Kontrollen (für Sammler)?

  • Hallo zusammen


    Es wurde jetzt schon ein paar mal hier und da angeschnitten: Polizeiliche Kontrollen am Wohnort. Für mich ist das neu und ich habe einige Fragen dazu.

    1. Wen betreffen die Kontrollen? Alle Waffenbesitzer, oder lediglich SON und ABK (Sammler)?

    2. Wie handhaben es die einzelnen Kantone? (Mich würde Luzern interessieren)

    3. Wie sieht so eine Kontrolle aus? Was muss man sich da vorstellen?


    Ich habe meine Waffen alle noch auf WES unter altem Waffenrecht (vor 15.08.2019) und habe eigentlich nicht gedacht, dass es solche Kontrollen gibt.

  • Beitrag von kekssammler ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • In Bern kamen 2 Polizisten, stellten sich freundlich vor und habe sich Bewilligung, Waffen und meine Hunde (letztere mit grosser Begeisterung) angeschaut, waren erstaunt das ich einen Waffenschrank habe, und sind dann wieder gegangen.

  • ...waren erstaunt das ich einen Waffenschrank habe..

    Ich bin auch erstaunt, das die Herrschaften erstaunt waren.

    Ich dachte, man muss auch ein sogenanntes Sicherheitskonzept vorlegen, wie man gedenkt die Waffen zu lagern. Reicht da schon bspw. ein Schrank den ich an den Griffen mit einem Fahrradschloss absperre?



    Bezüglich der Kontrolle hatte ich vor paar Tagen auch mal bei Waffen Marti angerufen und da hat er mir gesagt, dass er auch Kunden hat bei denen kontrolliert werden sollte, die waren aber nicht anwesend.

    Man halt dann wohl einen Bescheid bekommen, die Waffenbesitzer haben sich dann bei der zuständigen Behörde gemeldet und es wurde darauf hin ein Termin vereinbart. Scheint wohl auch so zu gehen.

    Aber man darf wohl die bestimmte Waffe, welche mit Bewilligung gekauft wurde nicht in der Ferienwohnung oder so lagern. Es muss die Adresse von der Bewilligung sein und das ist wohl dann immer der Wohnsitz.

    • Offizieller Beitrag

    Ich wohne im Aargau. Bis jetzt wurden ja "nur" die SON Waffen kontrolliert.


    Die Kontrolle findet im Aargau alle 5 Jahre statt (ist bald wieder nach).


    Es ruft jemand an und wir machen einen Termin aus. Ich habe jeweils gleich den Abend angeboten, da alles bereit ist. Der Termin war dann ein, zwei Wochen später.


    Die besuchenden Polizisten sind freundlich und wollten bisher nur die SON Waffen sehen. Gezeigt, Nummern gecheckt und gut wars.


    Sie hätten das Recht, unangemeldet zu kommen. War bei mir aber noch nie der Fall.


    Allgemein sollten wir Waffenbesitzer unsere "verbotenen" Waffen sicher aufbewahren. Verschluss raus und getrennt irgendwo einschliessen.


    In letzter Zeit gab es Einbrüche in Schützenhäuser und auch in Waffengeschäfte. So werden dann die legalen Waffen zu illegalen Waffen!



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  • Ich glaube ProTell hat dazu mal was geschrieben, aber ich finde es gerade nicht mehr.

    Meinst du vielleicht hier: https://www.protell.ch/de/vero…portschuetzen-und-Sammler

    Unter Fazit steht:

    "Abschliessend weisen wir darauf hin, dass sowohl Sammler als auch Sportschützen mit spontanen Kontrollen rechnen müssen, welche vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen sind. Mit welcher Regelmässigkeit die Polizei solche Kontrollen durchführt, hängt aber von mehreren Faktoren ab und dürfte je nach Kanton sehr unterschiedlich sein."

  • Aber man darf wohl die bestimmte Waffe, welche mit Bewilligung gekauft wurde nicht in der Ferienwohnung oder so lagern. Es muss die Adresse von der Bewilligung sein und das ist wohl dann immer der Wohnsitz.


    Obwohl es in diesen Fällen ja keine Kontrollen gibt, muss ich da nachfragen: ist das bei Waffen die man auf WES basiert gekauft hat auch so? Im Gesetz steht ja nur, dass die Waffe vor dritten geschützt sein muss. Und das ist bei mir am Arbeitsort weitaus besser als an meinem Wohnsitz, deshalb (und auf Wunsch anderer Personen im Haushalt ^^) lagere ich meine Waffen meistens dort.

  • Das mit dem Arbeitsort befürchte ich ist nicht legitim, da dort der Besitzer des Grundstückes das Hoheitsrecht hat und somit denn verschlossenen Schrank von dir öffnen dürfte. Zumindest nach meiner Interpretation

  • Aber man darf wohl die bestimmte Waffe, welche mit Bewilligung gekauft wurde nicht in der Ferienwohnung oder so lagern. Es muss die Adresse von der Bewilligung sein und das ist wohl dann immer der Wohnsitz.


    Obwohl es in diesen Fällen ja keine Kontrollen gibt, muss ich da nachfragen: ist das bei Waffen die man auf WES basiert gekauft hat auch so? Im Gesetz steht ja nur, dass die Waffe vor dritten geschützt sein muss. Und das ist bei mir am Arbeitsort weitaus besser als an meinem Wohnsitz, deshalb (und auf Wunsch anderer Personen im Haushalt ^^) lagere ich meine Waffen meistens dort.

    Gut, jetzt wissen wir, wer de Chef zuhause ist.

  • Das mit dem Arbeitsort befürchte ich ist nicht legitim, da dort der Besitzer des Grundstückes das Hoheitsrecht hat und somit denn verschlossenen Schrank von dir öffnen dürfte. Zumindest nach meiner Interpretation

    Das sehe ich anders. Der Arbeitgeber darf zwar unter gewissen Umständen verlangen, dass verschlossene Schränke aufgemacht werden zur Kontrolle, aber er muss dies begründen (z.B. weil im Betrieb Diebstähle vorgekommen sind). Und die Eigentumsrechte bleiben weiterhin gewahrt, er darf also die Waffe nicht an sich nehmen. Von daher würde ich sagen, kann man Waffen durchaus am Arbeitsplatz lagern, sofern der Zugriff durch Unbefugte nicht möglich ist.


    Der Arbeitgeber darf auch nicht einfach so einen privaten Safe aufbrechen, das wäre Beschädigung von Privateigentum.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Wenn einer meiner Angestellten einfach so ne Knarre im Spint hat ist der weg.

    Ohne wenn und aber.


    Da kannst du anfechten was du willst.


    Falls er zuvor glaubhaft vermitteln kann das dies kurzfristig nötig ist sieht die Sache anders aus.

    Bei mir zumindest.


    Bei anderen Betrieben deren Chef nichts mit Waffen am Hut hat wohl eher auch nicht.

  • Das lässt sich garantiert mit Verletzung der Treuepflicht o.Ä. begründen. Oder das Vertrauen wurde nachhaltig geschädigt. Oder oder oder. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.


    Und wer eine gegen eine Kündigung vorgeht, steht sowieso auf der Abschussliste und fliegt dann einfach bei der nächsten Gelegenheit (unabhängig davon ob die ursprüngliche Sache nun sinnvoll war oder nicht).

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

  • Wenn einer meiner Angestellten einfach so ne Knarre im Spint hat ist der weg.

    Ohne wenn und aber.

    Was meinst du mit "einfach so"? Und du weisst schon, dass man Kündigungen begründen muss?

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • dass man Kündigungen begründen muss?

    Eigentlich nicht. Eine Kündigung kann (abgesehen von technischen Faktoren wie Fristen usw.) höchsten Missbräuchlich sein. Wetten, eine Waffe im Spind fällt nicht darunter?


    Ansonsten ist es einfach eine Sparmassnahme.


    Grundsätzlich gilt "Kündigungsfreiheit".

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

  • Was meinst du mit "einfach so"? Und du weisst schon, dass man Kündigungen begründen muss?

    Na da lagert einer eine Schusswaffe im Spint ohne das ich davon weiss.


    Und eine Waffe am Arbeitsplatz zählt als Kündigungsgrund, da bin ich mir ziemlich sicher.
    (auch wenn man wie bereits erwähnt nicht wirklich einen braucht)

  • Und eine Waffe am Arbeitsplatz zählt als Kündigungsgrund, da bin ich mir ziemlich sicher.
    (auch wenn man wie bereits erwähnt nicht wirklich einen braucht)

    Wenn es nicht im Arbeitsvertrag als verboten aufgeführt ist, sehe ich keinen Grund, warum das so sein sollte.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.