Hallo zusammen
Ich habe soeben post von der Polizei erhalten, dass dem WES die Waffenart nicht ersichtlich ist. Ich habe 3x Feuerwaffe ausgefüllt.
Begründung der Polizei
ZitatAlles anzeigenAuf dem Gesuch ist die Waffenart nicht ersichtlich. (A - neu verbotene Waffen oder B - bewilligungspflichtige Waffen)
Nach den neuen Schengen Richtlinien/Anpassungen in der Schweizer Waffengesetzgebung (Inkraftsetzung am 15.08.2019), müssen neu A-Waffen (halbautomatische Waffen mit grosser Ladekapazität) mit dem Formular "Ausnahmebewilligung klein (Sportschütze / Sammler)" beantrag werden.
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Zum Erwerb von B-Waffen genügt nach wie vor das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbscheins.
Unter was zählt nun 9mm Pistole? Ich will auf jeden Fall die Möglichkeit haben, die Standardmagazine, z.B. 17 Schuss bei einer SIG P320, zu verwenden. Zählt das jezt als A-Waffe oder als B-Waffe?
Soweit ich bis jetzt weiss, ist eine Pist 9mm als B-Waffe zu erwerben, ohne dass ein ABK notwendig ist. Und was soll ich dann bei der Waffenart ausfüllen? 9mm Pistole?
Danke für die Hilfe.