Privat Schiessen

  • Ich komm aus m Appenzell, bei uns kommt die Polizei besorgt nachschauen was los ist wenn man mal keine Schüsse hört. :P:D

  • Ich komm aus m Appenzell, bei uns kommt die Polizei besorgt nachschauen was los ist wenn man mal keine Schüsse hört. :P:D

    Wär schön wenns eher so wär als, wie normal, umgekehrt.

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.

  • Der Schütze war wohl nicht der hellste. Was für ein Vollpfosten.

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.

  • Ein Beispiel, wieso es fast unmöglich ist eine entsprechende Bewilligung zu bekommen auf seinem eigenen Grunstück zu schiessen.


    Das Projektil muss gegen jede Richtung nicht das Grundstück verlassen dürfen, und das ist fast unmöglich.

    Ich versteh nicht was alle haben mit diesem Gerücht "in alle Richtungen".

    Im Waffengesetz steht "entsprechend gesichert".

    Bitte zeig mir doch den Gesetzestext oder eine Verordnung, wo dies als "in alle Richtungen" beschrieben wird.


    Sind 300m Anlagen in allen Richtungen gesichert? Nein.

    In der Anlage von meinem Wohnort veeläuft die Haupstrasse sowie die Zuggleise direkt hinter dem Erdhügel des Kugelfangs und wäre links und rechts vom Kugelfang sogar anvisierbar. Siehe roter Lastwagen im Bild.

    o7otbvdb.jpg

  • Du weisst schon, dass du Bilder direkt hier ins Forum hochladen kannst, indem du unten auf Dateianhänge klickst? Und falls du sonst wieder mal einen externen Host brauchst, würde ich eher imgur.com empfehlen.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Das sind aber alte Schissstände. Mein Lokaler ist verhältnismässig neu und wurde nach neuer "norm" gebaut. Das Schiesshaus ist so konstruirt, dass du keine Chance hast gegen links oder Rechts an den Scheiben vorbei zu schiessen. Oben drüber ist auch nicht möglich weil es hinten einen hohen Erdwall hat und der Stand ein Vordach um einen Winkel abfangen zu können, welcher über den Erdwall gehen würde

  • Zitat aus Artikel 5 Absatz 3 Waffengesetz :

    Erlaubt ist das Schiessen mit Feuerwaffen an nicht öffentlich zugänglichen und entsprechend gesicherten Orten sowie das jagdliche Schiessen mit Feuerwaffen.


    Das "schiessen" bedeutet immer genau den Moment in dem der Vorgangs des Schusses passiert,von der Auslösung über das Verlassen des Geschosses aus dem Lauf bis zum eintreffen im Ziel.

    Alles andere ist hantieren, rumfummeln, wie auch immer man es nennen mag.


    Und das darf eben alles mit passierten an öffentlich nicht zugänglichen (also als Privatgrundstück eindeutig erkennbar, z. B. Eingezäunt) und entsprechend gesichertem (Flugbahn des Geschosses ist so abgestimmt, dass es einen sicheren Punkt - in dem Fall einen kugelfang - trifft ohne dass es zu einer Fremdgefährdung kommt. Diese muss ebenfalls erkennbar nicht öffentlich zugänglich sein.)


    Ein extremes und sicherlich übertrieben unrealistisches Beispiel zur Verdeutlichung :

    Ich habe ein grundstück, 300 Meter lang, einen Meter breit. Am einen Ende stehe ich, am andern ein entsprechender kugelfang. Alles ist rundherum Eingezäunt. Solange ich so schiesse, das ich den kugelfang treffe, ist das erlaubt.

    Verwackele ich beim Schuss und er geht 10 cm neben dem fang durch und ich erlege Nachbars Kuh, ist es nicht mehr erlaubt.


    Ist nicht anders als wenn ich beim normalen zugelassenen 300Meter Dorfstand die Kuh vom Nachbarn erlege weil ich daneben schiesse. Dann gibts genauso Ärger. Rein Waffenrechtlich macht das keinen Unterschied


    In dem Fall in dem Artikel waren vielleicht alle Schüsse in Ordnung und erlaubt, nur halt nicht der, mit dem er seinen Nachbarn beglückt hat.


    Das ist im Grunde die Erklärung die ich damals von der Kapo erhalten habe und einem Anwalt den ich mal bei einer Protell Versammlung gesprochen habe.

    Sicherlich kommt es auf den Einzelfall an, vor allem wenn mal etwas passieren sollte.


    Letztlich ist jeder selbst verantwortlich für das was er da tut.


    *hinsetz und sich an Swisswaffens Popcorn bedien*


  • Das mit "entsprechend gesichert", bzw. wie das genau zu verstehen ist, liegt dann im Auslegungsmass des Richters. Ich persönlich würde es dann nicht drauf ankommen lassen

  • Ein hoher Erdwall und ein "Schiesstunnel", der verhindert, dass man darüber oder daneben schiessen kann, sollte eigentlich auch reichen. Aber da sind ja dann noch andere Auflagen, wie die Lärmemissionen und der Umweltschutz.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Das mit "entsprechend gesichert", bzw. wie das genau zu verstehen ist, liegt dann im Auslegungsmass des Richters. Ich persönlich würde es dann nicht drauf ankommen lassen

    Doggenrotti hat vollkommen recht.


    Nein, es liegt nicht am Richter sondern ganz einfach solange nichts passiert war es entsprechend gesichert, wenn etwas passiert war es das nicht. 1:1 das gleiche wie "fahren mit angepasster Geschwindigkeit"

  • Ich habe tatsächlich schon über einen Schiesstunnel aus aus alten Autoreifen nachgedacht. Kenne das teils aus Deutschland. Das reduziert den Schussknall auch nach aussen hin erheblich. Meist waren es 8 Reifen, die eine Art Lamellen bilden.