Mein erster VA

  • Hallo Miteinander,

    Ich wollte mal fragen was war euer erster VA und wie zufrieden seid ihr damit?


    Irgendwann, wenn das Budget mal ein bisschen grösser ist und nicht jede Knifte den haben will Effekt hat, würde ich gerne ein MG51 kaufen.


    So mein Problem, wie auch bei vielen anderen, wo finde ich eine solche? Und für wie viel würden solche MGs den Besitzer wechseln?


    Ist nicht so das ich so ein Teil von Heute auf Morgen brauche, aber wäre schön wenn man weiss wo man mit suchen anfangen könnte.


    Peace und einen guten Tag

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwann, wenn das Budget mal ein bisschen grösser ist und nicht jede Knifte den haben will Effekt hat, würde ich gerne ein MG51 kaufen.


    So mein Problem, wie auch bei vielen anderen, wo finde ich eine solche?

    Puh Ambitioniert und nicht gerade günstig.

    Gerade bei solch "Speziellen" teilen ist Networking das A und O.

    Schliess dich mit anderen Sammlern zusammen, spreche mit deinem Büma des geringsten Misstrauens und dann tut sich irgendwann schon ein goldenes Türchen auf.


  • Jose96

    Meines Wissens verkauft die Armee keine solche Waffen mehr nach deren Ausmusterung, oder wenn sie es noch tut, dann nur in geringen Mengen an die "geeigneten" Interessenten. Ob die nun irgendwo in Kavernen eingelagert oder "verwertet" werden, kann ich nicht sagen.

    Wenn so eines in deine Sammlung soll, dann must du entweder sehr grosses Glück haben oder dich schon als (vernetzter) Sammler etabliert haben; in beiden Fällen brauchts wohl das geeignete Portemonnaie.

    Der Verkauf ab Palette, welcher wohl vor dem WG99 noch so stattgefunden hat gibt es jedenfalls in dieser Form nicht mehr.


    Wenn es mehr um die grundlegende Funktionalität und "Familie" geht als um Typenbezeichnung und Kaliber, sind auf dem Markt MG53 für irgendwas um die 1000 - 3000 CHF (nach Zustand und Zubehör) zu haben.


    Da ich bis zur letzten Gesetzesänderung vermeiden wollte, dass ich unter die Kontrollauflagen gerate, sind es bei mir seit ich so oder so als "Sammler" gelte nur VA-Lower und VA-Verschlussträger zu bestehenden HA's geworden. Dies nicht weil ich damit schiessen will, sondern mehr darum, das ich könnte wenn ich den wollte oder dürfte. Ich habe mittlerweile gehört, dass dies angeblich legal möglich sein soll, wenn der HA und die VA Teile auf der selben SON gekauft wurden, habe es aber noch nicht selber getestet. Angefangen hab ich dabei mit nem SG55x Griffstück und Verschlussträger.

  • Da ich bis zur letzten Gesetzesänderung vermeiden wollte, dass ich unter die Kontrollauflagen gerate, sind es bei mir seit ich so oder so als "Sammler" gelte nur VA-Lower und VA-Verschlussträger zu bestehenden HA's geworden. Dies nicht weil ich damit schiessen will, sondern mehr darum, das ich könnte wenn ich den wollte oder dürfte. Ich habe mittlerweile gehört, dass dies angeblich legal möglich sein soll, wenn der HA und die VA Teile auf der selben SON gekauft wurden, habe es aber noch nicht selber getestet. Angefangen hab ich dabei mit nem SG55x Griffstück und Verschlussträger.

    Das kann ich bestätigen. Im Kanton SG muss das auch nicht auf der selben SON sein. Kurzer Anruf beim Waffenbüro und sie hinterlegen es als Info.


    Ich würde es jedoch andersherum machen wie du.

    Waffe in Seriefeuer kaufen und einen separaten HA lower.

    1. Brauchst du ein Teil weniger extra zu kaufen und 2. Hast du mehr Möglichkeiten

  • CorMu

    Ok, dass klingt interessant, werde mich mal mit dem im nächsten Urlaub auseinander setzten.

    Da VA für mich eher ein "Gimmick" als ein "Feature" ist, weiss ich bis jetzt nur, dass in der Konfiguration die ich jetzt habe (also ohne die von dir vorgeschlagene Meldung) das Verwenden vom VA Lower und VA Verschlussträger auf der HA Waffe verboten ist, da "Herstellen einer Waffe"; Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass ich es für die bestehenden so lasse bis der Gesetzgeber wieder was ändern will und nur bei neuen mal SON mit HA-Waffe und VA-Teilen versuche.


    Bezüglich dem von dir vorgeschlagenen SFW zusammen mit separatem HA Lower kaufen, ist es nicht so, das eine SFW immer SFW ist?

    Also auch wenn ein HA-Lower verwendet wird benötigts ne Schiessbewilligung? Es ist mein Verständnis, dass um die ohne Schiessbewilligung zu schiessen ein BüMa sie zu HA umbauen müsste, was ja dann den separaten HA-Lower irgendwie überflüssig machen würde.

    Einfach fürs Verständnis, sehe das natürlich nicht als Rechtsberatung :)

  • Bezüglich dem von dir vorgeschlagenen SFW zusammen mit separatem HA Lower kaufen, ist es nicht so, das eine SFW immer SFW ist?

    Also auch wenn ein HA-Lower verwendet wird benötigts ne Schiessbewilligung? Es ist mein Verständnis, dass um die ohne Schiessbewilligung zu schiessen ein BüMa sie zu HA umbauen müsste, was ja dann den separaten HA-Lower irgendwie überflüssig machen würde.

    Einfach fürs Verständnis, sehe das natürlich nicht als Rechtsberatung :)

    Das musst du leider mit deinem lokalen Waffenbüro besprechen. Aber von vielen wird es eigentlich akzeptiert aber wie bereits erwähnt sollte dies vorher dem waffenbüro gemeldet werden, damit dieses im streitfall bescheid weis

  • Wie domi1997 schrieb würde ich dies mit deinem Waffenbüro abklären.

    Ich kann nicht garantieren, dass dies nicht von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt wird.


    Im Kanton SG jedenfalls darf ich ohne Bewilligung mit montiertem HA-Lower schiessen.

  • Verwenden vom VA Lower und VA Verschlussträger auf der HA Waffe verboten ist, da "Herstellen einer Waffe"

    Legal erworbene Teile zusammensetzen (z.B. bei Brownells AR-15 Teile bestellen und selber zu einer Waffe zusammenbauen) ist offiziell nicht "Herstellung". Quelle: Zentralstelle Waffen


    Bezüglich dem von dir vorgeschlagenen SFW zusammen mit separatem HA Lower kaufen, ist es nicht so, das eine SFW immer SFW ist?

    Also auch wenn ein HA-Lower verwendet wird benötigts ne Schiessbewilligung?

    Das interpretieren die Kantone leider unterschiedlich, obwohl die Rechtslage eigentlich klar wäre. Art. 5 WG sagt:


    3 Verboten ist das Schiessen mit:

    a.Seriefeuerwaffen;

    Es ist ganz klar von "Seriefeuerwaffen" die Rede. Die Definition einer Seriefeuerwaffe entnimmt die Zentrallstelle Waffen wieder dem Waffentechnischen Taschebuch von Rheinmetall. Dort steht:


    Unter der Bezeichnung „automatische Schußwaffen" oder auch „Maschinenwaffen" versteht man Rohrwaffen, mit denen durch einmalige Betätigung des Abzuges „Dauerfeuer", d.h. eine ununterbro­chene Serie von Schüssen abgegeben werden kann, wobei alle erforderlichen Funktionsvorgänge selbsttätig erfolgen. Die für das Zuführen der Munition, das Laden der Waffe und das Auswerfen der leeren Patronenhülsen notwendige Energie wird dabei entweder der Schußenergie entnommen (dieser Fall ist vorwiegend) oder auch von außen zugeführt.

    Aus dieser Sicht ist klar, dass eine vollautomatische Waffe mit einem halbautomatischen Griffstück eigentlich keine Seriefeuerwaffe mehr ist. Sie kann obigen Funktionsablauf nicht ausführen.

    Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass auch umgebaute Seriefeuerwaffen unter das Schiessverbot fallen, hätte er den an anderer Stelle bereits verwendeten Begriff "zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen" ebenfalls aufgelistet. Es ist aber eindeutig nur von Seriefeuerwaffen die Rede. Daher muss angenommen werden, dass die eigentliche Absicht hinter dem Schiessverbot darin bestand, das Schiessen von Seriefeuer zu unterbinden. Die exakte Formulierung ging dann schief.

  • domi1997  CorMu

    Wie gesagt, sehe das nicht als Rechtsberatung; mir reichen da Erfahrungsberichte, es ist manchmal einfach gut zu wissen wie es anderswo läuft, falls das Waffenbüro mal in solchen Spezialfällen selber nicht so sicher ist und sie sich "rückversichern" wollen. Da die von mir gewünschte Waffe mittlerweile schon eh gut 1 Jahr Verzögerung hat, hab ich nicht den grössten Stress es mit Ihnen jetzt zu klären. Danke Euch.


    Legal erworbene Teile zusammensetzen (z.B. bei Brownells AR-15 Teile bestellen und selber zu einer Waffe zusammenbauen) ist offiziell nicht "Herstellung". Quelle: Zentralstelle Waffen

    Es geht mir auch nicht darum eine AR-15 selbst herzustellen, es geht im von dir auseinander gerissenen Zitat darum, verschiedene Teile/Baugruppen welche mit unterschiedlichen Serialnummern und Bewilligungen erworben wurden zusammen zu schiessen.

    Mit der Logik dass alles was legal erworben wurde mit allem anderen benutzt werden darf, dass ebenfalls legal erworben wurde dürfte man, z.B. eine WES(Neu, nach 2019) Glock 45 mit dem 33er Magazin und/oder Roni Kit der ABK Glock 19 benutzen/schiessen, darf man aber nicht.

  • Ich weiss, dass es der Kanton ZH auch so regelt.

    Da sich viele Waffenbüros nach dem Kanton ZH richten schadet ein Gesprächsbeginn mit "In ZH ist es so, dass..." sicher nicht ;)


    jmburki gemäss der Definition von Rheinmetall wäre eine 3-Schuss Automatikwaffe dann allerdings keine Seriefeuerwaffe und dürfte in der CH per WES erworben werden.

    Ich gehe davon aus das wird jedoch nicht so gehandhabt.

  • Es geht mir auch nicht darum eine AR-15 selbst herzustellen, es geht im von dir auseinander gerissenen Zitat darum, verschiedene Teile/Baugruppen welche mit unterschiedlichen Serialnummern und Bewilligungen erworben wurden zusammen zu schiessen.

    Ich habe nicht gesagt, dass du eine AR15 zusammenbauen willst. Das war nur ein Beispiel für Zusammenbau, der keine Herstellung ist. Seriennummern spielen keine Rolle. Wo ich dir jedoch Recht gebe, da habe ich zu wenig genau gelesen, ist folgende Problematik: Wenn du eine Seriefeuerwaffe baust, an der nicht alle Teile mit einer entsprechenden Bewilligung erworben wurden, ist das verboten. Du hättest ja dann ein Abzuggehäuse und einen Verschluss mit Ausnahmebewilligung für SFW und ein Verschlussgehäuse mit Lauf, die nicht mit einer AB für SFW erworben wurden. Das dürfte also in der Tat nicht legal sein. Umgekehrt hingegen schon: An einer SFW dürfte ein HA-Abzuggehäuse montiert werden.


    Mit der Logik dass alles was legal erworben wurde mit allem anderen benutzt werden darf, dass ebenfalls legal erworben wurde dürfte man, z.B. eine WES(Neu, nach 2019) Glock 45 mit dem 33er Magazin und/oder Roni Kit der ABK Glock 19 benutzen/schiessen, darf man aber nicht.

    Korrekt hätte ich schreiben sollen: Mit der entsprechenden Bewilligung erworben. Man darf nicht aus mit WES gekauften Teilen eine verbotene Waffe zusammenbauen. Bei meinem Beispiel der AR15 müssten alle Komponenten mittels ABK erworben worden sein, damit die zusammengebaute Waffe nicht auf 10er-Magazine beschränkt ist. Sobald Teile verbaut werden, die keine wesentlichen Waffenbestandteile und deshalb ohne jegliche Bewilligung erwerbbar sind, wird es etwas komplizierter. Natürlich darf aus einer mit WES erworbenen Waffe keine verbotene Waffe (Roni Kit) gemacht werden. Genausowenig wie man aus einem Halbautomaten mittels frei erwerbbaren Kleiderbügeln eine SFW machen darf. Solange aber lediglich wesentliche Waffenbestandteile betrachtet werden, darf man diese zusammenbauen ohne unter den Begriff "Herstellung" zu fallen.

    • Offizieller Beitrag

    Wie wäre die Argumentation, wenn ich sage, dass meine VA Waffe mit HA Griffstück nun eine zu einer halbautomatischen Feuerwaffe ist?


    Nur als Gedankenanstoss.


    Grundsätzlich rate ich jedem, dies mit seinem Waffenbüro zu klären. Ich habe auch angefragt, wie es sich mit dem SIG 550-1 handhabt, ob ich das im 300m Stand schiessen darf. Und ich darf, sofern die Seriefeuersperre aktiviert ist.


    Auch hat man mir mal bestätigt, dass ich ein (anderes) SIG 550-1, welches keine Seriefeuersperre hat (ja, gabs), mit einem HA Griffstück schiessen darf.

  • Wie wäre die Argumentation, wenn ich sage, dass meine VA Waffe mit HA Griffstück nun eine zu einer halbautomatischen Feuerwaffe ist?

    Genau, so sieht es nämlich aus. Deshalb darf man mit einer SFW schiessen, an der zu diesem Zeitpunkt ein HA-Abzuggehäuse verbaut ist. Das einzige Problem ist, dass gewisse Waffenbüros davon abweichende Interpretationen vertreten. Dies ist eigentlich kein Graubereich, aber die Kantone machen es zu einem. Da die Kantone entscheiden können, ob einem aufmüpfigen Sammler in Zukunft wieder eine Bewilligung ausgestellt wird, empfehle ich keine Experimente.


    Ich habe auch angefragt, wie es sich mit dem SIG 550-1 handhabt, ob ich das im 300m Stand schiessen darf. Und ich darf, sofern die Seriefeuersperre aktiviert ist.

    Das erstaunt mich! Eigentlich wäre das nicht so, da es sich streng genommen nicht um eine (noch nicht privatisierte) Armeewaffe handelt, sondern um eine ganz normale SFW. Sie mag zwar baugleich sein, aber das macht sie nicht zur Armeewaffe. Jetzt könnte es natürlich sein, dass dein Waffenbüro die Seriefeuersperre als legitimen Umbau zur halbautomatischen Feuerwaffe betrachtet. Das wäre ebenfalls erstaunlich, aber natürlich möglich.

  • Die SIG 550-1 fällt unter eine Sonderregelung, deshalb ist das erlaubt.

    Ansonsten gilt immer der Ursprungszustand, eine SFW mit HA-Griffstück ist zwar technisch ein HA, juristisch bleibt es aber eine SFW und darf nur mit ensprechender Bewilligung geschossen werden.