Mir wurde gesagt, das läuft nicht.
Hätt ich vielleicht einfach machen sollen...
Wurden die Preise für die ABK erhöht?
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Du musst schon das ganze mitgeben.
c. Ausnahmebewilligungen für den Erwerb, das Vermitteln und das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet von:
1.Dolchen und Messern nach Artikel 13a dieser Verordnung 20.—
2.Waffen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d WG 50.—
3.Waffen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e WG 50.—
4.Seriefeuerwaffen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a WG 150.—
4bis.Feuerwaffen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben b–d WG 50.—
5.wesentlichen und besonders konstruierten Waffenbestandteilen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a–d WG 50.—
6.Waffen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e WG 120.—
7.militärischen Abschussgeräten nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a WG 150.—
8.Waffenzubehör 100.—
1. Verboten sind die Übertragung, der Erwerb, das Vermitteln an Empfänger und Empfängerinnen im Inland, das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet und der Besitz von:a. Seriefeuerwaffen und militärischen Abschussgeräten von Munition, Geschossen oder Flugkörpern mit Sprengwirkung sowie ihren wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteilen;
b.zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen und ihren wesentlichen Bestandteilen; ausgenommen hiervon sind Ordonnanzfeuerwaffen, die vom Besitzer oder der Besitzerin direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu Eigentum übernommen wurden, sowie für den Funktionserhalt dieser Waffe wesentliche Bestandteile;
c.folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen:
1.Faustfeuerwaffen, die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität ausgerüstet sind,
2.Handfeuerwaffen, die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität ausgerüstet sind;
d.halbautomatischen Handfeuerwaffen, die mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne Hilfsmittel auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können, ohne dass dies einen Funktionsverlust zur Folge hat;
e.Feuerwaffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen, sowie von ihren wesentlichen Bestandteilen;
f.Granatwerfern nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c.
Da hat einer die falsche BEwilligung erhalten/beantragt.
2x ABK + Teile-WES
Du kannst nicht zwei aufs mal bestellen.
Du kannst sogar drei oder mehr auf einmal bestellen.
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Du musst schon das ganze mitgeben.
c. Ausnahmebewilligungen für den Erwerb, das Vermitteln und das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet von:
1.Dolchen und Messern nach Artikel 13a dieser Verordnung 20.—
2.Waffen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d WG 50.—
3.Waffen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e WG 50.—
4.Seriefeuerwaffen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a WG 150.—
4bis.Feuerwaffen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben b–d WG 50.—
5.wesentlichen und besonders konstruierten Waffenbestandteilen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a–d WG 50.—
6.Waffen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e WG 120.—
7.militärischen Abschussgeräten nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a WG 150.—
8.Waffenzubehör 100.—
1. Verboten sind die Übertragung, der Erwerb, das Vermitteln an Empfänger und Empfängerinnen im Inland, das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet und der Besitz von:a. Seriefeuerwaffen und militärischen Abschussgeräten von Munition, Geschossen oder Flugkörpern mit Sprengwirkung sowie ihren wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteilen;
b.zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen und ihren wesentlichen Bestandteilen; ausgenommen hiervon sind Ordonnanzfeuerwaffen, die vom Besitzer oder der Besitzerin direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu Eigentum übernommen wurden, sowie für den Funktionserhalt dieser Waffe wesentliche Bestandteile;
c.folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen:
1.Faustfeuerwaffen, die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität ausgerüstet sind,
2.Handfeuerwaffen, die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität ausgerüstet sind;
d.halbautomatischen Handfeuerwaffen, die mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne Hilfsmittel auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können, ohne dass dies einen Funktionsverlust zur Folge hat;
e.Feuerwaffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen, sowie von ihren wesentlichen Bestandteilen;
f.Granatwerfern nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c.
Da hat einer die falsche BEwilligung erhalten/beantragt.
2x ABK + Teile-WES
Du kannst nicht zwei aufs mal bestellen.
Du kannst sogar drei oder mehr auf einmal bestellen.
es ist trotzdem komisch es steht nichts von Waffen der einen Gebrauchsgegenstand vortäuscht auf der ABK.Aber mal gucken habe jetzt auch mal einen beantragt.Da werde ich es sehen ob es ein tippfehler war👍
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Die letzte ABK vor einem halben Jahr (Kt. Bern) Fr.50.-
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Habe auch nachgeschaut. Die Gebühren haben sich nicht geändert. WES & ABK 50.-, SON (WG 5e) 120.-, SON (WG 4.2a) 100.-, Seriefeuerwaffen 150.-
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Ein Anruf bei der Behörde mit Abgabe der abk-nummer bringt da sofortige Aufklärung
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eine faelschung?
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Bitte alle nachfragen nur Parabellum 1905 nicht.
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So, ich erlaube mir diesen Fred mal zu kapern, bezüglich meiner bevorstehenden "Ausnahmebewilligung Gross" (Kanton Bern).
Während das Sicherheitskonzept und das Waffenverzeichnis noch nachvollziehbar ist, was verlangt wird, frage ich mich, was ich bei der entsprechenden "Stellungnahme" für das Gesuch schreiben soll; resp. welche Schlagwörter da zwingend enthalten sein müssen.
Wer kennt sich da aus und kann kurz helfen?
PS: Reicht es den Damen & Herren bei einer Kontrolle aus, wenn die Waffen in einem verschlossenen Metallschrank sind, der Verschluss des VA separat in einem abgeschlossenen Behältnis (z.B. kleiner abschliessbarer Metallkasten) ist, sowie die Munition in Peli Cases inkl. Bügelschloss im Metallschrank ist?
Danke und Gruss
Keef
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In die Stellungnahme könntest du z. B. reinschreiben, dass du eine Sammlung zum Thema xy aufbauen möchtest.
Die getrennte Aufbewahrung vom Verschluss sollte so klar gehen. Kannst du ja so im Sicherheitskonzept beschreiben.
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So, ich erlaube mir diesen Fred mal zu kapern, bezüglich meiner bevorstehenden "Ausnahmebewilligung Gross" (Kanton Bern).
Während das Sicherheitskonzept und das Waffenverzeichnis noch nachvollziehbar ist, was verlangt wird, frage ich mich, was ich bei der entsprechenden "Stellungnahme" für das Gesuch schreiben soll; resp. welche Schlagwörter da zwingend enthalten sein müssen.
Wer kennt sich da aus und kann kurz helfen?
PS: Reicht es den Damen & Herren bei einer Kontrolle aus, wenn die Waffen in einem verschlossenen Metallschrank sind, der Verschluss des VA separat in einem abgeschlossenen Behältnis (z.B. kleiner abschliessbarer Metallkasten) ist, sowie die Munition in Peli Cases inkl. Bügelschloss im Metallschrank ist?
Danke und Gruss
Keef
Sammlertätigkeit genügt bei mir für die SON , die sehen ja auch was ich bereits an ex VA und Werks HA besitze. Daher wie bereits geschrieben schreibe ich "nur" Sammlertätigkeit rein.
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Zürich bleibt weiterhin pragmatisch, wie ich sehe. 😁
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Zürich bleibt weiterhin pragmatisch, wie ich sehe. 😁
Also ich bin nicht Wohnhaft im Kanton ZH
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Also ich bin nicht Wohnhaft im Kanton ZH
Eben, meine ich. 🙂
Motivationsschreiben oder ähnliches wollte bislang niemand bei uns.
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Zürich bleibt weiterhin pragmatisch, wie ich sehe.
Ja, ist natürlich viel besser, erst mal X WES/ABK Waffen anzuschaffen und dann noch Y Jahre zu warten, als bei einem Textfeld was reinzuschreiben.
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Beides scheisse.
X-Waffen seit X-Jahren zu besitzen sind jedoch klare Regeln, welche für alle gleich zu erfüllen sind.
Motivationsschreiben obliegen dem Ermessen des Bearbeiter, welcher meinen Antrag erhalten hat. (Ich behaupte nicht, dass es in Bern so sei.)
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Ich brauchte bisher nie eins
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Hm, noch eine Frage...
Im Waffenverzeichnis, welches der grossen Ausnahmebewilligung mitgeliefert werden muss, sollen alle verbotenen Feuerwaffen (...nach Artikel 5 Abs 1 WG) im Besitz aufgeführt werden.
Ich habe noch keine, ausser mein MCX mit bösen Magazinen und entsprechender Sportschützen-Bewilligung.
Ist schon korrekt, dass hier nur ausnahmebewilligungspflichtige Waffen aufgeführt werden (inkl. MCX) sollen und NICHT der ganze Bestand von Standard-WES Waffe?
Auch die für das Gesuch betreffende Waffe wird hier noch NICHT aufgeführt (SN leer), korrekt?
Die Sache mit der Regel von X Waffen/WES/ABK in Y Jahren ist Fakt oder Faustregel?
D.h. wenn ich meine MCX erst seit 4 Jahren habe, daneben aber 6 andere Waffen (insgesamt 13 mit allen Verkauften) besitze und seit mehr als 11 Jahren Schütze bin, keine Chance auf Ausnahme Gross habe?
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Ist schon korrekt, dass hier nur ausnahmebewilligungspflichtige Waffen aufgeführt werden (inkl. MCX) sollen und NICHT der ganze Bestand von Standard-WES Waffe?
Richtig
Auch die für das Gesuch betreffende Waffe wird hier noch NICHT aufgeführt (SN leer), korrekt?
Die Sache mit der Regel von X Waffen/WES/ABK in Y Jahren ist Fakt oder Faustregel?
D.h. wenn ich meine MCX erst seit 4 Jahren habe, daneben aber 6 andere Waffen (insgesamt 13 mit allen Verkauften) besitze und seit mehr als 11 Jahren Schütze bin, keine Chance auf Ausnahme Gross habe?
Die wird logischerweise überhaupt nicht aufgeführt, die besitzt du ja noch garnicht.
X Waffen für Y Jahre ist Usus bei vielen Kantonen. Schick deine SON ein, eine Antwort bekommt du so oder so, dann weisst du Bescheid. Im Besten Fall hast du deine SON und sonst erfährst du woran es gelegen hat und es hat dich nichts gekostet.
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Die Sache mit der Regel von X Waffen/WES/ABK in Y Jahren ist Fakt oder Faustregel?
In Bern wurde das bisher nicht angewendet, aber in anderen Kantonen schon.