Dann rate ich noch, Artikel 31c des WG zu lesen.
Ich zitiere ihn hier:
Art. 31c1Zentralstelle
1 Der Bundesrat bezeichnet eine Zentralstelle zur Unterstützung der Vollzugsbehörden.
2 Die Zentralstelle nimmt neben ihrem Auftrag nach den Artikeln 9a Absatz 2, 22b, 24 Absätze 3 und 4, 25 Absätze 3 und 5, 31d, 32a, 32c und 32j Absatz 1 insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:
a.Sie berät die Vollzugsbehörden.
b.Sie koordiniert deren Tätigkeiten.
bbis.2 Sie bearbeitet Ersuchen schweizerischer oder ausländischer Behörden um Rückverfolgung von Feuerwaffen, deren wesentlichen Bestandteile oder deren Zubehör sowie von Munition und Munitionsbestandteilen und übermittelt ausländischen Behörden die entsprechenden Ersuchen schweizerischer Behörden; sie ist die Kontaktstelle für technische und operative Fragen im Bereich der Rückverfolgung.
c.Sie dient als zentrale Empfangs- und Meldestelle für den Informationsaustausch mit den übrigen Schengen-Staaten.
d.Sie gibt die Meldungen über Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die in einem Schengen-Staat eine Feuerwaffe erworben haben, an die Wohnsitzkantone weiter.
e.Sie arbeitet die Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung der Waffengesetzgebung und zur Gewährung von Ausnahmebewilligungen aus.
f.Sie kann ausländischen Fluggesellschaften eine Rahmenbewilligung zur Ausübung von Sicherheitsfunktionen nach Artikel 27a erteilen.
3 Der Bundesrat regelt die Tätigkeit der Zentralstelle im Einzelnen.
Du findest in keinem der oben erwähnten Passagen, dass die Zentralstelle eine Weisungspflicht gegenüber den Kantonen hätte. Nix. Sie berät, koordiniert und gibt Empfehlungen raus. Thats it (im Zusammenhang mit den diskutierten Themen).
Die Kantone müssen sich ans Gesetz und ans WG halten. Wo sie Spielraum haben (im speziellen Fall beim Schiessen mit Seriefeuerwaffen), dürfen sie diesen Nutzen. Egal was die Zentralstelle empfiehlt.
Ich habe lange genug in der Informatik einer staatlichen Organisation gearbeitet, als dass ich weiss, dass dieser Artikel soviel heisst wie: "die Zentralstelle darf alles empfehlen, niemand muss sich dran halten."
Es wäre zu begrüssen, wenn wir den Kantönligeist in diesem und in vielen anderen Bereichen markant reduzieren und eine gewisse Rechtssicherheit schaffen könnten. Könnten. Ich wünsche es mir! Schon lange!