Erfahrungsbericht Waffenladen

  • Hallo zusammen


    Ich hatte gerade ein Gespräch mit einem Arbeitskollegen, der im Special Gun Shop Schweiz eine Pistole erworben hat.


    Die Pistole kam auch rechtzeitig und eingeschrieben bei ihm an, jedoch ohne WES.


    Auf Anfrage hiess es, der Laden habe 30 Tage Meldefrist (korrekt MWn) und er bekäme den WES als Scan später via Mail zu gestellt.

    Weiter hiess es die Orginale werden seit 10 Jahren nicht mer verschickt.


    Falls jemand damit ein Problem habe, könne man auf Ihn verweisen, bis dahin könne man den Verkaufsbeleg und die Lieferbestätigung, bei einer Kontrolle vorzeigen.


    Kollege pocht jetzt MMn zurecht auf die Orginalkopie des WES


    Was haltet Ihr von dieser Praxis?

    Ist dieses Verfahren zulässig?

    Wie würdet Ihr reagieren?

    Abenteuer Dauerfeuer

  • Schreiben an das kant. Waffenbüro mit der Schilderung des lächerlichen Sachverhalt - ich finde sowas gar nicht lustig.


    Ausführung / Kopie B gehört dem Erwerber, welcher im Übrigen jenes im Original für 10 Jahre aufzubewahren hat.

  • Übel und absolutes NOGO!! Würde ich ebenfalls dem Waffenbüro melden! Genau solches Verhalten wirf ein schlechtes Licht auf die Szene! Und Ja die Website ist eine Katastrophe bin nie genau sicher ob es sich um eine Pornoseite oder Waffengeschäft handelt... ;) :P

  • Was haltet Ihr von dieser Praxis?

    In über 16 Jahren im Hobby noch nie sowas gehört, finde ich mehr als fragwürdig. Es gibt keinen Grund ausser Faulheit das Original für der Erwerber einzubehalten. Es gäbe da auch noch die Angst das nachträglich noch etwas darauf eingetragen wird, dies möchte ich aber niemandem unterstellen.


    Ist dieses Verfahren zulässig?

    Dazu kann ich nichts sagen, würde beim eigenen Waffenbüro nachfragen.


    Wie würdet Ihr reagieren?

    Ich würde die herausgabe des Originals für den Erwerber verlangen mit einer Frist von 7 Tagen. Sollte das nicht erfolgen würde ich mein Waffenbüro kontaktieren und evtl. das zuständige des Händlers.


    Sehr schade das es solche "spezielle" Situationen gibt, wenigstens hat der Händler mit seinem Firmennamen davor gewarnt das er speziell ist :).

  • Den Laden haben wir im 2020 diskutiert und ich mag mich wage zu erinnern, dass es da um das vermittelte Bild ging.


    Ich würde gar nie dem Laden diskutieren, sondern dies direkt der Polizei mitteilen. Das entsprechende "Original" des WES steht dem Käufer zu.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Es gäbe da auch noch die Angst das nachträglich noch etwas darauf eingetragen wird, dies möchte ich aber niemandem unterstellen.

    Die meisten Händler durchstreichen einfach die nicht benutzten Positionen. So sind alle safe...

    Am besten aber macht man immer alle Positionen voll! :alu:


    Un ja betr. dem Rest, geht gar nicht.... wenn ich mich richtig entsinne, ist der Verteiler auf der Bewilligung keine Empfehlung sondern muss zwingend eingehalten werden.

  • Es gäbe da auch noch die Angst das nachträglich noch etwas darauf eingetragen wird, dies möchte ich aber niemandem unterstellen.

    Die meisten Händler durchstreichen einfach die nicht benutzten Positionen. So sind alle safe...

    Am besten aber macht man immer alle Positionen voll! :alu:

    Klar ja, aber wenn du das Original wie in dem Fall hier gar nie bekommst, dann kann potentiell damit alles passieren.


    Alle Positionen voll sollte der Standard sein :) .

  • Es gäbe da auch noch die Angst das nachträglich noch etwas darauf eingetragen wird, dies möchte ich aber niemandem unterstellen.

    Die meisten Händler durchstreichen einfach die nicht benutzten Positionen. So sind alle safe...

    Am besten aber macht man immer alle Positionen voll! :alu:

    Klar ja, aber wenn du das Original wie in dem Fall hier gar nie bekommst, dann kann potentiell damit alles passieren.

    Stimmt natürlich, aber einem Händler sollte eigentlich genügen Kompetenz zu zumassen sein, dass dieser nicht noch einfach irgendwelche Waffen auf die Bewilligung klatscht. Aber andererseits wird ja auch der Verteiler nicht korrekt eingehalten, daher ist eigentlich auch wieder alles möglich....

  • Kleines Update


    Der Verkäufer weigert sich weiterhin wehement die Bewilligung zu verschicken, da angeblich mal Bewilligungen bei der Post verloren gingen (möglich)


    Die Praxis sei mit dem Kt. Waffenbüro und mit Fedpol (denke nicht) abgesprochen und sogar BESSER als das Versenden des Orginals (cool story bro)


    Warum er den WES nicht mit der Waffe zusammen geschickt wurde, weiss nur der liebe Gott.


    Mein Kollege hat mir den kompletten Mailverlauf gezeigt. Der werte Herr der Pornoseite des Ladens hat auf die diplomatischen und sachlich formulierten Nachrichten mit unnötiger Schroffheit und "Quengelei" geantwortet. Es ist uns beiden ein Rätsel wie man so wenig Verhandlungsgeschick und Kundenservice als Geschäftsführer darlegen kann.


    Mein Kollege wird sich am Montag beim Waffenbüro melden.


    Des weiteren kann ich nur noch Michael Manusakis zitieren:

    "Alter was für ne Katastrophe"

    :)

    Abenteuer Dauerfeuer

  • Das bedeutet also, dass dein Arbeiskollege bis zu 30 Tagen eine Waffe besitzt, deren berechtigter Besitz er nicht nachweisen kann. Ein Verkaufsbeleg vom Geschäft heisst nicht, dass die Übertragung rechtmässig und mit den erforderlichen Dokumenten stattgefunden hat.

    Spannend wird das, wenn er am Samstagabend kontrolliert wird und der Verkäufer sein Geschäft erst wieder am Dienstag öffnet oder sonst einige Tage nicht erreichbar ist. Im Waffenregister ist die mitgeführte Waffe noch nicht erfasst und dein Kollege hat keine Möglichkeit der Polizei vor Ort oder nachträglich auf dem Stützpunkt den zu Hause geholten WES vorzuzeigen um seine vermutlich bei der Kontrolle eigezogene Waffe wieder abzuholen.


    Im Falle deines Kollegen würde ich mich unverzüglich nach Erhalt so einer Aussage an die Polizei wenden (ja auch via 117 wenn die Stützpunkte nicht geöffnet haben) weil ich den rechtmässigen Erwerb nicht nachweisen kann. Mit dem Anruf ist deine Meldung immerhin schon Dokumentiert, auch wenn dir die KNZ nicht weiterhelfen kann.


    Die Gefahr ist zwar sehr gering, aber wenn....

  • Warum kauft man irgendetwas, sogar Waffen, bei einem Händler, dessen Webshop so aussieht, wie dieser eben aussieht? Da weiss man doch schon im Voraus, mit wem man sich einlässt.


    Ich bin auch der Meinung, dass der Händler die originale Kopie für Käufer mit der Waffe zusammen verschicken sollte, ich sehe keinen Grund, warum das nicht so gemacht werden sollte.


    So oder so muss der Schein gleichzeitig mit der Waffe beim Käufer sein, wie soll dieser sonst belegen, dass er die Waffe rechtmässig erworben hat? Der Käufer fährt mit seiner neuen Errungenschaft freudig in den Schiesskeller um diese zu testen. Polizeikontrolle, zack! Waffe bei der Behörde nicht gemeldet, Besitzer hat keinen Beleg (WES) für die Waffe, was passiert wohl als nächstes? Eben...


    Allerdings sehe ich das mit dem Papier etwas lockerer, ich mache das "paperless", WES scannen, PDF sicher aufbewahren, WES in die Tonne. Zusätzlich vermerke ich auf meiner Waffenliste, mit welchem WES eine Waffe gekauft wurde. Falls mir meine PDFs mal abhanden kommen, haben die Behörde und der Händler ja auch noch eine Kopie, welche sie 10 Jahre aufbewahren müssen. Und Papier kann auch abhanden kommen, Elementarschäden, von der Katze gefressen etc.

  • Es ist angebracht bei solchem Verhalten dem Typen die Waffenhandelsbewilligung zu entziehen. Kann mir vorstellen, dass der auch andere Dinge krumm macht. Nur weil jemand eine Handelsbewilligung hat, ist er kein korrekter Zeitgenosse.


    Gonzo naiv womöglich ja, aber gekauft ist gekauft. Aber man darf bspw. auch nicht dem Vergewaltigungs -oder Mordopfer die Schuld geben für eine Tat, die trägt der Täter.


    In diesem Sinne „schuldig“ ist hier doch klar der Händler. Solche Idioten nerven mich sehr. Eine Ist-so-weil-ist-so Mentalität ist als Waffenhändler nicht angebracht, insbesondere wenn man rechtlich nicht korrekt handelt. Es gibt keinen Grund wieso die Waffe per Post gesendet wird aber die WES Ausführung B nicht mitdabei.

  • Zum Punkt mit dem Kauf von der Webseite


    Naja MMn sieht die Webseite der Gunfactory auch etwas in die Jahre gekommen aus, dennoch ist der Shop top.


    Zum Punkt mit der Aufbewahrung:


    Klar was einem lieber ist, Dinos wie ich mögen halt Papier (zwar nicht das mit der Steuerrechnung)


    Genau so kann es die Festplatte verheizen (erst neulich passiert, zum Glück nichts unersetzbares drauf :)

    Abenteuer Dauerfeuer

  • Allerdings sehe ich das mit dem Papier etwas lockerer, ich mache das "paperless", WES scannen, PDF sicher aufbewahren, WES in die Tonne. Zusätzlich vermerke ich auf meiner Waffenliste, mit welchem WES eine Waffe gekauft wurde. Falls mir meine PDFs mal abhanden kommen, haben die Behörde und der Händler ja auch noch eine Kopie, welche sie 10 Jahre aufbewahren müssen. Und Papier kann auch abhanden kommen, Elementarschäden, von der Katze gefressen etc.

    Das Original gehört 10 Jahre aufbewahrt!

  • Wie kann der Händler nachweisen, dass der Scan dem Original entspricht? Mit einem digitalen Scan/Bild kann ich machen was ich will. Bin mir sicher, dass im Fall der Fälle nur das Original von Behörden akzeptiert wird.
    Bin gespannt, was das WB dazu sagt. Denke nicht, dass die sich mit einem Scan vom Teil C zufrieden geben.

    Die Webseite ist schon speziell :huh: . Halbnackte Damen und politische Parolen neben dem Verkauf von Waffen wirken auf mich unseriös.