Probleme beim Ausfüllen des WES

  • In manchen Kantonen schickt man einen WES ab und bekommt eine ABK zurück :S


    Wenn mich jemand fragt empfehle ich immer eine ABK (Sport) zu beantragen, für 3 feuerwaffe(Grund "keiner") da es etwas komplizierter ist dies später zu ändern, da man erst den vorherigen WES vernichten/löschen lassen muss. Bevor man die ABK hat...




    Wenn du weisst was du kaufst kannst du es auch ausfüllen


    Marke

    Kaliber

    Serien Nummer



    Es interessiert die aber eigentlich garnicht, denn zurück kommt ein leeres Formular.


    Jeh nachdem wieviele du beantragt hast


    Bewilligung zum Erwerb

    Feuerwaffen1

    Feuerwaffen2

    Feuerwaffen3



    Auf der ABK ist dann eine 2 cm "grosse" Spalte in der, der verkäufter platz hat um Max 3 feuerWaffen inkl Bezeichnung einzutragen... :/

  • So oder so muss man auf gescheite Kommunikation achten.


    Als ich mein Militärplunder abgegeben habe, stand vor mir auch einer in der Reihe mit einer ABK für die Übernahme des STGW. Er ging dann leider ohne Knifte nach Hause. So wie ich das sehe hat der wohl einfach SIG 550 auf den Antrag geschrieben und ohne Rückfrage eine ABK erhalten.


    Mich hat der freundliche Herr vom Waffenbüro extra zurückgerufen ob ich die Armeewaffe übernehmen will oder ob es um eine private Waffe geht. Weil es eben schon einige Verwechslungen gab.


    Wenn sich jetzt einer nicht mit der Wissenschaft "Waffenerwerb" beschäftigt und statt eines WES eine ABK erhält, das nicht merkt und dann die Auflagen nicht erfüllt, werden irgendwann die Gesichter lang und die Augen gross.

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

  • Jetzt muss ich aber auch mal was blödes fragen



    Mit der ABK Sammler,


    darf ich mit diesen feuerwaffen an dafür erlaubten Orten jederzeit schiessen? Oder muss ich dafür eine Bewilligung beantragen ähnlich der für vollautomatische Waffen.



    Gruss

    P

    • Offizieller Beitrag

    Du darfst. Es gelten einfach die jeweiligen Beschränkungen des Schiessstandes z.B. bezüglich Kaliber.

    Das wusste ich noch garnicht, ich bin immer davon ausgegangen das Sammler nur mit extra Bewilligung schiessen gehen dürfen :S danke für die Info

    Du hast zuviel in den deutschen Waffenforen gelesen. Nur dort existieren solche absurden Gegebenheiten wie Sammler, welche nicht schiessen dürfen bzw. keine Muntion erwerben dürfen.

  • Mit ist mal gesagt worden, nur nie Sammler angeben


    "Davon ausgehen ist nicht wissen"


    Und ich bin immer davon "ausgegangen" dass man nicht schiessen darf, und dies durch Behörden mit persönlichen Kontrollen überprüft wird.



    Man lernt nie aus ^^

  • Art. 5

    3 Verboten ist das Schiessen mit:


    a.Seriefeuerwaffen;

    b.militärischen Abschussgeräten von Munition, Geschossen oder Flugkörpern mit Sprengwirkung.

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

  • Art. 5

    3 Verboten ist das Schiessen mit:


    a.Seriefeuerwaffen;

    b.militärischen Abschussgeräten von Munition, Geschossen oder Flugkörpern mit Sprengwirkung.

    --> so wie ich das verstehe ist das Schiessen mit militärischen Abschussgeräten per se nicht verboten.


    Sondern das Abschiessen von Munition, Geschossen oder Flugkörpern mit Sprengwirkung aus besagten Geräten.


    Derjenige der diesen Text verfasst hat war sicher ein Experte.....

  • Deutsche Sprache , schwere Sprache ....


    Gemeint sind militärische Abschussgeräte die Munition, Geschosse oder Flugkörper mit Sprengwirkung verschiessen können oder dafür ausgelegt sind.

    Das bedeutet das wenn Du deinen Granatwerfer mit Konfetti lädst und schiesst ist das genauso verboten wie das Halbauto schiessen mit einer Seriefeuerwaffe..........

  • Ich verstehe es so: Es ist ein Abschussgerät von (hier wäre wohl für besser) besagter Munition usw. deshalb ist es verboten.


    Unabhängig davon was tatsächlich abgeschossen wird.


    Umkehrschluss: Sämtliche (militärische) Abschussgeräte die theoretisch Munition, Geschosse oder Flugkörper mit Sprengwirkung abschiessen können, dürfen nicht geschossen werden.

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

  • Dann darf ich auch nicht mehr mit meinem 57er schiessen weil das dafür ausgelegt ist Gewehrgranaten mit Sprengwirkung zu verschiessen und das auch kann? wohl eher nicht...

  • Nun kommt noch mein Senf :)


    So wie ich den Text in der Waffenverordnung betreffend Munition verstehe, ist der Erwerb der Munition für GW allgemein verboten. Dies weil Art. 26 b Munition welche Spreng- oder Brandwirkung haben verbietet. Art. 26 d spricht wiederum von Munition, Geschosse und Flugkörper für militärische Abschussgeräte mit Sprengwirkung. Rein logisch macht es keinen Sinn, erneut Munition mit Sprengwirkung zu verbieten, weil dies ja bereits mit Art. 26 b gedeckt ist.

    Was als ein militärisches Abschussgerät mit Sprengwirkung gilt, ist im Art. 5 der Waffenverordnung geregelt.


    Daher bin ich der Meinung, dass sich das "mit Sprengwirkung" auf das militärische Abschussgerät bezieht beim Art. 26 d und somit der Erwerb jeglicher Munition für einen GW verboten ist (da ein militärisches Abschussgerät mit Sprengwirkung). Ob HE, Rauch, Flash Bang, Gummi, etc. spielt keine Rolle. Wie geprüft wird ob die Munition in einem militärischen Abschussgerät mit Sprengwirkung verwendet wird oder nicht, kann ich euch leider nicht sagen.


    Beim Art. 5. Abs. 3 b im WG ist wiederum die Rede vom Schiessen mit militärischen Abschussgeräten von Munition, Geschossen oder Flugkörpern mit Sprengwirkung. Für mich ist die Positionierung der Wörter "mit Sprengwirkung" ausschlaggebend. Da bei Art. 5 Abs. 3 b WG die Wörter "mit Sprengwirkung" nach dem Teil mit Munition kommt, können diese sich fast nicht auf die Wörter "militärischen Abschussgeräten" beziehen.


    Daher komme ich zum Schluss, dass der Erwerb jeglicher Munition für militärische Abschussgeräte mit Sprengwirkung verboten ist, das Schiessen der militärischen Abschussgeräten mit Sprengwirkung, jedoch nur wenn mit Munition, Geschosse oder Flugkörper mit Sprengwirkung verschossen werden.


    Ich hoffe ihr konntet meiner Argumentation einigermassen folgen und ich habe nicht zu wirres Zeugs gelabert xD


    Wenn man zu 110% sicher sein will, schreibt man dem FEDPOL am besten ein Mail oder ruft die KaPo an und lässt sich das schriftlich bestätigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Makarov ()

  • Ich hätte es jetzt auch eher so verstanden, dass nur das Verschiessen von Munition, Geschossen und Flugkörpern, welche eine Sprengwirkung erzeugen, verboten ist.


    Es wäre also z.B. erlaubt, mit einem Granatwerfer eine Rauchgranate zu verschiessen. Oder eine Markiergranate (Kreidestaub). Natürlich sofern die restlichen Gegebenheiten wie Absicherung des Geländes und Lärmschutz und so weiter eingehalten werden.


    Aber sicher bin ich mir da nicht.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.