ABK Sammler oder Schütze

  • Nein, ich will nur wissen, wie es jetzt sein muss. Offensichtlich ist es nicht klar, wenn man nur das Gesetz und die Verordnung heranzieht. Aber du hast ja beim Fedpol angefragt, und mit dieser Aussage ist es nun geklärt. Danke dafür.


    Der Grund, warum ich so hartnäckig nachgefragt habe, ist, weil ich mit dem Gedanken gespielt habe, einen HA doch noch auf WES zu nehmen. Das wäre ein DMR gewesen, und wenn da nur 10 Schuss Magazine rein dürfen, wäre das recht egal gewesen. Aber ich habe schon grössere passende Magazine, und will die dann nicht extra nochmal separat einschliessen, also wirds wohl doch eine ABK Sammler werden.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • ABK ist nicht gleich ABK ist mir aufgefallen :)


    Mit der ersten könnte / konnte ich wohl keine unter 60cm erwerben , seht ihr das auch so ?




    1 ABK Halbautomat mit hoher Ladekapazität


    1 ABK kurzer Halbautomat mit hoher Ladekapazität



    Meine ABK`s welche mir die SIWAS ausgestellt hat.

    8)

    Einmal editiert, zuletzt von sosh85 ()

  • Ciao zusammen


    Zeit für ein wenig Thread-Nekromantie


    Ich besitze zwei Faustfeuerwaffen, eine in 9mm und eine in 22Lr. Beide wurden mit WES erworben. Zudem einen soliden, verankerten 200kg Waffenschrank mit Code und ausreichend Platz. Meine Munition lagere ich ebenso im Waffenschrank. Den Waffenschrank habe ich gekauft, da ich meine zukünftigen Waffen via WBK Sammler erwerben möchte (und natürlich auch aus den "üblichen" Gründen zur Deckung der Sicherheit).


    Was ich kaufen möchte

    Als erstes soll es kurzfristig eine weitere 9mm Faustfeuerwaffe werden, die ich mit einem Magazin >20 Schuss erwerben möchte. Zu einem späteren Zeitpunkt, möchte ich diese Waffe inkl. dem >20 Schuss Magazin auch mit einem Schaftsystem schiessen.


    Frage 1

    Auf dem Online-Antragsformular der Kantonspolizei Zürich muss ich die Frage "Wo wird der Verschluss aufbewahrt" beantworten. Im schlauen www lese ich: "Für Seriefeuerwaffen und Seriefeuerwaffen, die zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaut worden sind, wird gemäss Waffenverordnung (WV) Art. 47 Abs. 1 zusätzlich eine getrennte Aufbewahrung von Waffe und Verschluss verlangt". Wie ist diese Frage folglich zu beantworten? Z.b. mit "keine entsprechenden Waffen im Besitz, die eine getrennte Aufbewahrung erfordern"? Wird das so akzeptiert?


    Frage 2

    Bezugnehmed auf den Screenshot anbei. Muss ich in Anbetracht der Tatsache, dass ich zukünftig ein Schaftsystem für diese 9mm verwenden möchte, Punkt 3, 4 und 5 von oben ankreuzen, wenn bei der situativen Verwendung mit Schaftsystem aus der "halbautomatische Faustfeuerwaffe die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 20 Schuss) ausgerüstet ist" eine "halbautomatische Handfeuerwaffe mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 10 Schuss) ausgerüstet ist" und eine "halbautomatische Handfeuerwaffe, die gekürzt werden kann" wird?


    Frage 3

    Da ich noch nicht weiss welche Waffe es werden wird, kann ich "Detailangaben sind nicht bekannt" anwählen, richtig?


    Frage 4

    Ich bewahre meine Munition im Waffenschrank auf, nicht separat gelagert/abgeschlossen von meinen Waffen, und kenne kein Gesetz welches mir das verbietet. Zudem finde ich für meinen Kanton hier das Zitat: "Es ist ratsam, Schusswaffen und Munition getrennt voneinander aufzubewahren". Eine Munitionsbox mit Vorhängeschloss im Waffenschrank wäre meiner persönlichen Meinung nach ein Overkill und ist für das erteilen einer ABK Sammler nicht notwendig. Liege ich da falsch?



    Danke für eure Antworten :)

  • Habt ihr jeweils Angst beim Waffenbüro anzurufen?


    Ruf doch am morgen Montag im Waffenbüro Zürich an. Die Nummer findest du auf der verlinkten Website.


    Weder beissen die dort, noch bellen die einen für sinnvolle Anfragen bzgl. Gesetzgebung und Bewillungsverfahren an.


    Durfte gerade in Zürich bisher nur gute Erfahrungen sammeln.

  • Habt ihr jeweils Angst beim Waffenbüro anzurufen?

    Ich bin ganz neu in der waffen-fan - ecke .Ganz so einfach ist es mit dem anrufen beim waffenbüro nicht.

    Da ich nebenbei noch etwas taschenlampen angefixt bin , muss ich natürlich noch eine waffenlampe mit ziellaser haben.

    Als ich mich um die vorschriften und was, wie, wo für eine Bewilligung nötig ist kümmerte:


    Ich telefonierte einen ganzen Nachmittag (kein witz!!) von meiner wohngemeinde , via Winterthur, nach Zürich herum.

    Die Antworten waren von weiss nicht, kann ich ihnen nicht beantworten, sie müssen den jagdschein haben bis zu ziellaser sind komplett illegal in der Schweiz!


    Dann rief ich nochmals unseren verantwortlichen der Gemeinde an und der gab mir eine Nummer eines ehemaligen Kollegen der in Zürich in der waffenabteilung arbeitet.

    Soweit ich jetzt weiss:

    5 Jahre im besitzt des ersten wes.

    Mindestens 12 waffen im Besitz .

    Dann eine Ausnahme Bewilligung gross beatragen.


    Gruess hummer

  • Du hast ja auch falsch angefangen und widersprichst dir damit. 😅


    +41 58 648 35 40 / waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch


    Beides öffentlich zugänglich auf der Webseite des Kantons betreffend Waffen.


    Hallo ich habe Fragen zu verbotenem Waffenzubehör, et voila und dir wird kompetent Auskunft gegeben.


    Ich sprach von Waffenbüro anrufen, nicht irgendeine Wohngemeinde, welche im Regelfall sowieso an das Waffenbüro zu verweisen hat und dies auch tut. Deinen Beitrag verstehe ich demnach nicht.


    Nachtrag: Im Übrigen, da im Kanton Zürich WES (Waffenerwerbsschein) nach wie vor von der Einwohnergemeinde, bei grösseren Gemeinden oder Städten, wenn vorhanden, auch durch die zuständige kommunale Polizei, ausgestellt werden, kann die Auskunft einer zuständigen Sachbearbeiter:in* auch sein, dass generell alle Waffen ausser WES Waffen verboten sind. Einfach weil dies ihrer politischen Ausrichtung und Weltsicht entspricht.


    Wie Swisswaffen richtig sagt, ist die einzige Ansprechstelle das kantonale Waffenbüro der Kantonspolizei.

  • Vielleicht erstmal ne Taschenlampe nur. Das mit dem Laser wird fürs erste nichts in ZH da du eine SON dafür brauchst X/

  • oho, da gehts aber ab.


    Als erstes habe ich mir natürlich 2 normale legale waffenlampen besorgt.


    Als zweites......Wie gesagt, ich bin absolut neu!!!

    Das heisst ich frage mich natürlich als erstes in der reihenfolge durch wie ich ich zum wes gekommen bin. Ist doch logisch, nicht?

    (Wenn ich eine Frage zu einem gekauften auto habe.....dann frage ich als erstes bei der Werkstatt nach.......nicht beim bav in bern.)


    Ausserdem habe ich bei der waffen sprengstoff Abteilung in Zürich auf normalem weg die 2 schlimmsten Antworten erhalten!

    (Erst beim 3 Anlauf mit der Nummer von typ unserer Gemeinde hats dann geklappt)

  • Nein, aber beim KANTONALEN Strassenverkehrsamt. 😉


    So gut wie alle Gesetze, werden durch kantonale Organe vollzogen. Ebenso beim Waffengesetz, sämtliche kantonale Polizeien haben hierzu ein zuständiges Waffenbüro zu führen.


    Im Übrigen ist gerade bei Waffen, aufgrund der Sensivität und div. Gerichtsurteilen, sich informieren eine Holschuld. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Bzgl. Kompetenz scheiden sich da wohl die Geister. Ich bin nicht mehr neu, das mag sein, trotzdem habe ich bisher immer gute Erfahrungen gesammelt, ohne verwandt, verschwägert bei der Behörde zu sein. Wenn man will, erhält man alles was an Bewilligungen möglich ist.

  • jep ,das kantonale strassenverkehrsamt , da hast du völlig recht.....aus knapp 30 jähriger Erfahrung weiss ich aber: der die erste anlaufstelle ist man als werkstatt.


    Stimmt das Wirrwarr mit den gesetzlichen vorschriften ist fast noch schlimmer als im kfz-bereich.


    Hatte auf den Anfänger waffenkurs gehoft.

    Aber da ging es nur oberflächlich auf die ersten wichtigen Gesetze.

    Naja, wir werden bestimmt denn fortgeschrittenen kurs auch noch machen.


    Ich habe ja eh noch Zeit mich um ziellaser, schalldämpfer und vollautomatische waffe zu kümmern. Man braucht ja Ziele im Leben. :D :S

    (solange es unsere finanzielle lage und meine finanzministerin mitmacht) :) :) :P ;)

  • Autos fallen aber nicht unter das WG. 🤷🏻‍♂️


    Ich würde hier keine Analogie machen zur Kantonspolizei und deren Waffenbüro im Vergleich zu Autogarage, Auto und Strassenverkehrsamt.


    Waffenhändler oder Kurse erzählen auch viel, wenn der Tag lang ist. Professionell sind sie längst nicht alle.

  • Und noch was: statt zu telefonieren kann man auch eine Email schreiben. Dann wäre die Kommunikation klar dokumentiert, im Zweifelsfalle.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • ja geht mir mehr als Beispiel mit kantonalen Gesetzen usw. Die Problematik mit wissen und Umsetzung von Kunde, Verkäufer und Amt ist mit dem waffenbereich identisch!

    Ebenfalls die Folgen!


    Irgendwo müssen wir neulinge eben anfangen mit der Wissens Suche.

    Internet, Kurse, Ämter, waffen Händler und langjährige schützen.

    Das haben wir zur Verfügung. Und jeder sagt der andere hat keine ahnung oder halbwissen.

    Womit wir schon wieder analog zur autoszene wären. ^^ 8o

  • Irgendwo müssen wir neulinge eben anfangen mit der Wissens Suche.

    Internet, Kurse, Ämter, waffen Händler und langjährige schützen.

    Das haben wir zur Verfügung. Und jeder sagt der andere hat keine ahnung oder halbwissen.

    Waffengesetz lesen?

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es!

  • Waffen
    Schusswaffen und das Waffenrecht – Antworten auf die wichtigsten Fragen.
    www.zh.ch


    Zitat von Kantonspolizei Zürich

    Wer eine Waffe kaufen will oder bereits besitzt, muss die Regeln und Gesetze genau kennen.

    Einfach mal das WG, sowie Verordnung zur Bettlektüre herbeiziehen.