ABK Sammler oder Sportschütze

  • Gut aber Ihr habt alle vorabt bereits WES beantragt oder? Das ist nicht der Erste? Bei mir ist es aktuell der Erste... Ich habe bis heute zumindest noch immer nichts erhalten. :)

    Ich habe meine erste ABK im Kt. Luzern anfangs Dezember 2019 beantragt (war meine erste Bewilligung für bewilligungspflichtige Waffen überhaupt). Zuerst wurde ich auf ein Gespräch im lokalen Polizeiposten eingeladen und dort wurden mir dann diverse Fragen gestellt. Danach ging das ganze weiter zum Waffenbüro. Ich habe die Bewilligung dann nach ca. 1 1/2 Monaten, nachem ich das Gesuch abgeschickt habe, erhalten. War halt noch über die Festtage und somit hat das halt ein bisschen länger gedauert. Dieses Jahr kommt noch Corona und somit Homeoffice oder reduzierte Besetzung auf den Waffenbüros hinzu.
    Bei dir ist ja noch nicht ganz ein Monat rum. Du kannst aufs Waffenbüro anrufen und fragen ob sie dein Gesuch erhalten haben oder ob es eventuell wegen Corona uf dem Postweg untergegangen ist. Ganz eine neutrale Frage, ohne dem Waffenbüro irgendetwas vorzuwerfen wollen. In der Regel sind die Leute auf dem Waffenbüro ganz nett und hilfsbereit.

  • Sooo, ich habe nun heute meine ABK Sammler erhalten. Die Leute auf dem Waffenbüro waren echt immer sehr nett, zuvorkommend und kompetent.


    Als Sammler muss ich ja zwei Dinge erfüllen:


    Sicherheitskonzept, sprich Waffen im Waffenschrank. Munition muss hier aber nicht getrennt zur Waffe aufbewahrt werden?


    und die „Liste“ ;)

    Könnte mir jemand ein konkretes Beispiel geben wie eine solche Liste auszusehen hat? Was muss da alles notiert sein?


    ich habe jetzt:


    Ruger AR 556 MPR mit 2 bösen Magazinen

    Glock17 Gen5 mit 2 normalen und 1 bösen Magazin

    Winchester Canadian Cenntenial Unterhebelrepetierer


    um ein Beispiel einer solchen Liste wäre ich dankbar.


    Ansonsten gibt es ja keine weiteren „Richtlinien“ einzuhalten beim ABK Sammler?

  • Diese Informationen könnte man doch zusammentragen (auch unter Berücksichtigung von Rückmeldungen von allfälligen Kontrollen) und dann auf Schussfreude einen Artikel mit Vorlagen usw. erstellen?

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

    • Offizieller Beitrag

    Diese Informationen könnte man doch zusammentragen (auch unter Berücksichtigung von Rückmeldungen von allfälligen Kontrollen) und dann auf Schussfreude einen Artikel mit Vorlagen usw. erstellen?

    Betreffend Verzeichnis, ja.

    Sicherheitskonzeptmässig bieten einige Kantone (ZH, BE) Formulare an. Für SH musste ich damals das Formular von ZH nehmen, da SH noch keines hatte.

  • @Domi,

    Man merkt, dass Corona Bei Dir eine gewisse Langeweile ausgelöst hat;)

    Aber schöne Liste.

    Hab letztens auch erstmal meine WES gesichtet und denke auch über eine solche Inventarliste, Danke für den Input:thumbup:

  • Sicherheitskonzept, sprich Waffen im Waffenschrank. Munition muss hier aber nicht getrennt zur Waffe aufbewahrt werden?

    Munition muss überhaupt nicht getrennt von der Waffe gelagert werden - egal, worum es sich handelt und auf welcher Bewilligung es gekauft wurde. Du darfst bei dir zu Hause die Waffen auch durchgeladen lagern, wenn das dein Ding ist. Ob ein kontrollierender Polizist das dann lustig findet, ist eine andere Frage, aber grundsätzlich steht dazu nichts im Gesetzestext.


    Die einzigen Lagervorschriften sind:


    "sorgfältig und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt" gemäss Art. 26.1 WG (-> im Idealfall Waffenschrank),


    "Der Verschluss von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen ist getrennt von der übrigen Waffe und unter Verschluss aufzubewahren" (Art. 47 WV)


    "Halbautomatische Zentralfeuerwaffen gelten dann als mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität ausgerüstet, wenn: eine solche Ladevorrichtung in die Feuerwaffe eingesetzt ist; die Feuerwaffe zusammen mit einer passenden Ladevorrichtung mit hoher Kapazität aufbewahrt wird; oder die Feuerwaffe zusammen mit einer passenden Ladevorrichtung mit hoher Kapazität transportiert wird." (Art. 5b WV)



    Beim TRANSPORT darf keine Munition in der Waffe selbst oder bereits abgespitzt in den Magazinen sein.


    Gemäss Protell und Swissshooting ist es auch zulässig, die Munition im gleichen Koffer wie die Waffe zu transportieren:


    https://www.swissshooting.ch/d…_februar/waffentransport/


    und die „Liste“ ;)

    Könnte mir jemand ein konkretes Beispiel geben wie eine solche Liste auszusehen hat? Was muss da alles notiert sein?


    Die Waffe muss einfach genau identifizierbar sein:


    Hersteller

    Genaues Modell (Modellbezeichnung, Kaliber, etc)

    Seriennummer

    Nummer und Art der Bewilligung

    Kaufdatum und Kaufort


    Ich mache das so, dass ich grundsätzlich ein Inventar führe (auch für die Versicherung): Ein kurzes Inhaltsverzeichnis mit den entsprechenden Waffen und eine Kopie der jeweiligen Bewilligung.


    Beispiel:


    Sig P220
    Halbautomat, Pistole
    9x19mm
    Seriennummer Kaufdatum
    WES Seite 1
    Sig P210
    Halbautomat, Pistole
    9x19mm
    Seriennummer Kaufdatum
    WES Seite 2
    Sig PE90
    Halbautomat, Sturmgewehr, LMHK
    5.56x45mm
    Seriennummer Kaufdatum
    WES (alt)
    Seite 3
    Sig Stgw 57 P
    Halbautomat, Sturmgewehr, umgebaute Seriefeuerwaffe, LMHK
    7.5x55mm
    Seriennummer Kaufdatum
    AB Sportschützen
    Seite 4


    Dann dahinter die WES, KABs usw. entsprechend sortiert. Empfehlenswert ist eine Sortierung nach Kaufdatum, da du bei einem erneuten Kauf einfach die Liste nach unten erweitern kannst.


    Pistole K31 7.5x55


    ...What? :D

    3 Mal editiert, zuletzt von Seppli ()

  • "Der Verschluss von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen ist getrennt von der übrigen Waffe und unter Verschluss aufzubewahren" (Art. 47 WV)"

    widerspricht aber einer Lagerung Durchgeladen.

  • "Der Verschluss von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen ist getrennt von der übrigen Waffe und unter Verschluss aufzubewahren" (Art. 47 WV)"

    widerspricht aber einer Lagerung Durchgeladen.

    Nur, wenn du einen Vollautomaten oder einen kastrierten Vollautomaten hast.


    Ruger AR 556 MPR mit 2 bösen Magazinen

    Glock17 Gen5 mit 2 normalen und 1 bösen Magazin

    Winchester Canadian Cenntenial Unterhebelrepetierer

    Keine dieser Waffen ist oder war je ein Vollautomat. Entsprechend müssen ihre Verschlüsse (bzw bei der Glock der Schlitten) nicht getrennt gelagert werden.


    Das Ganze ist übrigens auch so eine lustige Diskussion - bei einem privatisierten Armee-Stgw muss ich den Verschluss getrennt lagern, bei einem PE57/90 (Werkshalbautomat) gemäss Gesetzestext nicht, obwohl es funktionell identisch ist.

  • Vielleicht eine dumme Frage:

    Mein Stgw57 (umgebaut zum HA) habe ich im Waffentresor (inkl. Verschluss, da ich nur einen Tresor habe). Müsste ich jetzt für den Verschluss noch einmal einen extra Tresor anschaffen? ( xxx, ich mag das nicht auf die Bank bringen ;P). Bei uns ist der Tresor nun mal der sicherste Ort :/.

    Ich könnte den Verschluss natürlich auch im Keller in die Of Kiste einschliessen, dann wärs getrennt aber eher unsicherer.

    Sicherheitskonzept, sprich Waffen im Waffenschrank. Munition muss hier aber nicht getrennt zur Waffe aufbewahrt werden?

    "Der Verschluss von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen ist getrennt von der übrigen Waffe und unter Verschluss aufzubewahren" (Art. 47 WV)

  • Vielleicht eine dumme Frage:

    Mein Stgw57 (umgebaut zum HA) habe ich im Waffentresor (inkl. Verschluss, da ich nur einen Tresor habe). Müsste ich jetzt für den Verschluss noch einmal einen extra Tresor anschaffen? ( xxx, ich mag das nicht auf die Bank bringen ;P). Bei uns ist der Tresor nun mal der sicherste Ort :/.

    Ich könnte den Verschluss natürlich auch im Keller in die Of Kiste einschliessen, dann wärs getrennt aber eher unsicherer.

    Kann ich dir nicht sagen, sorry. Bei der Munition ist "getrennt" als "nicht bereits in der Waffe" definiert, bei den Magazinen aber als nicht näher definiertes "zusammen aufbewahrt". Welche der beiden Interpretationen für Verschlüsse gilt, und was "zusammen" überhaupt bedeutet, weiss ich schlicht nicht.

    Meine Kapo auf Nachfrage übrigens auch nicht.


    Hast du im Safe ein zweites Fach, das du separat abschliessen kannst? Das würde sicher reichen. Alternativ eine kleine Geldkassette aus dem Baumarkt, dann wäre auch ein Schloss dazwischen.

  • Seppli hat das richtig beschrieben.

    Das mit Verschluss in separate Geldkasette ist gängige Praxis und so auch ok.


    Bei Magazinen gilt es nur NICHT als "zusammen ausbewahrt" bei:

    Lagerung in verschiedenen Gebäuden ODER 2 verschiedene physische Schliessbehältnisse mit UNTERSCHIEDLICHEN Schlüsseln abgeschlossen.

    Beides natürlich inpraktikabel.

    Einmal editiert, zuletzt von ghost979 ()