Kontrollen (für Sammler)?

  • Ansonsten ist es einfach eine Sparmassnahme.


    Grundsätzlich gilt "Kündigungsfreiheit".

    Sparmassnahme ist auch eine Begründung.

    Korrekt.


    Am Ende des Tages ist aber der Kollege mit der Waffe im Spind den Job los. Und nur darum geht es hier.


    Edit: Was ich eigentlich sagen will; wenn ich als Arbeitgeber eine Kündigung ausspreche, weil ein Arbeitnehmer eine Waffe im Spind lagert wird diese Kündigung 100% rechtens sein. Natürlich ist diese dann "begründet" aber der Grund ist ja der Vorfall mit der Waffe. Ergo fliegt man wegen der Knarre im Schrank.

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

  • Einfach um das klarzustellen: Auch eine in irgendeiner Form unrechtmässige Kündigung bleibt gültig. Die Frage ist nur ob man noch ein paar Monatslöhne rausholen kann. Aber den Job ist man so oder so los.

    Die Kündigung wäre von mir aus gesehen missbräuchlich unter diesem Artikel Punkt 1 a und b: https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19110009/index.html#a336

    Die Waffe am Arbeitsplatz fällt weder unter lit. a noch b.

    Bei ersterem geht es um Religion, Geschlecht usw. - ein Waffenbesitzer zu sein, fällt da nicht darunter.

    Und ein verfassungsmässiges Recht ist das Aufbewahren einer Waffe am Arbeitsplatz schon gar nicht - das wäre vermutlich nicht mal in den USA durchs 2nd Amendment (wo es ein verfassungsmässiges Recht IST) gedeckt....

  • Das alles ist bei mir kein Problem/Thema, auch habe ich nicht geschrieben dass die Waffe "einfach so im Spind" ist. Mich interessiert lediglich ob das Aufbewahren am Arbeitsort - - waffenrechtlich ein Problem ist. Geschützt vor dem Zugriff durch dritte ist sie, selbst wenn der Arbeitgeber meinen Safe knacken würde wäre die Pistole immer noch im Koffer eingeschlossen. Und irgendwelche externe oder gar Einbrecher haben unmöglich Zugriff, ich arbeite an einem sehr gut geschützten Ort.

  • So wie ich das sehe, muss die Waffe in der Theorie vor fremden Zugriff geschützt sein, was sie ja ist. Wenn es jetzt eine verbotene Waffe wäre, müsste einfach sichergestellt sein, dass man bei einer Kontrolle Zugriff hat.


    Die Frage, wie das der Arbeitgeber sieht steht auf einem anderen Blatt Papier.


    Wo arbeitest Du denn? Bzw. was ist das für eine Branche wo man seine Knifte beim Arbeitgeber einlagern kann?

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns (Bank) steht z. B. explizit in der Hausordnung das es keine geeigneten Aufbewahrungsmöglichkeiten für Schusswaffe gibt und diese daher nicht mit ins Gebäude gebracht werden dürfen.

    Als ich noch bei einer Bank gearbeitet habe, war das kein Problem. Und da ich da legal eine Waffe tragen durfte, war diese auch oft mit dabei. Eine fixe Waffe (Walther PPK) lag auch immer in der Schublade.


    Gut, Schublade war gesichert. Einzelbüro mit abgeschlossener Bürotür. Und schon lange, lange, lange her.


    Zu duli :

    Was ich von unserem damaligen Bankjuristen gelernt habe: fristlose Kündigungen lohnen sich nie. Gar nie. Das zieht in 99% der Fälle eine teure gerichtliche Auseinandersetzung nach sich, an welchen sich die Anwälte einen goldenen Sack verdienen *g*. Er hat immer zur ordentlichen Kündigung mit sofortiger Freistellung geraten. Die drei Monatslöhne sind oft weniger als das, was vor Gericht dann als Entschädigung für die "missbräuchliche" fristlose Kündigung erstritten wurde. Exklusive weitere Unkosten.


    Ich musste leider auch schon Mitarbeitende wegen krasser Verfehlungen zu einer externen Neuorientierung bewegen. Aber halt immer ordentliche Kündigung mit Freistellung. Und die wurden von ihren Anwälten immer so beraten, dass ein Gang vor Gericht gar nichts bringen würde.....

    Geld bezahlt aber Geld gespart.

  • Mag vielleicht bei bürokratischen Jobs so sein.


    Wir haben schon ein paar fristlos entlassen (Bau&Industrie-Sektor)

    Noch nie was von nem Anwalt gehört.


    Meistens dann ordentlich mit sofortiger Freistellung.


    Selten normal mit 3monatsfrist.

  • Die Waffe am Arbeitsplatz fällt weder unter lit. a noch b.

    Bei ersterem geht es um Religion, Geschlecht usw. - ein Waffenbesitzer zu sein, fällt da nicht darunter.

    Und ein verfassungsmässiges Recht ist das Aufbewahren einer Waffe am Arbeitsplatz schon gar nicht - das wäre vermutlich nicht mal in den USA durchs 2nd Amendment (wo es ein verfassungsmässiges Recht IST) gedeckt....

    Es braucht auch kein verfassungsmässiges Recht zu sein. Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Man könnte höchstens argumentieren, dass der Arbeitsplatz ein öffentlicher Ort ist, dann bräuchte man eine Waffentragbewilligung, oder dass der ursprüngliche Transport der Waffe an den Arbeitsplatz bereits verboten ist.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Oder du hattest einfach Glück, dass bisher keiner den Rechtsweg eingeschlagen hat.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Ich habe mal bei Pro Tell angefragt, und dort wurde mir bestätigt, dass die Waffe im Ferienhaus aufbewahrr werden darf, wenn der Zugriff Dritter verhindert ist.

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es!

  • Das Fedpol hat mir das gleiche für den Wochenaufenthaltsort bestätigt. "... sofern die Waffe gemäss den gesetzlichen Vorgaben sicher aufbewahrt werden kann." Wie sich das jetzt mit Waffen oder Zubehör, für welche ein Sicherheitskonzept vorhanden sein muss, sagt das leider nicht genau :) Ich nehme an, man müsste das im Konzept auch aufzeigen, ob das dann der Heimat- oder der Wochenaufenthaltskanton beurteilt oder sogar beide wäre spannend... Habe ich noch nicht anfragen müssen.


    Was lustig ist: Wenn mein Heimatkanton nun meine WES-Waffen sehen möchte, könnte ich darauf hinweisen, dass die alle am Wochenaufenthaltsort gelagert sind und sie dahin einladen oder dann anbieten, sie für die Kontrolle zu transferieren...

  • Wenn mein Heimatkanton nun meine WES-Waffen sehen möchte, könnte ich darauf hinweisen, dass die alle am Wochenaufenthaltsort gelagert sind und sie dahin einladen oder dann anbieten, sie für die Kontrolle zu transferieren...

    Vielleicht kommt dann die lokale Polizei vorbei...

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es!

  • Wo arbeitest Du denn? Bzw. was ist das für eine Branche wo man seine Knifte beim Arbeitgeber einlagern kann?

    Das erzähle ich gerne bei einem Bier aber nicht hier im Forum ;)


    Danke für die Aussagen vom Fedpol, somit sollte es wohl OK sein. Zu bedenken ist noch der Hinweis von gromadusi betreffend dem Transport, wobei man das halt entsprechend organisieren muss dass man den Transport mit einem Schiessanlass verbindet.

  • Wir müssen da schon mal bei den Waffen selbst unterscheiden:

    Grundsätzlich sind einmal ALLE Waffen sicher, also vor dem Zugriff Dritter geschützt, aufzubewahren.

    Das kann m.E. auch im Ferienhaus sein.

    Dann gibt es aber noch die BÖSEN Waffen mit behördlichem Kontrollrecht - diese müssen m.E. am Wohnort eingeschlossen sein

    Das zieht in 99% der Fälle eine teure gerichtliche Auseinandersetzung nach sich, an welchen sich die Anwälte einen goldenen Sack verdienen *g*.

    Lieber einen goldenen Sack als einen TacSac!

    Es braucht auch kein verfassungsmässiges Recht zu sein. Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Man könnte höchstens argumentieren, dass der Arbeitsplatz ein öffentlicher Ort ist, dann bräuchte man eine Waffentragbewilligung, oder dass der ursprüngliche Transport der Waffe an den Arbeitsplatz bereits verboten ist.

    Das mit dem "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." kann ich schon nicht einfach so stehenlassen.

    Es gibt auch noch die Grauzone, wo etwas nicht verboten ist, also insbesondere nicht strafrechtlich verfolgt wird, aber trotzdem negative Auswirkungen haben kann, eben z.B. in Form eines Kündigungsgrunds, wo das nicht Verbotene dann auf einmal einen Gummiparagraphen wie "Zerstörung des Vertrauensverhältnisses" triggert....

  • so langsam nimmt es mich wirklich Wunder, was du arbeitest, um dir so eine Smmlung leisten zu können.