Aufbewahrung der Waffen und Munition?

  • Auch mit einer Luftpistole unter Sportschützen auch Sportgerät genannt, kann man Schaden anrichten. Und man kann damit auch Menschen schwer verletzen.

    Ob jemand die Lupi auch im Waffenschrank einsperrt ist jedem selber überlassen. Man sollte sie einfach vor dem Zugriff Dritter schützen.

    Nicht einmal die eigene Frau, auch wenn sie selber Waffen besitzt und damit schiesst, darf Zugang zu deinen Waffen haben.

    Ich hab meine Waffen zur Zeit noch in meinem Schlafzimmerschrank. Suche aber nach einem geeigneten Waffenschrank für Lang- und Kurzwaffen.

  • Ich habe hier noch eine interessante Aussage der KaPo ZH gefunden. Gemäss KaPo ZH müssen Waffen vor dem Zugriff durch "unberechtigte" Dritte geschützt werden.


    "Unberechtigte Dritte sind zum Beispiel Minderjährige, Angehörige verbotener Staaten,

    Mitbewohner, die selbst- oder drittgefährdend sind, etc."


    Das würde dann bedeuten, dass meine Freundin zwar eine Dritte aber nicht unberechtigt ist und ich meine Waffen nicht vor ihrem Zugriff zu schützen brauche (sofern sie alle Tassen im Schrank hat, volljährig ist und nicht aus einem verbotenen Staat kommt).


    Sehr interessante Aussage der Zirücher...

  • Ja, das handhabe ich auch so...

  • Wird halt grenzwertig sobald abks im spiel sind...

  • Zumindest in Bezug auf Feuerwaffen ist meines Erachtens nur berechtigt, wer über die entsprechende Bewilligung verfügt.

    Ich bin nicht sicher, ob das stimmt. Die Bewilligungen regeln ja erstmal den Erwerb, und dann indirekt auch den Besitz, da nur besitzen darf, wer rechtmässig erworben hat. Es gibt aber noch den Begriff des Besitzdieners, welcher die Anweisungen des Eigentümers zu befolgen hat. Das wäre der Fall, wenn jemand in deinem Haushalt Zugriff auf deine Waffen hat, und ist vom Besitzer zu unterscheiden. Wenn ein Gast in deinem Haus z.B. ein Glas in die Hand bekommt, wird er ja auch nicht Besitzer vom Glas.


    Ein anderes Beispiel ist die Waffenleihe. Die wäre gar nicht möglich, denn selbst wenn du Waffenbesitzer bist und z.B. einen WES hast, gilt diese Bewilligung nur für den Besitz der aufgeführten Waffen.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Ich habe hier noch eine interessante Aussage der KaPo ZH gefunden. Gemäss KaPo ZH müssen Waffen vor dem Zugriff durch "unberechtigte" Dritte geschützt werden.


    Das würde dann bedeuten, dass meine Freundin zwar eine Dritte aber nicht unberechtigt ist und ich meine Waffen nicht vor ihrem Zugriff zu schützen brauche...

    Ich glaube kaum, dass die Freundin eine "berechtigte Dritte" ist, sondern die Polizei etc. die die Waffekontrollen durchführen.

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es!

  • Ich glaube kaum, dass die Freundin eine "berechtigte Dritte" ist, sondern die Polizei etc. die die Waffekontrollen durchführen.


    Glauben kannst Du in der Kirche, es geht darum, was in den Infos der Kapo ZH geschrieben steht. Dort wird der Begriff "unberechtigte" Dritte (nicht abschliessend) definiert.


    Eine Waffenkontrolle hat mit Zugriff überhaupt nichts zu tun.


    Ich gehe ja auch davon aus, dass ich meine Waffen vor dem Zugriff (in Besitznahme) durch Mitbewohner schützen muss, die Frage ist halt, was die Kapo ZH glaubt. Was Du glaubst interessiert bei aller Sympathie nicht.

  • Wenn ich dein Auto klaue und es für dich verschwindet also auch?


    Der Begriff "erwerben" ist meiner Meinung nach in dieser Hinsicht unklar. Klassischerweise unterscheidet man zwischen Eigentum und Besitz. Wenn Du mein Auto klaust, ist es in Deinem Besitz, der Eigentümer bin immer noch ich.


    Ein geleastes Auto ist Eigentum der Bank aber in Deinem Besitz. Wenn ich beim Händler eine Waffe kaufe und bezahle, wird sie sofort mein Eigentum, auch wenn ich sie bis der Schein da ist, noch nicht in Besitz nehmen kann.

  • Beitrag von Partisten ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Bringt nichts ().
  • Fühlt sich einfach besser an, wenn man seine Schusswaffen verschlossen aufbewahrt. Kann einfach nichts dummes passieren, und man muss im Nachhinein kein schlechtes Gewissen haben, wenn dein Kollege sich aus versehen das linke Ei weg schiesst..

    Alle meine Waffen werden verschlossen aufbewahrt, egal ob man muss oder nicht. Kann auch nicht verstehen warum man dies nicht tun sollte.

    Aber jedem das seine, wenn man sich cooler fühlt und jeder ungeschützt zugriff hat.