Einschränkungen bei der SON Klein für Sammler

  • Leider mussten wir in den vergangenen Wochen feststellen, dass einige Kantone neu bei der Erteilung von SON Klein für Sammler die selben Regeln anwenden wie für SON Gross.


    - Mehr als 10 (oder 12 Waffen)

    - Länger als 5 Jahre als Legalwaffenbesitzer erfasst


    Bei uns war ein Kunde aus dem Kanton Graubünden davon betroffen, bei AATS ein Kunde aus dem Kanton Solothurn.


    Dieser Beitrag soll als reine Info dienen und wir bitten darum, dass ganze nicht in einem Polizei-Bashing ausarten zu lassen.

  • Besten Dank für die Info.

    Dann kann man entsprechende Kantone gleich streichen, falls wieder ein Umzug ansteht.

    Dazu noch angemerkt. Oft lohnt es ich ganz exakt nachzubohren, denn ich habe es auch schon oft gehört, dass ABK Sammler und AB gross (SON) anfangs oft verwechselt oder in einen Topf geworfen wurden.
    Mittlerweile sollte sich das aber ja geklärt haben.


    Und falls man nicht zügeln kann/will: Ev. lohnt es sich auch eine ProTell Mitgliedschaft (sollte sowieso gemacht werden) und eine sonstige Rechtsschutzversicherung VOR dem Antrag abzuschliessen, falls man gewillt ist das anzufechten. Jemand im Kt. AG hat das mit ProTell ja anscheinend Mal erfolgreich gemacht (ging um eine AB gross, nach WG08, welcher die Kriterien noch nicht erfüllt hat).

    Weiss eig. zufällig jemand wie es im Kanton Tessin gehandhabt wird?

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  • Schade zu hören, auch wenn ich betroffen bin. Grundsätzlich macht diese Auslegung die ABK Sammler nichtig. Auch wenn ich teilweise gewisse Argumentationen mehr oder weniger nachvollziehen kann, stellt sich mir die Frage, wie sinnvoll das ganze ist.


    Über Sinn und Unsinn könnte man wahrscheindlich ewig Diskutieren/Streiten.

    Im Endeffekt muss man halt in den sauren Apfel beissen und halt warten oder mehr Waffen kaufen;). (oder ProTell informieren)


    Hier in Luzern wird das ganze ziemlich fair gehandhabt. Hatte schon einige interessante Gespräche mit den Angestellten vom Waffenbüro, unteranderem auch genau über dieses Thema.

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.

  • Danke für die Info!


    Mich würde noch interessieren: Wurde den Betroffenen jeweils mitgeteilt, wieso der Antrag abgelehnt wurde? Bzw. welches der beiden Kriterien sie noch nicht erfüllen?

    • Offizieller Beitrag

    Dieses „Problem“ tritt genau bei einer Waffenkategorie zu: kürzbar unter 60cm ohne Funktionsverlust.


    Ansonsten können die Waffen auf ABK Schütze genommen werden.


    Und Artikel 28e des WG überrascht uns jetzt nicht wirklich. Oder habt ihr den nun monatelang überlesen oder ausgeblendet?


    Ich bin auch der Meinung, dass es nicht Ok ist. Aber ich sehe es doch eher als Sturm im Wasserglas.


    Auf jeden Fall sollte eine beschwerdefähige Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung verlangt werden. Dann zeigt sich, wer im Recht ist.



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  • Ich bin zwar noch ein grünschnabel bei euch und die einige Abkürzungen werden mir erst jetzt geläufig... vielleicht dients euch ja doch zur Einordnung:


    Stand: März 2020

    Kanton: Solothurn


    - SAN553 (kürzer als 60cm)


    Beantragt als Sportschütze... nix! Nach Rücksprache mit Waffenbüro... OK als Sammler!


    Kriterien:


    - länger als 5 jahre Waffenbesitzer... :thumbup:

    - mehr als 10/12 Waffen... :thumbdown:(aktive WES sinds keine 10! Insgesamt sicher mehr; mit Verkauften, Defekten, Verschenkten Waffen)

  • Ich habe vom Kanton Solothurn eigentlich nur gutes gehört. Mir war sogar mal, dass jemand gesagt hat er hat für seine !erste! Pistole einen Schalldämpfer bekommen (also zuerst Pistole und dann Dämpfer). Bestätigen kann ich das jedoch nicht, daher kann es sich auch gut um Schabernack handeln.

    Wenn man die SON in Solothurn anschaut (3 Positionen wurde mir so gesagt) klingt das für mich auch eher liberal. Aber da wissen die Leute aus dem Kanton Solothurn sicher mehr bescheid als ich 8o

  • wenn ich das hier so lese, frage ich mich echt, wie lange es geht, bis leute für eine SON mal eben während den ferien in einen liberaleren kanton unziehen. müsste ja rein theoretisch kein problem sein...

  • Leider war das ganze so zu erwarten.


    Vor allem die 10/12 WES Regelung ist - seit es mit WES nichts mehr gibt - zum totalen Witz verkommen...

  • Als Vorschlag und Tipp allgemein im Forum und auch sonst:

    Kürzt doch entweder mit ABK (=Sammler oder Sportschütze) oder SON (=Ausnahmebewilligung gross - für VA/Zubehör) ab... irgendjemand hat hier jetzt grade den Begriff "kleine SON" kreiert, was höchstens noch mehr Verwirrung bei Anfängern/Informationssuchenden kreiert.

    Kessler hat das so "abgetrennt" und so ist's im Sprachgebrauch klar getrennt :) Hilft einfach


  • Naja, Faustfeuerwaffen (Pistolen, Revolver, etc...) sind ja so gut wie unberührt.
    Heisst halt mit anderen Worten, dass man zuerst 10/12 Faustfeurwaffen oder Kleinkaliberwaffen braucht.