Wurden die Preise für die ABK erhöht?

  • Keller müsste man halt haben. Mein Haus wurde zu einer Zeit gebaut, wo die Unsitte modern war, Keller wegzulassen. Kommt günstiger im Bau, der Hypothek und dem Eigenmietwert, aber man kann sich keinen Schiesskeller einrichten...

  • Mal wieder alles vermischen. Die Armee Sturmgewehre unterliegen wie der Name sagt der Militärgesetzgebung und nicht dem Waffengesetz. Dazu kann hier mit der Seriefeuersperre ein versehentliches S-Schiessen verhindert werden.

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

  • In einigen Kantonen kannst du einen HA-Lower drantun und darfst dann ohne Tagesbewilligung schiessen, in anderen nicht. Ob das wirklich legal ist wurde meines Wissens noch nie vor Gericht geklärt. Eigentlich müsste es legal sein, da es ja keine Seriefeuerwaffe ist, wenn ein HA-Lower dran ist, weil es technisch nicht möglich ist, damit Seriefeuer zu schiessen.


    Um welche Waffe ging es genau? MP5 SD?


    Völlig zusammenhangslos möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass man relativ günstig einen Kugelfang für den eigenen Keller bekommt, der subsonic 9x19mm problemlos aushält, und wenn man nontox Munition verschiesst, ist auch die Belüftung nicht so ein Problem.


    einigen ... kannst ... nicht ... ob legal?


    aussagelos gefaehrlich!


    auf waffenbuero seriefeuer --> immer seriefeuer


    auf waffenbuero halbauto (abk) mit zusatz full lower (son) --> schiessen ok

  • Eine Seriefeuerwaffe ist eine Kat. A Waffe und somit verboten. Mit der Ausnahmebewilligung Gross kann eine solche erworben werden. Wie das WG schreibt, ist das schiessen damit aber verboten. Einzig eine Funktionskontrolle wird gewährt. Diese wird in der Regel in den meisten Kantonen einmal pro Jahr erteilt und die Schiessbewilligung dazu kostet CHF 100.00. Die muss dann auch in dem entsprechenden Schiesskeller vorgelegt werden, wenn man mit der SFW schiessen will.
    Die einzige SFW die auch sonst geschossen werden darf, aber nur beim Bundesprogramm und dem Feldschiessen ist ein privat erworbene Seriefeuervariante des SIG SG550 (Stgw90). Aber diese darf dann natürlich auch nur im Einzelfeuer im Schiessstand geschossen werden. Dies ergibt sich aus der Schiessverordnung des VBS.

  • Einzig eine Funktionskontrolle wird gewährt. Diese wird in der Regel in den meisten Kantonen einmal pro Jahr erteilt und die Schiessbewilligung dazu kostet CHF 100.00.

    Soll leider auch Behörden geben, die auch eine Schiessbewilligung für eine Funktionskontrolle verweigern, da dies auch durch einen Waffenmechaniker mit Generalbewilligung geschehen könne.

  • Frage mich eher, wie du das vorher nicht wissen konntest, kein Vorwurf.

    Weiss auch nicht. Ich ging einfach davon aus, dass durch die Ausnahmebewilligung der Besitz und somit auch die Nutzung legalisiert werden. In meinem Verständnis schliesst das Sammeln das Schiessen nicht aus.

    Wieder was gelernt; danke Euch allen.

    Womit wir wieder beim Thema Sachkunde sind (siehe anderen Thread)....

    Auch das Schiessen mit einer SFW in Einzelfeuer ist Schiessen mit einer SFW.

    Und dass die ausnahmsweise Bewilligung zum ERWERB nicht auch eine Schiessbewilligung beinhaltet, sollte man einfach wissen!

    Nüt für unguet.

  • Aber er fragt ja hier schliesslich nach, kein Grund jemanden an den Pranger zu stellen. Dafür ist ein Forum schliesslich auch da. Und wenn mal etwas nicht zweifelsfrei geklährt werden kann, so kann man auf die Behörden zurückgreiffen.

    Die Zeit ist ein großer Lehrer. Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler. (Buddha)

  • Frage:


    Bei uns im Verein hat jemand ein Stgw90 mit einem normalen WES gekauft.

    Was ist der Untetschied zum Erwerb mit einem ABK?


    Mit ABK ist es legal, mit WES nicht?


    PS: Pipistrello war schneller. 1) Grösse Mag und 2) Werkshalbauto oder umgebaut. Bei 2) bin ich mir nicht ganz sicher, ob Ordonnanz privilegiert ist. Habe aber keine Lust es nachzuschlagen weil es eh keiner liest hier.

  • Frage:


    Bei uns im Verein hat jemand ein Stgw90 mit einem normalen WES gekauft.

    Was ist der Untetschied zum Erwerb mit einem ABK?

    Wenn du sie direkt von der Armee übernimmst kannst (musst) du das Stgw mit einem WES übernehmen. Dann ist Ex-SFW und grosses Magazin auch ok.


    Sonst heisst es einfach dass das Stgw ein Werkshalbautomat sein muss (also ist es hoffentlich ein PE90), nicht unter 60cm gekürzt werden kann (was beim Stgw90/PE90 gegeben ist) und es darf nicht mit grossen Magazinen zusammen gelagert oder transportiert werden. Könnte theoretisch bei Fahrten mit anderen Stgw-Schützen ein Problem sein, da im selben Auto. Ich denke auf dem Stand selber wird es ok sein, da sonst Ausländer, die keine ABK bekommen ein Problem hätten.

  • bin ich mir nicht ganz sicher, ob Ordonnanz privilegiert ist.

    Wie osi korrekt ausführt ist Ordonnanz nur privilegiert, wenn du als AdA deine persönliche Waffe ins Eigentum übernimmst sonst nicht. Wenn du dann diese Waffe jemand anderem verkaufst, benötigt diese zwingend eine ABK.


    Das war doch die grosse Lex Switzerland bei der Abstimmung 2019, KKS war doch so stolz drauf!


    Edit: Die LBA akzeptiert desweiteren nur und ausschliesslich WES. Es hat wohl AdAs gegeben, die mit der ABK beim Abgeben abgewiesen worden sind

  • Beitrag von MRCL ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Doppelt ().
  • Er hat ein PE90 mit WES gekauft und schiesst mit einem 10 Schuss Magazin.


    Das Magazin ist äusserlich ein 20er mit einem roten eingebauten Kunstoffteil das als 10 Schuss Begrenzer fungiert.

    Die Entscheidungen die wir treffen, diktieren das Leben das wir führen.

  • Edit: Die LBA akzeptiert desweiteren nur und ausschliesslich WES. Es hat wohl AdAs gegeben, die mit der ABK beim Abgeben abgewiesen worden sind

    Und, was ich gehört habe, nur Bargeld.


    Er hat ein PE90 mit WES gekauft und schiesst mit einem 10 Schuss Magazin.

    Dann passt das ja soweit, problematisch könnte es nur werden, wenn eben 20-Schuss-Magazine anderer in der Nähe sind. Aber da kommen wir schon sehr ins theoretische ¯\_(ツ)_/¯

    Das Magazin ist äusserlich ein 20er mit einem roten eingebauten Kunstoffteil das als 10 Schuss Begrenzer fungiert.

    Ich weiss gar nicht wie das bei uns geregelt ist, in DE und FL wäre das nicht zulässig. Kommt aber auf die exakte Implementation an. Denke aber auch bei uns muss es ein fix eingebautes Teil sein, dass man nicht ohne weiteres entfernen kann.

    :^)

  • Das Magazin ist äusserlich ein 20er mit einem roten eingebauten Kunstoffteil das als 10 Schuss Begrenzer fungiert.

    Ich weiss gar nicht wie das bei uns geregelt ist, in DE und FL wäre das nicht zulässig. Kommt aber auf die exakte Implementation an. Denke aber auch bei uns muss es ein fix eingebautes Teil sein, dass man nicht ohne weiteres entfernen kann.

    Magazin für SG 55x (Stgw 90)
    10 Schuss mit Nocken (Originalgrösse)
    shop.indoorswiss.ch


    Sieht so aus als ob man es einfach entfernen könnte. Das Magazin wird so von der Sig Sauer AG angeboten und hat nach ihren aussagen ein Ok vom Fedpol.