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Geschichte Waffentragbewilligung

  • AnatolM
  • 14. Januar 2021 um 23:25
1. offizieller Beitrag
  • AnatolM
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    • 14. Januar 2021 um 23:25
    • #1

    Kurze Frage an die ältere Generation oder diejenigen, die sich in der Geschichte des Waffengesetztes auskennen.

    Seit wann wurde in der Schweiz das Waffentragen in der Öffentlichkeit eingeschränkt, bzw. die Waffentragbewilligung eingeführt?

    Bis 1972 war das Waffenrecht bekanntlich die Angelegenheit der Kantone. Dann wurde das erste Bundesgesetz in Kraft gesetzt. Was das Waffentragen in der Öffentlichkeit anbelangt, konnte ich keine konkrete Infos finden. Wurde die Waffentragbewilligung erst mit dem neuen WG 1999 eingeführt und war bis dahin die Angelegenheit der Kantone oder wurden bereits vor 1999 gewisse Einschränkungen für das Waffentragen in der Öffentlichkeit eingeführt (egal ob auf Kantons- oder Bundesebene)?

  • MRCL
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    • 15. Januar 2021 um 06:06
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    https://schussfreude.ch/zeitdokumente/#Gesetze

    Hier habe ich alle Gesetze und Verordnungen betr. Waffen seit den 60er-Jahren zusammengetragen. Kantonal noch nicht so vollständig aber die nationalen Texte schon.

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  • AnatolM
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    • 15. Januar 2021 um 12:45
    • #3

    Danke viel mal. Muss mal als Nachtlecklüre mal durchstöbern.


    Aber ganz kurz gefasst, konnte man, sagen wir, Anno 1970 in der Stadt Zürich mit einem geladenen S&W Revolver im Rucksack rumlaufen?

  • gromadusi
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    • 15. Januar 2021 um 14:04
    • #4

    Kenne mich in Zürich nicht aus, aber in Bern konntest du bis zur Änderung auch offen tragen.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • AnatolM
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    • 15. Januar 2021 um 14:26
    • #5
    Zitat von gromadusi

    Kenne mich in Zürich nicht aus, aber in Bern konntest du bis zur Änderung auch offen tragen.

    Bis zur Änderung, meinst du WG 1999?

  • gromadusi
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    • 15. Januar 2021 um 16:37
    • #6
    Zitat von AnatolM

    Bis zur Änderung, meinst du WG 1999?

    Müsste wohl dann gewesen sein, kann mich nur noch erinnern, dass mein Onkel in den 90ern ab und zu mit Holster unterwegs war. Er hat immer als ersten Schuss eine Platzpatrone, als zweiten Schuss ein Gummigeschoss und erst als dritten Schuss eine normale Patrone im Magazin gehabt.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Treehuggersupply.ch
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    • 17. Januar 2021 um 22:29
    • #7

    Ersetze es entfielen die kantonalen Eigenheiten durch neue Kantonale Eigenheiten wurden ausgeheckt.

  • Treehuggersupply.ch
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    • 20. Januar 2021 um 21:09
    • #8

    Sag bitte:D

  • swisswaffen
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    • 22. Januar 2021 um 20:41
    • Offizieller Beitrag
    • #9

    Obwohl es mich eigentlich ankotzt, hier wie ich es damals erlebt habe:

    Im Kanton Basel-Stadt benötigte man einen Waffentragschein. Den erhielt man formlos vom Waffenbüro für 20 (?) Franken. Auch Auswärtige kriegten den (z.B. meine Kollegen aus BL).

    In der restlichen Schweiz war das Waffentragen sonst fast überall formlos erlaubt, ausser in (und das weiss ich nur noch ansatzweise):

    - Kanton Zürich (bin ich sicher)

    - Kanton Tessin (solala)

    - Kanton Genf (solalalalala)

    Also wenn man nach Zürich gefahren ist, dann hat man die Glock (welche nie auch nur eine einzige Störung hatte, war aber auch eine G2, und ich schiesse halt nicht so viel, darum kann ich das auch nicht so genau sagen) ins Handschuhfach gelegt.

    Wenn ich so zurück denke, waren wir Vollidioten. Richtige unvernünftige Vollidioten. Heute würde ich keine Waffe mehr tragen wollen.


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    • 23. Januar 2021 um 10:06
    • #10

    swisswaffen Musste/durfte man versteckt und offen tragen? Falls offen, wie waren die reaktionen damals? Und wie oft hat dir die Pistole das Leben gerettet? (Frage nur um die befürworter zu ärgern?)

  • swisswaffen
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    • 23. Januar 2021 um 11:04
    • Offizieller Beitrag
    • #11

    Verdeckt und offen war nicht geregelt. Aber ich habe nie offen getragen, weil ich das doof und provokativ finde. Und ich habe mich nur mit Menschen abgegeben, welche verdeckt getragen haben.

    Wenn Du offen trägst, kommen die Menschen und provozieren Dich so lange, bis Du in einer Sackgasse bist, besonders in einer linken Stadt.

    Persönlich bin ich der Meinung, dass open carry für Private niemals erlaubt sein sollte.


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  • gromadusi
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    • 23. Januar 2021 um 13:01
    • #12
    Zitat von swisswaffen

    Wenn Du offen trägst, kommen die Menschen und provozieren Dich so lange, bis Du in einer Sackgasse bist, besonders in einer linken Stadt.

    Kommt darauf an, wo genau du dich bewegst. Im normalen Alltag würden die meisten wohl eher davon ausgehen, dass du Polizei in Zivilkleidung oder private Sicherheit bist oder so, aber es gibt sicher auch Zeiten und Orte, wo es tatsächlich eine sehr dumme Idee wäre, offen zu tragen.

    Generell bin ich auch der Meinung, dass es in der heutigen Gesellschaft nicht angesagt wäre, offen zu tragen.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • RogerD'Anna
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    • 23. Januar 2021 um 15:58
    • #13
    Zitat von swisswaffen

    Persönlich bin ich der Meinung, dass open carry für Private niemals erlaubt sein sollte.

    Da ist es wieder. Die Generation die am meisten Freiheiten geniessen durfte, schafft dieselben für ihre Nachfahren ab.

    Sinn von "open carry" hin oder her.

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es!

  • swisswaffen
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    • 24. Januar 2021 um 09:45
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    • #14

    Schon wieder wird nicht begriffen, was ich geschrieben habe. Muss ich Kindergartensprache anwenden? Oder einfache Sprache?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Leichte_Sprache

    Also, ich erklärs mal:Ich bin gegen "open carry". Habe ich etwas zu "concealed carry" geschrieben? Nein, habe ich nicht. Also nichts einfach so in meine Aussagen reininterpretieren.....

    Das Gleiche gilt für die Aussage, dass wir Vollidioten waren und dass ich heute keine Waffe mehr tragen würde. Einfach nochmals lesen und das Wort "wir" und das Wort "ich" in den richtigen Kontext setzen. Und dann merkst Du, dass "ich" das "niemandem" verbieten möchte (sonst hätte ich das geschrieben).

    Wie gesagt, ich bin für das Forum hier nicht kompatibel, da ich zu kompliziert und zu denkend bin.....


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    Einmal editiert, zuletzt von swisswaffen (24. Januar 2021 um 09:51)

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  • fass90
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    • 24. Januar 2021 um 11:07
    • #15
    Zitat von swisswaffen

    Wie gesagt, ich bin für das Forum hier nicht kompatibel, da ich zu kompliziert und zu denkend bin.....

    Ich bin damit gar nicht einverstanden

  • elpatron64
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    • 26. Januar 2021 um 02:05
    • #16
    Zitat von Partisten
    Zitat von swisswaffen

    Persönlich bin ich der Meinung, dass open carry für Private niemals erlaubt sein sollte.

    Da ist es wieder. Die Generation die am meisten Freiheiten geniessen durfte, schafft dieselben für ihre Nachfahren ab.

    Sinn von "open carry" hin oder her.

    Haha wenn sich die Waffenfreunde schon selbst einschränken... mal abgesehen ob Sinnvoll oder nicht.

    Rein prinzipiell will ich niemandem vorschreiben was er tun oder machen soll.

    Nur weils mir nicht gefällt heisst das nicht das ich es jemand anderem nicht gönnen würde.

    Nun ja die die es machen würden, müssten einfach damit rechnen das ich die anquatsche wegen der Waffe dessen müssen die sich schon bewusst sein^^

    concealed carry ist jedoch besser wie ich finde willst du wirklich jedem deine Karten offen zeigen?

    Mal ganz zu schweigen das du das nie und nimmer eingeführt kriegst in der Schweiz.

    Die Richtung ist meiner Meinung nach klar eine Einbahnstrasse zur Verschärfung.

    Nur aus Interesse gibt es irgendein Waffengesetz in der Schweiz welches zu einer breiten Lockerung geführt hat?

    Abgesehen von der neuen Regelung der zu HA abgeänderten FA, welche wohl eher wenige betreffen wird bezogen auf die Waffenbesitzer der breiten Masse.

  • Mc_Cl4ne
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    • 26. Januar 2021 um 08:50
    • #17
    Zitat von elpatron64

    Mal ganz zu schweigen das du das nie und nimmer eingeführt kriegst in der Schweiz.

    Die Richtung ist meiner Meinung nach klar eine Einbahnstrasse zur Verschärfung.

    Logisch, wenn sich die Waffenfreunde im Waffenforum regelmässig gegenseitig die digitalen Köpfe einschlagen...:rolleyes:

    "Richtig, immer diese Verharmlosung wenn sich private paramilitärisch Aufrüsten"

  • Mischu
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    • 26. Januar 2021 um 17:35
    • #18

    Ich finde diesen Thread bezüglich Waffentragen in der Öffentlichkeit hochinteressant, aber auch kontrovers. Wie viele hier schon erwähnt haben, geniessen wir in der Schweiz grosse Sicherheit und benötigen grundsätzlich keine Waffe auf dem Mann/ der Frau.

    Bei diesem Thema bin ich sehr gespalten. Einerseits würde ich die Möglichkeit, es zu tun, sehr begrüssen. Andererseits ist es weder nötig noch hätte man die Gesetzesgrundlage für Notwehr mit diesem (in 99% der Fälle übertriebenen) Mittel. Um in einer realistischen Notsituation eine Waffe einsetzen zu können, müssten diverse Gesetze grundlegend geändert werden. Ich persönlich würde lieber den Räuber mit ein paar Wertsachen entkommen lassen, als ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben. Die Reaktionszeit der Polizei ist grundsätzlich auch schnell genug, sollte es mal brenzlig werden. Ausserhalb der Schweiz, namentlich in den USA in der Prärie, sind die liberalen Waffen(trag)gesetze gerechtfertigt.

    Ich persönlich würde liberale Notstand- Rechte in den eigenen vier Wänden begrüssen sowie eine weniger strikte Regelung bezüglich dem Lagern von Waffen. Tresor/abschliessbares Behältnis macht Sinn, separate Aufbewahrungsorte für Munition/Waffe sollte meiner Meinung nach freiwillig sein. Ab da wo mein persönlicher Rückzugsort beginnt, möchte ich dem Eindringling einen Schritt voraus sein. Das sind leider Wunschvorstellungen, die aus genannten Gründen (dieser und andere Threads) nicht realisierbar sind.

  • CorMu
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    • 26. Januar 2021 um 19:08
    • #19

    Die gelöschte Frage von jon_bravo würde mich auch interessieren.

    Zitat von Mischu

    separate Aufbewahrungsorte für Munition/Waffe sollte meiner Meinung nach freiwillig sein. Ab da wo mein persönlicher Rückzugsort beginnt, möchte ich dem Eindringling einen Schritt voraus sein. Das sind leider Wunschvorstellungen, die aus genannten Gründen (dieser und andere Threads) nicht realisierbar sind.

    Hat sich am "vor zugriff Dritter geschützt aufzubewahren" was geändert? Hab ich was verpasst?

  • jon_bravo
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    • 26. Januar 2021 um 21:23
    • #20

    CorMu Offensichtlich spielt das Umfeld bei der Erfüllung des Art. 26 WG eine wesentliche Rolle. Bei einem Entscheid in 2001 hat das Bundesgericht folgendes Statement gemacht: "Gemäss Art. 26 Abs. 1 des Waffengesetzes vom 20. Juni 1997 (WG; SR 514.54) sind Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Munition und Munitionsbestandteile sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Dabei werden je nach Sachlage verschieden hohe Anforderungen an die zu beachtende Sorgfalt gestellt. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn im gleichen Haushalt Kinder und Jugendliche leben, weil Waffen auf diese einen besonderen, kaum kontrollierbaren Anreiz ausüben. Der Sorgfaltspflicht genügt nur, wer in solchen Fällen Munition und Waffen getrennt aufbewahrt, und zwar so verschlossen, dass ein Jugendlicher das Behältnis nicht öffnen kann. Es genügt nicht, lediglich die Munition wegzuschliessen."

    Wäre interessant zu wissen, was ProTell dazu meint.

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