Sali Zusammen
Im Thread zu der Kiesgrube, kam ja auf, das man Höchstwahrscheinlich mit Schalldämpfer schiessen muss.
Nun ist meine Frage:
Wisst ihr wie der Kanton Zürich zu dem Thema steht? Grundsätzlich habe ich gehört, das man hier 5 Jahre Waffenbesitzer sein muss, und 11 oder 12 Waffen auf WES (beziehungsweise ABKs) haben muss, bevor sie einem eine grosse Ausnahmebewilligung ausstellen. Aber es gibt ja die Klausel dass man z.B einen Schalli bei Bedarf eher kriegt. Denkt ihr ich habe eine Chance? Ich bin seit Juni 2019 "richtiger" Waffenbesitzer. Sprich, mein erster WES wurde dann Ausgestellt. Ich bin also erst ein knappes Jahr WafBesitzer.
Und noch was; Ich nehme mal an das man auch für den Schalldämpfer ein Sicherheitskonzept vorlegen muss? Gibt es sonst noch was zu beachten?
Ich freue mich auf eure Antworten