Also, bei den 33 Gemeinden, die ich angefragt habe, scheint keine Anlage aufgegeben zu werden. Die Kooperation mit einem Schützenverein kommt auch nicht zustande, ich wurde da jeweils an den kantonalen Schiessoffizier verwiesen. Dieser meinte:
ZitatWenn auf einer SA des SaD anderen Waffen und Muniton verwendet werden soll, muss der Betreiber der Anlage diesem Vorhaben zustimmen und ein Gesuch an den Zuständigen Eidg Schiessoffizier richten. Die Anforderungen an dieses Gesuch sind im Regl 51.065 Technische Belange der Schiessanlgen für das Schiesswesen ausser Dienst (Weisungen für Schiessanlagen) im Kapitel 1.3 geregelt (siehe Beilage).
Hier das Zitat aus diesem Reglement zur Anforderung an das Gesuch:
ZitatAlles anzeigen4 Beabsichtigen Betreiber von Schiessanlagen oder Vereine andere Munition oder Waffen zu verwenden, ist dazu eine Bewilligung beim zuständigen Eidg. Schiessoffizier (ESO) zu beantragen.
5 Das Gesuch für die Bewilligung muss folgende Punkte umfassen:
– Waffenart;
– Hersteller;
– Kaliberbezeichnung;
– Geschosstyp;
– Zulassung/Bestätigung des Herstellers des Kugelfangsystems (KFS);
– Zulassung/Bestätigung des Herstellers der elektronischen Trefferzeiganlage (elo TA);
– Zulassung/Bestätigung des Herstellers der Lärmschutztunnel;
– Nachweis Haftpflichtversicherung;
– Sicherheitsverantwortlicher beim Schiessen mit dieser Waffe;
– Dauer der Bewilligung.
Ich habe ausserdem erfahren, dass die Regionale Schiessanlage Buchs und Lenzburg nicht ausgelastet sind, und Platz für weitere Vereine hätte. Wenn wir dort schiessen möchten, müssten wir also die entsprechenden Zulassungen und Versicherungen organisieren, einen Sicherheitsverantwortlichen stellen, und dann den Anlagenbetreiber dazu veranlassen, eine Bewilligung beim Eidgenössischen Schiessoffizier zu beantragen. Ich habe jetzt mal die Verantwortlichen von Buchs und Lenzburg angeschrieben bezüglich dieses Vorhabens.
Gibt es hier jemanden, der die nötige Ausbildung hat, und interessiert wäre, den Sicherheitsverantwortlichen zu geben?