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Erfahrungen Kantonalen Ausnahmebewilligung „klein“

  • Schussfriend
  • 15. November 2019 um 09:19
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    • 15. November 2019 um 09:19
    • #1

    Hallo Leute

    Ich würde mal gerne Wissen wer von euch bereits eine neue Ausnahmebewilligung bekommen hat und wie die Erfahrungen so sind in den jeweiligen Kantonen, ob man die überhaupt erhalten hat oder ob sie verweigert wurden (falls ja mit welcher begründung), wie euer "Sicherheitskonzept" aussieht?. Geht mir vor allem um die Leute nicht nicht schon vor der gesetztes änderung die grosse Ausnahmebewilligung hatten, dass es für die Leute weiterhin kein problem ist sollte ja klar sein ;) Ich habe mir gedacht diesen thread zu eröffnen um auch allfälligen fragen zu klären wie z.B. was man in den Formularen einträgt.

    Einmal editiert, zuletzt von Schussfriend (15. November 2019 um 10:06)

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    • 15. November 2019 um 14:57
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Die ABK wird hier bei uns (SH) wie ein WES behandelt. 3x Feuerwaffe. Kann aber nicht sagen, ob das für jeden in Schaffhausen so geht. Bei der ersten ABK sicher nicht.

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    • 15. November 2019 um 19:50
    • #3

    Ich denke die ABK für nur grössere Magazine wird weniger ein problem sein. Was jedoch bestimmt umständlicher wird sind die bedingungen die man als Sammler erfüllen muss wenn man z. B. Ein Gewehr kaufen will das kleiner als 60cm ist.

  • domi1997
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    • 15. November 2019 um 20:04
    • #4
    Zitat von Schussfriend

    Ich denke die ABK für nur grössere Magazine wird weniger ein problem sein. Was jedoch bestimmt umständlicher wird sind die bedingungen die man als Sammler erfüllen muss wenn man z. B. Ein Gewehr kaufen will das kleiner als 60cm ist.

    Also im Kanton Zürich gibt es dafür jetzt ein Formular und da steht explizit das diese nicht an Sportschützen herausgegeben werden.

  • domi1997
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    • 23. November 2019 um 13:20
    • #5

    Ein wenig off Topic aber bei der kleinen Ausnahmebewilligung gibt es ja auch 3 Felder, kann ich auch nicht Ausnahmebewilligungswaffen damit kaufen? Ich meine ich Zahle wie beim WES für eine 3er bewilligung 50fr also wenn ich 2 Wes waffen und eine neu ausnahmebewilligungspflichtige kaufen möchte beim gleichen Store kann ich mir 50fr sparen. Wie ist das eigentlich mit dem Schiessnachweis, kann ich eine saiga 12 mit einer schiesslizenz fürs 300m schiessen rechtfertigen XD

  • swisswaffen
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    • 23. November 2019 um 14:18
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    • #6

    Da steht im Gesetz nirgends was von rechtfertigen.

    Du kannst im Pistolenverein sein und als Sportschütze ein Stgw kaufen. Du musst in einem Schiessverein sein. Irgendeinem. Egal ob Pistole oder Gewehr oder Combat oder sonstwas.


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    • 23. November 2019 um 23:12
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    • #7

    Du musst in irgendeinem Schützenverein sein. Kannst auch vor Ablauf der Frist vereinslos sein, schnell einem beitreten, und dann wieder austreten.

    Den Schiessnachweis kannst du mit einer Waffe erbringen, auch wenn du 500 zu Hause hast.

    Auf die ABK kannst du alles draufnehmen, was du auch auf einen WES nehmen kannst.


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    • 24. November 2019 um 09:22
    • #8

    Okey vielen dank werde indemfall sicher eine Kopie meiner Schiesslizenz dem Gesuch beilegen vlt kann ich mir dadurch die ersten 9-10Jahre ruhe verschaffen.

  • Zeromaster
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    • 24. November 2019 um 09:39
    • #9

    Wo steht denn im Gesetz was von Vereinszugehörigkeit? Ich lese da nur "Schiessnachweis", nicht näher bezeichnet. In Bern kann ich als Sportschütze "Vereinsmitgliedschaft" oder "regelmässiges Schiessen", nicht näher bezeichnet, angeben?

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    • 24. November 2019 um 10:27
    • Offizieller Beitrag
    • #10
    Zitat von Zeromaster

    Wo steht denn im Gesetz was von Vereinszugehörigkeit? Ich lese da nur "Schiessnachweis", nicht näher bezeichnet. In Bern kann ich als Sportschütze "Vereinsmitgliedschaft" oder "regelmässiges Schiessen", nicht näher bezeichnet, angeben?

    Artikel 28d.

    Der Schiessnachweis kann auch ein Training sein. Wenn du aber Vereinsmitglied bist, musst du keinen Schiessnachweis erbringen.

    Die 5-Jahre-Regel tritt übrigens erst dann in Kraft, wenn du deine erste Ausnahmebewilligung klein erhälst. Nach dem Nachweis nach 10 Jahren musst du har nichts mehr nachweisen. Naja solange das Gesetz besteht jedenfalls.

    Bern machts etwas ungesetzlich, dass man entweder Sammler ODER Sportschütze sein kann, aber nicht beides. Natürlich kannst du beides sein. Evtl haben sies mittlerweile angepasst.

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    • 24. November 2019 um 10:42
    • #11

    Das mit dem Sammler oder Sportschütze könnte für mich noch ein Problem werden. Ich selbst sehe mich als Sammler der gelegentlich Sportschiessen geht. Laut Kapo Zürich bin ich aber kein Sammler. Warum? Ich besitze seit weniger als 5 Jahren Waffen und unter 12 Stück... Ich bin mir nicht sicher, ob ich nun nach der Abstimmung nochmals anrufen soll, da ich nun schliesslich seit der Abstimmung bereits verbotene waffen besitze(unter 60cm) bin aber nicht sicher, ob ich da einen schlaffenden Hund wecke.

  • swisswaffen
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    • 24. November 2019 um 10:48
    • Offizieller Beitrag
    • #12

    Welche schlafende Hunde?

    Die Waffen, welche Du legal erworben hast (und nun für den ERWERB eine Sammler ABk-benötige), darfst Du legal besitzen.

    Lasst Euch nicht einschüchtern!


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    • 24. November 2019 um 10:49
    • Offizieller Beitrag
    • #13

    Du kannst einfach, bis Du anerkannter Sammler bist, keine Waffen unter 60cm kaufen. Alles andere mit ABk (Sportschützen etc.) steht Dir offen.


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    • 24. November 2019 um 13:23
    • #14

    Ah okey dachte sobald man einmal Sportschütze eingetragen ist kann der Sammlerstatus nicht mehr erreicht werden. Hatte mehr angst wegen den schlaffenden Hunden, dass die dan auf die Idee kommen bei mir regelmässige Kontrollen zu machen, obwohl ich keine Sammlerwaffen erwerben kann.

  • domi1997
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    • 24. November 2019 um 13:28
    • #15

    Was wird eigentlich als Aufbruchsicher definiert? Muss das zertifiziert sein? Denn im Formular für die Ausnahmebewilligung wird darauf hingewiesen, dass Sammler die Waffen in einem aufbruchsicheren Raum/Behältnis gelagert werden müssen. Zählt da der 0815 Baumarkswaffenschrank? Leider kann ich bei mir keinen wirklich grossen robusten Schrank kaufen, da in meiner Wohnung maximal 200kg/m^2 laut Mietvertrag zugelassen sind und dies schnell überschritten wird mit einem massiven schrank

  • RogerD'Anna
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    • 24. November 2019 um 15:21
    • #16
    Zitat von domi1997

    Leider kann ich bei mir keinen wirklich grossen robusten Schrank kaufen, da in meiner Wohnung maximal 200kg/m^2 laut Mietvertrag zugelassen sind und dies schnell überschritten wird mit einem massiven schrank

    du kannst ein "Sockel" machen auf dem sich das Gewicht auf mehr Fläche verteilt oder man kann auch einen leichten Schrank kaufen der irgendwo befestigt ist. Eventuell selber bauen, oder halt zwei Schränke.....

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es!

  • swisswaffen
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    • 24. November 2019 um 15:25
    • Offizieller Beitrag
    • #17

    Das dürfte Auslegungssache sein. Denn aufbruchsicher ist nichts in dieser Welt. Gar nichts. Punkt.

    Da ich bald meine erste Glock nach neuem Waffenrecht erhalte und diese auf WES nehme, bewahre ich alle Glockmagazine (und anderen Faustfeuerwaffen-Magazine > 20 Schuss) getrennt von den Waffen auf. Dies in einem abschliessbaren Behältnis. Das reicht. In meiner Datenbank ist auch immer der Lagerort bezeichnet. Das sieht dann so aus:

    a3eu3vi296px.jpg

    aft5m5ucffj8.jpg


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    • 24. November 2019 um 16:29
    • #18

    Okey über die bösen Magazine habe ich mir gar keine Gedanken gemacht. Die liegen bisher neben den lieben Magazinen im Schrank :D. Aber ja ich Frage mal bei der KAPO nach. Mein Kompromiss wäre waffe in baumarktschrank und Verschluss in einem kleinen Safe

  • domi1997
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    • 24. November 2019 um 16:33
    • #19
    Zitat von Partisan
    Zitat von domi1997

    Leider kann ich bei mir keinen wirklich grossen robusten Schrank kaufen, da in meiner Wohnung maximal 200kg/m^2 laut Mietvertrag zugelassen sind und dies schnell überschritten wird mit einem massiven schrank

    du kannst ein "Sockel" machen auf dem sich das Gewicht auf mehr Fläche verteilt oder man kann auch einen leichten Schrank kaufen der irgendwo befestigt ist. Eventuell selber bauen, oder halt zwei Schränke.....

    Meine momentane Lösung ist ein unzertifizierter Waffenschrank der an die Wand geschraubt ist mit Bolzen. Bei zu wenig platz hätte ich einfach einen 2. gekauft um das gewicht zu verteilen. Aber ja ein Sockel wäre sicher auch eine Variante die ich prüfen könnte.

  • swisswaffen
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    • 24. November 2019 um 16:55
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    • #20

    Verschlüsse ausser Haus lagern. So mach ich das mit den Vollautomaten. Ein Bankschliessfach.....


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