Beiträge von Gonzo

    Frage:


    Bei uns im Verein hat jemand ein Stgw90 mit einem normalen WES gekauft.

    Was ist der Untetschied zum Erwerb mit einem ABK?


    Mit ABK ist es legal, mit WES nicht?


    PS: Pipistrello war schneller. 1) Grösse Mag und 2) Werkshalbauto oder umgebaut. Bei 2) bin ich mir nicht ganz sicher, ob Ordonnanz privilegiert ist. Habe aber keine Lust es nachzuschlagen weil es eh keiner liest hier.

    Ist es tatsächlich möglich, dass Jemand via Twint Geld empfangen kann aber nicht identifizierbar ist? Falls das so ist, sollte man da mal 20.-- hinschicken und dann die Firma Twint wegen Beihilfe anzeigen...

    Wenn ich immer wieder sehe wie Leute in den Vereinen (oder auch ausserhalb) auf Stammtisch Geschwätz hören,gerade beim Thema Erwerb , Besitz und sonstiges


    Du kennst offensichtlich die falschen Leute. Denkst Du wirklich, dass die Deppen nach einem Kurs intelligenter wären? Siehe auch Vergleich mit Autoprüfung, die Leute können trotzdem nicht fahren.

    Wär super oder?


    Wär super, wenn es funktionieren würde, ja. Hat eine Zeit lang funktioniert, z.B. ohne Geschwindigkeits-Einschränkungen. Doch dann kamen die Idioten, es ist alles nur eine Frage der Dichte der Idioten. Ein paar wenige verträgts, werden es zu viele, gehts nicht mehr.


    Probleme sollte man lösen, wenn sie bestehen. Bisher funktioniert es mit Waffenbesitz und Schiessen recht gut, oder?


    Wenn ich mich hier so umschaue, ja, es ist möglich, dass wir in 20 Jahren mehr Vorschriften benötigen. Die Idioten (und übrigens auch Vollquotel) werden immer mehr, eindeutig, das ist beängstigend.


    Auch wer ohne Grund nach mehr Vorschriften ruft, zählt zu den Idioten. Das sind nämlich die, welche das Konzept Eigenverantwortung nicht begriffen haben und sich demnach auch nicht daran orientieren können.

    kurzen Lehrgang über Waffenrecht und Sachkunde zur Handhabung und grundlegender Technik als Voraussetzung für Waffenbesitz mich schlecht.


    Unbedingt, ich fände einen 2-3 tägigen Kurs absolut angebracht, alle zwei Jahre einen 1 tägigen Refresher. Der Refresher kann maximal um 2 Jahre herausgezögert werden, sofern Gründe (Auslandsaufenthalt etc.) vorliegen. Die Fristverlängerung muss spätestens 90 Tage im Voraus bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Ist der Kurs abgelaufen, sind die Waffen einzuziehen und zu vernichten.


    Es ist auch an der Zeit, dass Waffen endlich jährlich durch einen staatlichen Waffenprüfer auf ihre technische Funktionssicherheit geprüft werden müssen um Unfälle durch technische Defekte zu verhindern.


    Dringend notwendig ist eine Pflicht zur Aufsicht von jeglichem Schiessen. Dass Leute unbeaufsichtigt in Schiesskellern rumballern geht gar nicht. Auch die Aufsicht in dem 25/50/300 Anlagen sollte durch unabhängige Schützenmeister (keine Mitglieder) sichergestellt werden. Idealerweise amtlich gestellte Kontrollöre welche die Sicherheitsvorschriften durchsetzen und Standverweise nach eigenem Ermessen erteilen können.


    Im Rahmen der Aufsichtspflicht kann dann auch endlich eine Meldepflicht für Fehlschüsse (nicht auf der Scheibe, auf der falschen Scheibe) durchgesetzt werden und die entsprechenden Schützen entwaffnet werden.


    Last but not least ist eine regelmässige psychologische Eignungsabklärung einzuführen, diese kann durch speziell geschulte und durch das Fedpol überwachte Fachärzte durchgeführt werden.


    Sämtliche Massnahmen werden den Schützen nach dem Verursacherprinzip kostendeckend als Gebühren in verrechnet.


    Das letzte was wir gebrauchen können ist Eigenverantwortung, das wäre ja noch schöner!

    "1 Als Handfeuerwaffen gelten Feuerwaffen, deren Gesamtlänge 60 cm überschreitet

    oder die in der Regel zweihändig oder ab Schulter geschossen werden.


    2 Als Faustfeuerwaffen gelten Pistolen und Revolver sowie andere Feuerwaffen, die

    nicht unter Absatz 1 fallen."



    und


    "halbautomatischen Handfeuerwaffen, die mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne Hilfsmittel auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können, ohne dass dies einen Funktionsverlust zur Folge hat;"


    1) Begriffe wie "Pistole" spielen keine Rolle, auch das Kaliber ist wurscht. Relevant ist "zweihändig" oder "ab Schulter", also die Konzeption der Waffe und ob sie daran gemessen als Handfeuerwaffe gilt.


    2) Wie soll "unter 60 cm gekürzt werden können" ausgelegt werden?. Wortwörtlich interpretiert ist eine Handfeuerwaffe, welche von Haus aus nur 50cm lang ist, keine verbotene Waffe.


    3) Ob die erwähnte Vz61 "in der Regel" ab Schulter oder eher einhändig geschossen wird, ist wohl schwierig festzustellen, weder WG noch WV präzisieren das. Und das hat ja auch noch einen Einfluss auf die legale max. Mag Kapazität.


    Rechtssicherheit wird erst herrschen, wenn ein BG-Urteil dazu vorliegt. Da würde ich als Händler auch auf eine ABK bestehen.

    Auf das Risiko hin, gesteinigt zu werden: Ich habe diverse "Vector Optics" von Ali, da ist auch mal etwas Ausschuss dabei. Aber 90% von dem Zeugs funktioniert im Keller tiptop und genügt meinen Ansprüchen. Ich trage aber auch keinen Helm, Plate Carrier, Camo oder sonstiges tactical gear im Keller. Das habe ich hinter mir.