt und sein ABK sieht auch so aus und er hat auch nur das eine Blatt.

    Und der Händler hat mir ja Heute selbst geschrieben " Es braucht für fremde Händler eine Besitzbestätigung. Die kann beim Kanton gratis angefordert werden."

  • domi1997
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    • 1. Dezember 2020 um 18:13
    • #6

    Ich würde mal denn heissen tipp geben die sollen das wie Zürich machen dort ist alles auf der Rückseite. Macht ja auch sinn wie soll die Kapo bei dir die Waffe registrieren wenn sie keine Nummer haben?`

    OFFTOPIC: Wohin hast du die ABK gesendet bei Brownells? Habe auch bestellt aber sie haben keine Emailadresse auf der Webseite und ich wurde bisher nicht kontaktiert wegen einer Bewilligung es heisst einfach in der bestellung das es diese vlt braucht...

  • domi1997
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    • 1. Dezember 2020 um 18:16
    • #7

    sieht dann so aus

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  • Stefan.sam
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    • 1. Dezember 2020 um 18:43
    • #8
    Zitat von domi1997

    Ich würde mal denn heissen tipp geben die sollen das wie Zürich machen dort ist alles auf der Rückseite. Macht ja auch sinn wie soll die Kapo bei dir die Waffe registrieren wenn sie keine Nummer haben?`

    OFFTOPIC: Wohin hast du die ABK gesendet bei Brownells? Habe auch bestellt aber sie haben keine Emailadresse auf der Webseite und ich wurde bisher nicht kontaktiert wegen einer Bewilligung es heisst einfach in der bestellung das es diese vlt braucht...

    musste auch lange suchen:D

    service@brownells.ch

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    • 1. Dezember 2020 um 18:44
    • #9

    Ich gehe davon aus, dass du eine Kaufquittung für den Waffenkauf erhalten hast. In Kombination mit deiner ABK sollte das ausreichend sein.

  • Stefan.sam
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    • 1. Dezember 2020 um 18:51
    • #10

    Die Kaufquittung habe ich. Hab die jetzt auch noch an Brownells gesendet aber warte noch auf Antwort. War nur erstaunt dass beim ABK nichts eingetragen ist.

  • RogerD'Anna
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    • 1. Dezember 2020 um 20:10
    • #11
    Zitat von duli

    Ich hab vor ner Weile hier im Wallis eines Besitzbestätigung angefordert.

    Es kam dann ein komplett lächerliches Word Dokument mit diversen falschen Einträgen.

    Ich hab denen die Korrekturen durchgegeben und warte nun auf ein rechtlich gültiges Dokument.

    Genau wie bei mir. Ich bekam dann später nochmals das gleich falsche "Dokument".

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es!

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    • 1. Dezember 2020 um 22:15
    • #12

    Die ABK müsste noch eine zweite Seite haben die so aussieht wie domi1997 bild. In ZH ist es auf der rückseite. Ich kann mir kaum vorstellen das ein Händler dir die Waffe ohne die zweite Seite verkauft hat. Und Besitzbestätigung brauchst du nur für Waffen die du mit einem WES nach alten recht erworben hast (also WES vor dem 15 August 2019 ausgestellt). Mit der ABK kriegst du auch Magazine mit grosser Kapazität, und auf der zweiten seite steht für welche Waffe.

  • Stefan.sam
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    • 1. Dezember 2020 um 22:47
    • #13
    Zitat von Schussfriend

    Die ABK müsste noch eine zweite Seite haben die so aussieht wie domi1997 bild. In ZH ist es auf der rückseite. Ich kann mir kaum vorstellen das ein Händler dir die Waffe ohne die zweite Seite verkauft hat. Und Besitzbestätigung brauchst du nur für Waffen die du mit einem WES nach alten recht erworben hast (also WES vor dem 15 August 2019 ausgestellt). Mit der ABK kriegst du auch Magazine mit grosser Kapazität, und auf der zweiten seite steht für welche Waffe.

    Hat sie wirklich nicht und es wäre ein riesen Zufall wenn ich und mein Kumpel genau die selben Seiten verloren hätten?. Sobald ich mir eine Waffe kaufe kopiere ich den ABK oder WES und deponiere die Kopie in meiner Waffentasche die ich immer zum schiessen mitnehme.

    Hab nochmals meinen Händler diesbezüglich nachgefragt und er meint das diese Angaben nicht zwingend auf dem ABK stehen müssen. Quasi das Waffenbüro muss das nicht wissen wenn es sie interessiert können sie ja nachfragen. Ist wohl ein spezieller Typ der Händler?

  • j0hny
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    • 1. Dezember 2020 um 22:58
    • #14

    Mit der Logik deines Händlers benötigt der Waffenkauf mit ABK weniger Info ans Waffenbüro als du nur mit Vertrag hättest (die keinen WES o.Ä. benötigen). Da steht zumindest die Waffe drauf... Als Käufer musste ich jede Waffe schriftlich bestätigen. Analog dem Formular oben.

  • Stefan.sam
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    • 1. Dezember 2020 um 23:39
    • #15

    Ich versteh es ja selbst nicht ?‍♂️ bis jetzt hatte ich bei allen WES den Namen der Waffe Serie nr. und und

    Ist aber auch mein erster ABK und die erste Waffe bei diesem Händler deshalb wollte ich hier mal nachfragen.

    Ich denke ich ruf mal morgen im Waffenbüro an und frage was die dazu meinen.

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    • 2. Dezember 2020 um 07:05
    • #16

    Sieht wohl eher so aus als hätte da das Büro in St Gallen bei einigen die 2. Seite des ABK vergessen wenn es bei deinem Freund auch so ist. Waffenbüro anrufen und nachfragen. Rein theoretisch könntest du ja so mehr als 3 Waffen beim Händler kaufen.

  • Spoooner97
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    • 2. Dezember 2020 um 07:27
    • #17
    Zitat von Schussfriend

    Sieht wohl eher so aus als hätte da das Büro in St Gallen bei einigen die 2. Seite des ABK vergessen wenn es bei deinem Freund auch so ist. Waffenbüro anrufen und nachfragen. Rein theoretisch könntest du ja so mehr als 3 Waffen beim Händler kaufen.

    Kommt hinzu, dass man dann ja weniger Angaben allgemein hat als auf einem WES. Hast du bei erhalt der ABK 6 Seiten oder weniger im couvert gehabt?

    Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass das Waffenbüro St.Gallen einen solch groben Fehler macht.

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.

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    • 2. Dezember 2020 um 08:23
    • #18
    Zitat von Spoooner97
    Zitat von Schussfriend

    Sieht wohl eher so aus als hätte da das Büro in St Gallen bei einigen die 2. Seite des ABK vergessen wenn es bei deinem Freund auch so ist. Waffenbüro anrufen und nachfragen. Rein theoretisch könntest du ja so mehr als 3 Waffen beim Händler kaufen.

    Kommt hinzu, dass man dann ja weniger Angaben allgemein hat als auf einem WES. Hast du bei erhalt der ABK 6 Seiten oder weniger im couvert gehabt?

    Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass das Waffenbüro St.Gallen einen solch groben Fehler macht.

    Das ABK war bei mir auf 3 Papieren je Doppelseitig. 1/6 und 2/6 sollte für den Verkäufer sein, 3/6 und 4/6 sollte für dich sein und 5/6 und 6/6 sollte fürs Waffenbüro sein. DIe vorderseite (1/6, 3/6 und 5/6) sieht aus wie bei dir, die rückseiten (2/6, 4/6 und 6/6) wie bei Domi.

    Vorderseite:

    Rückseite:

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    • 2. Dezember 2020 um 10:28
    • #19

    Bei deiner ABK fehlt definitiv die Hälfte. Geh proaktiv auf dein Waffenbüro zu und bring das in Ordnung:-).

  • alphaonedelta
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    • 2. Dezember 2020 um 10:53
    • #20
    Zitat von Treehuggersupply.ch

    Bei deiner ABK fehlt definitiv die Hälfte. Geh proaktiv auf dein Waffenbüro zu und bring das in Ordnung:-).

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, ausser dass er Händler sich als ziemlich Ahnungslos, unseriös und faul entlarvt hat.

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