superuser ich möchte deiner Auslegung widersprechen. Es ist kein Eingeständnis, sondern eine Empfehlung (was ja so auch schwarz auf Weis steht), damt es für den hinterletzten Waffenbesitzer klar sein sollte. Auch damit sich die
Behörden / Gerichte nicht immer wieder mit dem geichen Thema auseinandersetzen müssen weil das Gesetz offensichtlich nicht verstanden wird oder nicht gewollt werden will.
Schon mehrmals wurden die entsprechenden Artikel jetzt zitiert.
Aber ich lasse mich gerne von einem allfälligen Rekurs uns anderer Rechtsauslegung überraschen. Es würde meine Einstellung zu diesem Gesetz bei meiner Arbeit massiv verändern