Ah ja, die obige Aussage betrifft mehrheitlich die Revierjagd und nicht die Patentjagd.
Erfahrungen mit der Grossen AB/SON im Kanton Zürich
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[...] Oder ein Velo.
Wäre das geil wenn die Dinger im öffentlichen Verkehrsraum verboten wären.
Nur noch auf Radplätzen zu verwenden
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Seh ich das richtig, dass ich für jede Vollauto eine eigene SON brauche?
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Ja, das siehst du richtig.
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Seh ich das richtig, dass ich für jede Vollauto eine eigene SON brauche?
Ich hab auch schon 2 VA auf eine SON bekommen im Kanton Bern. Platz hat‘s für 3.
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Ich hab auch schon 2 VA auf eine SON bekommen im Kanton Bern. Platz hat‘s für 3.
Bern ist im Handling von SONs schon speziell.
SH ist auch grundsätzlich 1 SON = 1 Waffe.
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Bern ist im Handling von SONs schon speziell.
SH ist auch grundsätzlich 1 SON = 1 Waffe.
Das sieht auch der Gesetzgeber so vor.
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Ah sorry, im Thread steht ja auch Zürich.
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Seh ich das richtig, dass ich für jede Vollauto eine eigene SON brauche?
Von Kanton zu Kanton anderst. In Zprich sind sie da sehr solidarisch
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Ja, wenn alles genaustens im Voraus angegeben wird.
Eine leere SON, so wie bei einem WES oder ABK gibts nicht in Zürich.
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Ja dafür gibt es ein Beiblatt um mehrere Positinen auf eine Son zu nehmen.
Normalerweise hat man die son auch in einer woche...
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Wenn ich eine Pistole kaufen möchte (vermutlich CZ Shadow 2), spielt es dann eine Rolle, ob ABK Sportschütze oder Sammler? Der Vorteil bei Sportschüzte - soweit ich das verstanden habe - ist, dass es keine Hausbesuche der Polizei gibt wie bei der ABK Sammler. Der Vorteil der ABK Sammler ist, dass ich keinen Nachweiss des sportlichen Schiessens erbringen muss und die Pistole mit einem Anschlagschaft verwenden kann.
Trifft dies so zu?
Wenn ich dazu einen Antrag für einen Schalldämpfer stelle und dieser bewilligt wird, muss ich dann mit Hausbesuchen rechnen? Gemäss Art 29 WG:
Die kantonalen Vollzugsorgane sind befugt, in Anwesenheit der Person, die über eine Bewilligung nach diesem Gesetz verfügt, oder ihrer Stellvertretung:
- die Einhaltung von Bedingungen und Auflagen zu kontrollieren, die mit der Bewilligung verknüpft sind;
Wird dann auf der Ausnahmebewilligung eine Auflage stehen, dass der Schalldämpfer sicher gelagert werden muss und dies deswegen kontrolliert werden kann, oder wie ist dies (rechtlich) geregelt?
Versteht mich nicht fallsch, ich werde sowohl Waffen als auch Zubehör und Munition sicher aufbewahren, sicherer als gefordert wird. Habe nur keine Lust mich mit Hausbesuchen herumschlagen zu müssen.
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Trifft dies so zu?
Ja. Die Sammler-ABK ist vor allem relevant, wenn Waffen ohne Funktionsverlust von über 60cm auf unter 60cm gekürzt werden können.
Weiteres zu den Unterschieden hier: Waffenerwerb in der Schweiz (schussfreude.ch).
Kontrollen wirst du "nur" mit ABK de facto kaum erwarten müssen.
Bei Waffenzubehör gemäss WG sowie verbotenen Waffen schon eher.
Wird dann auf der Ausnahmebewilligung eine Auflage stehen, dass der Schalldämpfer sicher gelagert werden muss und dies deswegen kontrolliert werden kann, oder wie ist dies (rechtlich) geregelt?
Wie gesagt, du musst ein Sicherheitskonzept einreichen (bei ABK Sammler und SON), anhand dessen dann bewilligt und kontrolliert wird.
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Sollte die Behörde einen Grund sehen, bei dir einen "Hausbesuch" durchzuführen, so ist dies bereits heute mit WES, ABK Sport & Sammler sowie SON möglich.
Möchtest du das Risiko einer Kontrolle der Waffen in den eigenen vier Wänden ausschliessen, so müsstest du diese konsequenterweise legal auswärts lagern und dies bereits im Sicherheitskonzept so vermerken.
Siehe WG
Art. 29106 Kontrolle
1 Die kantonalen Vollzugsorgane sind befugt, in Anwesenheit der Person, die über eine Bewilligung nach diesem Gesetz verfügt, oder ihrer Stellvertretung:
a. die Einhaltung von Bedingungen und Auflagen zu kontrollieren, die mit der Bewilligung verknüpft sind;
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Hier die Auflagen in Zürich:
Ich weiss nicht was du befürchtest mit Hausbesuchen. Diese finden in Abständen von 2-3 Jahren statt und sind sehr speditiv, man will die korrekte Aufbewahrung sehen und die Seriennummer kontrollieren. Freundlich und sachlich wars bisher.
Und im Übrigen sind wie Treehuggersupply.ch richtig schreibt, „Hausbesuche“ auch „nur“ bei WES möglich.
Die Behörde darf nur die Räumlichkeit der Waffen kontrollieren, alles andere bräuchte einen Durchsuchungsbeschluss.
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Danke für die superschnellen Antworten!
Sollte die Behörde einen Grund sehen, bei dir einen "Hausbesuch" durchzuführen, so ist dies bereits heute mit WES, ABK Sport & Sammler sowie SON möglich.
Auf welcher Rechtsgrundlage? Bei ABK Sammler könnte man dies von Art 28e und Art 29 WG ableiten. Aber bei WES und ABK Sportschütze?
Wie ist die hier oft erwähnte SON rechtlich abgestützt? Alleine auf Art 5 10 WG?
Hat jemand eine SON für Schalldämpfer in ZH (ok, rhetorische Frage ;)? Was stehen da für Bedingungen drauf?
Möchtest du das Risiko einer Kontrolle der Waffen in den eigenen vier Wänden ausschliessen, so müsstest du diese konsequenterweise legal auswärts lagern und dies bereits im Sicherheitskonzept so vermerken.
Dann findet die Kontrolle am Lagerort statt - damit habe ich ja noch mehr Aufwand..
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So wie ich das sehe machst du dir etwas gar viel Gedanken betreffend Kontrollen.
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Dann findet die Kontrolle am Lagerort statt - damit habe ich ja noch mehr Aufwand..
Ja wo denn sonst?
Inwiefern?
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So wie ich das sehe machst du dir etwas gar viel Gedanken betreffend Kontrollen.
d.h., es ist in der Praxis nicht wirklich relevant?
Wenn die Kontrolle zeinah nach Erwerb stattfinden würde, hätte ich auch kein grosses Problem damit. Ich stelle mir nur vor, dass in 5-X Jahren nach Erwerb die Polizei an der Tür klingelt, nachdem ich ABK und co schon lange vergessen habe. Das Recht, die Kontrollen durchzuführen, ist zeitlich ja nicht limitiert (würde auch keinen Sinn machen).
motherboard: ich muss zu dem Termin frei nehmen und am Lagerort sein. Nicht das Ende der Welt, aber wenn es sich vermeiden lässt, warum nicht? Und es ist ja auch nicht auf eine Kontrolle beschränkt.
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Kontrolle des sicheren Schutzes vor dem Zugriff unberechtigter Dritter.