Hm, noch eine Frage...
Im Waffenverzeichnis, welches der grossen Ausnahmebewilligung mitgeliefert werden muss, sollen alle verbotenen Feuerwaffen (...nach Artikel 5 Abs 1 WG) im Besitz aufgeführt werden.
Ich habe noch keine, ausser mein MCX mit bösen Magazinen und entsprechender Sportschützen-Bewilligung.
Ist schon korrekt, dass hier nur ausnahmebewilligungspflichtige Waffen aufgeführt werden (inkl. MCX) sollen und NICHT der ganze Bestand von Standard-WES Waffe?
Auch die für das Gesuch betreffende Waffe wird hier noch NICHT aufgeführt (SN leer), korrekt?
Die Sache mit der Regel von X Waffen/WES/ABK in Y Jahren ist Fakt oder Faustregel?
D.h. wenn ich meine MCX erst seit 4 Jahren habe, daneben aber 6 andere Waffen (insgesamt 13 mit allen Verkauften) besitze und seit mehr als 11 Jahren Schütze bin, keine Chance auf Ausnahme Gross habe?