AR-15 Bauteile / Rechtslage

  • Mich würde mal interressieren wie nach Schweizer Recht eigentlich die Rechtslage ist in Bezug auf AR-15 Bauteile, bzw was darf man als Pivatperson denn überhaupt an der Waffe austauschen, bzw selber zusammen bauen. Welches Bauteil ist bei uns das KO Kriterium bzw die Waffe abgesehen vom Lauf. Bei den Amis ist es ja der Lower wenn ich mich nicht irre.

    Mfg

    Markus

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    Leben und leben lassen 8)

  • Hatten wir doch schon?

    Alle teile die WES pfichtig sind.

    Lauf und Gehäuse (upper und lower), BCG (alles was bei brownells WES braucht)

    Ja darf man... zusammenbauen ist ja nicht herstellen...

    lower mit 3d drucker machen, das wäre herstellen. ein drittes loch bohren ist natürlich auch pfui;).darfst ja auch den lower einer sig tauschen, bspw sig mag zu stanag. müssen ja allerdings eh alle zentralen waffenbestandteile eine SN haben, dann ist ja alles verfolgbar und i.o.


    Mein erster VA

    2 Mal editiert, zuletzt von Mortimer ()

  • Wenn dus einzel kaufst brauchst du auch für jedes WES teil ne freie Zeile auf nem WES. Wenn dus dier zusammenbauen lässt, gehts als ein Eintrag durch. Halt nur halb so viel spass...

    Evtl. mal mit nem verkäufer Sprechen, ob er dir beim Kauf von allen einzelteilen dir das als Waffe auf nen WES schreibt. Bezweifle das aber.

  • Also wenn du beispielsweise einen Upper/Lower zusammenbauen willst würde ich die Teile aussuchen und dann das bei einem Büchsenmacher zusammenbauen lassen. Das kannst du dann mit einer kleinen SON abholen. Ansonsten gilt hier die 10er Magazinkapazität da muss man aufpassen.

    • Offizieller Beitrag

    Für die Beschaffung der wesentlichen Bauteile wie z.b. für den Lauf brauchst du schon einen WES. Wenn Du alle Teile hast ist es nur mehr Zusammenbau.

    Diese Teile für eine AR15 mit WES zu kaufen, ist das Dümmste was Du tun kannst.


    Es gibt eine Ausnahmebewilligung für Teile (siehe Waffenverordnung, Anhang 1, Gebühren, litera c, Ziffer 5). Damit solltest Du sie kaufen. Dann kommt auch nie die Diskussion bezüglich 10 Schuss Magazinen auf.


    Diese Teile-ABK kostet leider 50 Franken. Ein WES für Teile hingegen kostet "nur" 20 Franken.

  • Diese Teile für eine AR15 mit WES zu kaufen, ist das Dümmste was Du tun kannst.

    Wie ist das bei uns geregelt bzgl. Lower/Upper? Theoretisch ist ja bzgl. Magazinschacht nur der Lower (und an diesem nur das "Gehäuse" an sich) das einzige Teil, dass eine Seriennummer enthält. Wenn ich den mit der Teile-ABK hole, darf ich da dann grosse Magazine reinmachen, egal was ich als Upper draufhabe?


    Man konnte ja vor der Verschärfung die Lower einfach so kaufen - die müssten ja nach der Verschärfung eigentlich automatisch für grosse Magazine zugelassen sein?

  • Man konnte ja vor der Verschärfung die Lower einfach so kaufen - die müssten ja nach der Verschärfung eigentlich automatisch für grosse Magazine zugelassen sein?

    Vor der Verschärfung konntest du den Lower auch nicht einfach so kaufen, da wesentlicher Bestandteil. Meinst du evtl. Deutschland? Bis letzten September waren die frei verkäuflich.

    #BenelliM4Gang 8)

  • Man konnte ja vor der Verschärfung die Lower einfach so kaufen - die müssten ja nach der Verschärfung eigentlich automatisch für grosse Magazine zugelassen sein?

    Vor der Verschärfung konntest du den Lower auch nicht einfach so kaufen, da wesentlicher Bestandteil. Meinst du evtl. Deutschland? Bis letzten September waren die frei verkäuflich.

    In der Schweiz konntest du Lower frei kaufen. Ist ja nicht der Verschluss, deshalb war es kein wesentlicher Waffenbestandteil.

  • Ob jetzt ein Lower ein Gehäuseunterteil ist, oder nicht, weiss ich aber auch nicht.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Teile für eine AR15 mit WES zu kaufen, ist das Dümmste was Du tun kannst.

    Wie ist das bei uns geregelt bzgl. Lower/Upper? Theoretisch ist ja bzgl. Magazinschacht nur der Lower (und an diesem nur das "Gehäuse" an sich) das einzige Teil, dass eine Seriennummer enthält. Wenn ich den mit der Teile-ABK hole, darf ich da dann grosse Magazine reinmachen, egal was ich als Upper draufhabe?


    Man konnte ja vor der Verschärfung die Lower einfach so kaufen - die müssten ja nach der Verschärfung eigentlich automatisch für grosse Magazine zugelassen sein?

    Wenn Du Diskussionen führen möchtest, dann kannst Du das versuchen.


    Ich selbst habe zu wenig Zeit und vor allem keine Lust, dies irgendwann mal mit den Behörden zu diskutieren. Darum würde ICH alle Teile mit Teile-ABK kaufen; auch die Läufe und auch die Uppers (evtl. haben die gar einen Sear-Cut).

    Wegen gesparten 60 Franken (im schlimmsten Fall, wenn alle drei Komponenten bei verschiedenen Verkäufern gekauft werden) gehe ich kein Risiko ein. Lieber zu korrekt als falsch.

    • Offizieller Beitrag

    Man konnte ja vor der Verschärfung die Lower einfach so kaufen - die müssten ja nach der Verschärfung eigentlich automatisch für grosse Magazine zugelassen sein?

    Vor der Verschärfung konntest du den Lower auch nicht einfach so kaufen, da wesentlicher Bestandteil. Meinst du evtl. Deutschland? Bis letzten September waren die frei verkäuflich.

    In der Schweiz konntest du Lower frei kaufen. Ist ja nicht der Verschluss, deshalb war es kein wesentlicher Waffenbestandteil.

    Halbauto Lower waren vorher kein wesentliches Waffenteil, meines Wissens.


    Der Verschluss für eine AR15 ist ein wesentliches Waffenteil.

    Der Verschlussträger für eine AR15 ist kein Verschluss und somit kein wesentliches Waffenteil.

    Der Verschlusskopf für eine AR14 ist kein Verschluss und somit kein wesentliches Waffenteil.

  • Ich selbst habe zu wenig Zeit und vor allem keine Lust, dies irgendwann mal mit den Behörden zu diskutieren. Darum würde ICH alle Teile mit Teile-ABK kaufen; auch die Läufe und auch die Uppers (evtl. haben die gar einen Sear-Cut).

    Wegen gesparten 60 Franken (im schlimmsten Fall, wenn alle drei Komponenten bei verschiedenen Verkäufern gekauft werden) gehe ich kein Risiko ein. Lieber zu korrekt als falsch.

    Ich würde das sicher auch nicht machen, aber wir diskutieren hier ja die Rechtslage dazu, mich interessiert es Meinungen dazu zu hören die sich tiefer damit beschäftigt haben, da es sicher irgendeinen armen Kerl gibt, dem das passiert (ist), weil es (aus meiner Sicht) nicht so genau definiert ist?


    Halbauto Lower waren vorher kein wesentliches Waffenteil, meines Wissens.


    Ich habe im Juni 2019 bei Brownells 3 AR-15 Lower ohne irgendetwas gekauft (normaler Onlinekauf ohne speziellen Vertrag). Ich weiss, dass es ging - ausser brownells.ch hat das falsch abgewickelt. Darum auch die Frage, da ich diese Diskussion evtl. sogar mal führen muss :)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du den Kaufbeleg hast, dann führst Du die Diskussion so ziemlich abgekürzt. Denn es ist Altbesitz. WG Art. 12:


    Art. 1246 Voraussetzungen

    Zum Besitz einer Waffe, eines wesentlichen oder eines besonders konstruierten Waffenbestandteils oder eines Waffenzubehörs ist berechtigt, wer den Gegenstand rechtmässig erworben hat.

  • FunShot

    Also, neben dem rechtlichen für den Erwerb würde ich auch noch erwähnen wollen, dass es wohl nicht allzu praktisch ist, dir ein Gewehr mit 5 verschiedenen Seriennummern zusammenzubauen.

    Klar, wenn du vorhast die ~41'000 km² nie damit zu verlassen und es irgendwann an deine Kinder zu vererben mag das schon gehen; für alles andere stelle ich mir das aber dann doch ein wenig mühsam vor.

    Die Lösung über den BüMa scheint mir da am besten; sollte für ihn möglich sein die Teile analog z.B. einem Stgw90 zu markieren. Ob er dir die Waffe in Einzelteilen zum "zusammenbauen" mit gibt, kommt wohl darauf an, wie gut er dich kennt.


    So nebenbei, wenn du so oder so vorhast dir ne AR-15 aus Einzelteilen zusammenzubauen, gönn dir zuerst die notwendigen Messinstrumente und Spezialwerkzeuge/Drehmomentschlüssel; "Milspec" bedeutet nicht automatisch das alles mit allem (sicher) funktioniert, also mindestens ein "headspace field gauge" vor dem 1. Schuss wäre schon empfehlenswert.


    j0hny

    Wie ist das bei uns geregelt bzgl. Lower/Upper? Theoretisch ist ja bzgl. Magazinschacht nur der Lower (und an diesem nur das "Gehäuse" an sich) das einzige Teil, dass eine Seriennummer enthält. Wenn ich den mit der Teile-ABK hole, darf ich da dann grosse Magazine reinmachen, egal was ich als Upper draufhabe?

    Spätestens seit letztem September sollten/müssen alle wesentlichen Waffenbestandteile, auch bei schon zusammengebauten Waffen einzeln markiert sein. Zuvor war es ausreichend auf ner schon zusammengebauten Waffe nur eine Seriennummer zu haben (= das von dir beschriebene "nur Lower hat SN); einzeln gehandelte Teile mussten aber auch schon vorher einzeln markiert werden.


    Seit der letzten Verschärfung ist es ein wenig komplizierter geworden mit was man darf und was man nicht darf. Du darfst eine niedrigere Kategorie nicht in eine höhere Kategorie verwandeln, dass ist jedenfalls was ich daraus lese. In deinem Beispiel hängts also davon ab, mit was für einer Bewilligung du den Upper gekauft hast: alter WES = ja; neuer WES = nein; ABK(Schütze) = ja, sofern nicht unter 60cm kürzbar; ABK(Sammler) = ja. Dies nicht als rechtliche Beratung gedacht, sondern einfach daraus abgeleitet, dass vor letztem September ein unmarkierter Upper nur als Komplettwaffe gekauft werden konnte und damit wohl die selbe Kategorie besitzt.

  • Ob jetzt ein Lower ein Gehäuseunterteil ist, oder nicht, weiss ich aber auch nicht.

    Definitiv. Genau das ist gemeint.

    Darum würde ICH alle Teile mit Teile-ABK kaufen; auch die Läufe und auch die Uppers (evtl. haben die gar einen Sear-Cut).

    Wegen gesparten 60 Franken (im schlimmsten Fall, wenn alle drei Komponenten bei verschiedenen Verkäufern gekauft werden) gehe ich kein Risiko ein. Lieber zu korrekt als falsch.

    Genau so ist es auch korrekt. An einer nach neuem WG verbotenen Waffe darf kein wesentliches Waffenbestandteil verbaut sein, das mit einer "zu niedrigen Bewilligungsklasse" erworben wurde. Altrechtlich mit WES oder neu mit ABk. Das hat die Zentralstelle Waffen nach der Gesetzesänderung so kommuniziert und macht sogar Sinn. Sear Cuts sind übrigens völlig stressfrei, die Zentralstelle Waffen hat kein Problem mit Sear Cuts an Halbautomaten.

    Halbauto Lower waren vorher kein wesentliches Waffenteil, meines Wissens.

    Vollautomatische Lower auch nicht, wenn wir ganz pingelig sein wollen. Sie waren sog. "besonders konstruierte Bestandteile" von Seriefeuerwaffen.

    Wenn Du den Kaufbeleg hast, dann führst Du die Diskussion so ziemlich abgekürzt. Denn es ist Altbesitz. WG Art. 12:

    Da der Lower nicht mit WES erworben wurde, muss er nachgemeldet werden, wenn er für den Bau einer neu verbotenen Waffe verwendet werden soll. Dies geht auch ohne Kaufbeleg. Es war nie erforderlich, einen Kaufbeleg aufzubewahren oder überhaupt anzufertigen, daher kann das heute auch nicht verlangt werden.

    Also, neben dem rechtlichen für den Erwerb würde ich auch noch erwähnen wollen, dass es wohl nicht allzu praktisch ist, dir ein Gewehr mit 5 verschiedenen Seriennummern zusammenzubauen.

    Klar, wenn du vorhast die ~41'000 km² nie damit zu verlassen und es irgendwann an deine Kinder zu vererben mag das schon gehen; für alles andere stelle ich mir das aber dann doch ein wenig mühsam vor.

    Die Lösung über den BüMa scheint mir da am besten; sollte für ihn möglich sein die Teile analog z.B. einem Stgw90 zu markieren.

    Da mittlerweile ohnehin alle Seriennummern der Einzelteile auf der ABk oder dem WES vermerkt werden müssen, gibt es keine Unklarheiten bei nicht nummerngleichen Waffen mehr. Auch früher war das im Übrigen kein Problem, da gerade z.B. K98 sehr häufig nicht nummerngleich sind. Gleiches gilt auch für Pistolen, die extra für die Reise nach Italien mit einem 9x21-Lauf ausgestattet werden. Dieser hat auch eine abweichende Seriennummer. Will der Büchsenmacher die Seriennummern von Einzelteilen an die Hauptnummer der Waffe angleichen, braucht er dafür eine Ausnahmebewilligung. Das ist zwar möglich, verursacht aber unverhältnismässige Kosten.

    Spätestens seit letztem September sollten/müssen alle wesentlichen Waffenbestandteile, auch bei schon zusammengebauten Waffen einzeln markiert sein.

    Dies gilt nur für neu herstellte oder neu von ausserhalb der EU importierte Waffen.

    Du darfst eine niedrigere Kategorie nicht in eine höhere Kategorie verwandeln, dass ist jedenfalls was ich daraus lese. In deinem Beispiel hängts also davon ab, mit was für einer Bewilligung du den Upper gekauft hast: alter WES = ja; neuer WES = nein; ABK(Schütze) = ja, sofern nicht unter 60cm kürzbar; ABK(Sammler) = ja.

    Genau so ist es. Stammt der dafür verwendete Lower aus Altbesitz (dementsprechend frei erworben) muss er aber nachgemeldet werden.

    • Offizieller Beitrag

    Halbauto Lower waren vorher kein wesentliches Waffenteil, meines Wissens.

    Vollautomatische Lower auch nicht, wenn wir ganz pingelig sein wollen. Sie waren sog. "besonders konstruierte Bestandteile" von Seriefeuerwaffen.

    Wenn Du den Kaufbeleg hast, dann führst Du die Diskussion so ziemlich abgekürzt. Denn es ist Altbesitz. WG Art. 12:

    Da der Lower nicht mit WES erworben wurde, muss er nachgemeldet werden, wenn er für den Bau einer neu verbotenen Waffe verwendet werden soll. Dies geht auch ohne Kaufbeleg. Es war nie erforderlich, einen Kaufbeleg aufzubewahren oder überhaupt anzufertigen, daher kann das heute auch nicht verlangt werden.


    Zum VA Lower: korrekt. Und wenn wir noch etwas pingeliger sein wollen: dann ist er heute noch als "besonders konstruiertes Bestandteil einer Seriefeuerwaffe" anzusehn *lach* Ich wollte die Leute nicht schon wieder überfordern *g*


    Zum Beleg: ein Beleg kann allfällige Diskussionen verkürzen.


    Fraglich ist nun, und das war die Grundfrage hier: was ist "Bau"? Ich weiss es nicht und habe nicht nachgeschaut. Theoretisch zwei Varianten:

    - das Zusammenstecken von Teilen ist kein "Bau" -> nichts muss passieren

    - das Zusammenstecken von Teilen ist "Bau" -> die neue Waffe muss als Gesamtes gemeldet werden. Auf dem Formular müssen die Seriennummern der Einzelteile aufgeführt werden. Somit muss der Lower nicht einzeln gemeldet werden.


    Nun kenne wir es ja alle: viele AR Teile haben gar keine Nummer. Ich kenne Lower, welche absolut keine Nummern und Fabrikationsmarkierungen aufweisen. Muss ich, sofern der "Bau" bewilligungspflichtig ist, diese nun nachmarkieren?

    Weiss ich auch nicht und habe ich auch nicht gelesen *g*

  • Zum VA Lower: korrekt. Und wenn wir noch etwas pingeliger sein wollen: dann ist er heute noch als "besonders konstruiertes Bestandteil einer Seriefeuerwaffe" anzusehn *lach* Ich wollte die Leute nicht schon wieder überfordern *g*

    Stimmt! ^^

    Fraglich ist nun, und das war die Grundfrage hier: was ist "Bau"? Ich weiss es nicht und habe nicht nachgeschaut. Theoretisch zwei Varianten:

    - das Zusammenstecken von Teilen ist kein "Bau" -> nichts muss passieren

    - das Zusammenstecken von Teilen ist "Bau" -> die neue Waffe muss als Gesamtes gemeldet werden. Auf dem Formular müssen die Seriennummern der Einzelteile aufgeführt werden. Somit muss der Lower nicht einzeln gemeldet werden.

    Die ZSW hat kommuniziert, dass eine Privatperson Teile selber zusammensetzen darf, solange kein Upgrade der Kategorie passiert. Ein alter nicht registrierter Lower muss dann aber gemeldet werden, wenn er zu einer neu verbotenen Waffe komplettiert wird. Wird er zu einer WES-Waffe komplettiert, muss er nicht gemeldet werden. Genau wie auch anderer Altbestand nicht nachgemeldet werden muss, wenn er nicht verboten wurde (z.B. ein 2005 ohne WES von Privat erworbener Unterhebelrepetierer).

    Setzt ein Händler zusammen, trägt er die Nummer des Altbestand-Lowers einfach auf die Bewilligung für den Erwerb der ganzen Waffe ein und dann hat sich das ohnehin erledigt.