Alles anzeigenDer K31 ist SON Pflichtig, da es sich um eine veränderte Armeewaffe handelt (Lauf wurde offensichtlich verändert, dass die Mündungsbremse installiert werden konnte). Ist wie mit den Ex-VA Stgw57 die vor dem neuen WG den Lauf gekürzt bekommen haben. Die benötigten auch eine SON. Mit dem neuen WG reicht eine ABK für Ex-Sfw aus und daher kann ein Händler an denen rumbastlen. Das ist auch der Grund, weshalb es aktuell so viele Stgw 57 Commandos auf dem Markt hat. Da wurde nicht ein Lager voller PE-57 entdeckt.
Damit die Frage auch schon beantwortet ist;
Thalman kann seine K31 Eidgenoss machen, da diese als Faustfeuerwaffe und nicht als Handfeuerwaffe gelten.
Wie immer, ich bin nicht die Zsw, aber kenne mich doch ein wenig mit dem Gesetz aus. Daher alle Aussagen mit Salz geniessen
Edit: Es sollte möglich sein den K31 mit ABK zu erwerben, da dies ja auch so mit den Stgw57 Commandos gehandhabt wird. Aber mit veränderten K31 habe ich noch keine Erfahrungen gemacht unter dem neuen WG, daher kann es trotzdem sein, dass diese über eine SON erworbenen werden müssen.
Die K31 Mündungsbremse von Wyssen wird zerstörungsfrei und ohne Gewinde montiert, eine verbotene Abänderung ist es erst wenn du den Lauf kürzst. Auch ein Gewinde zu schneiden ist keine verbotene Änderung weil die Lauflänge gar nicht oder nur minim geändert wird.
Das Thema Stgw 57 Commando hat mehr damit zu tun dass die umgebauten 57er keinen Sonderstatus mehr haben (früher mit WES, obwohl Ex-SFW) - Ein gekürztes Armee 57er brauchte damals sofort mit eine "grosse" SON. Heute sind unveränderte und gekürzte 57 beide in derselben Kategorie, (sofern über 60cm) das macht es natürlich interessanter für die breite Masse...
Übrigens Art 33 Abs 3 der Waffenverordnung verbietet genau das, was Thalmann macht. Aber der wird schon wissen was er tut und die nötigen Abklärungen gemacht haben. Einen Eidgenoss zuhause mit der Eisensäge selbst zu machen weils günstiger ist wäre aber eine verdammt dumme Idee.
3 Das Verkürzen von Handfeuerwaffen zu Faustfeuerwaffen ist verboten.