SKS 45 und SVT 40

  • Ich denke es hängt auch stark vom angedachten Einsatz bzw. vom Besitzer ab. Wenn sich jemand eine Pistole z.B. nur kauft um besser schlafen zu können und ansonsten mit dem Ding bzw. auch sonstigen Waffen nichts zu schaffen hat, lohnt sich eine ABK kaum. Ich würde der 50 jährigen Petra deshalb nicht pauschal eine ABK empfehlen.


    Dann würde ich tatsächlich auch nur mit WES kaufen. So ist man wenigsten vom Nachweiszwang befreit und muss nicht mit Besuch rechnen. Das ist mit einer der Gründe warum ich bis jetzt alles auf WES genommen habe. Ich habe schlicht nicht vor meine Spitolen mit solchen Mägis zu füttern. Es sieht zwar ulkig aus und ich würde es wohl über eine Leihwaffen o.Ä. auch testen -so im Sinne "kann sich ja mal geben"- aber besitzen muss ich es nicht. Ich wüsste nicht wofür. Allerdings besitze ich im Moment auch ganz bescheiden nur Armeepistolen und diese möchte ich auch nicht mit solchen Gerätschaften runterrammeln. Wenn man es aber in Betracht zieht, dann ja, bleibt nur die ABK.


    Ansonsten sehe ich so etwas eher an einer Glock 18 und da erübrigt sich die Frage eh.


    Das ist natürlich nur meine Ansicht, andere Ansichten können je nach Standpunkt variieren.

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

    • Offizieller Beitrag

    Ja, aber die 50 jährige Petra liest hier nicht mit.


    Meine Aussage ist auf DIESE Community hier und im Speziellen auf GoKarliGo bezogen.


    Das Problem ist das Wort "aufbewahrt" in Artikel 5b der Waffenverordnung.


    Vielleicht ein kleines Beispiel, warum ich versucht habe, euch das näher zu bringen:


    Ich habe mehrere Glocks, auch eine Glock 18. Alle altrechtlich gekauft. Dazu habe ich auch grosse Magazine. Nun habe ich mir eine Glock 17 Gen. 1 gekauft und dafür einen WES verwendet. Grosse Dummheit. Denn nun muss ich schauen, dass die grossen und bösen Magazine der altrechtlichen Glock's nicht mit der neu gekauften Glock zusammen aufbewahrt werden.


    Was heisst zusammen aufbewahrt? Ich habe den Luxus eines Waffenraums, inkl. grossem Sortimentsschrank mit Pistolen drin. Nun muss ich sicherstellen, dass alle grossen Glockmagazine GETRENNT unter Verschluss sind, da sie sonst zusammen mit der mit WES gekauften Glock aufbewahrt werden.


    Weiteres Beispiel:

    Du hast alle Glocks auf WES gekauft. Du brauchst ja keine grossen Tänke. Nun kaufst Du, nach reiflicher Überlegung, eine Glock 18 mit SON. Und dazu gehört ein 33 Schuss Magazin. Nun darfst Du Dich darum sorgen, dass das 33 Schuss Magazin so verwahrt wird, dass es nicht "zusammen" mit den anderen Glocks "aufbewahrt" wird. Auch nicht gut. Beim Transport in den Schiesskeller, sofern Du mit der Glock 18 schiessen willst/darfst, hättest Du auch besondere Massnahmen zu treffen.


    Ja, das neue Gesetz ist nicht nur einfach und sinnvoll.


    Ja, ich habe den Fehler aus dem ersten Beispiel gemacht. Darum sind auch alle meine grossen Glock Magazine sicher verwahrt:


    aft5m5ucffj8.jpg


    Streng genommen müsste ich nun die Glock 17 Gen 1 mit einer eigenen ABK legitimieren. Dann könnte ich das Schlösschen weg lassen und/oder die Magazine in der Schachtel mit all den anderen Magazinen lagern.

  • Meine Aussage ist auf DIESE Community hier und im Speziellen auf GoKarliGo bezogen.

    Du musst eben deinen Disclaimer entsprechend erweitern :P


    Ich bin da voll bei dir und gegen die Argumentation gibt es nach mir auch nichts einzuwenden. Mein Bsp. ging halt einfach in eine andere Richtung in der eine ABK nicht zwingend das gelbe vom Ei ist.


    Wenn es bei mir die erste ABK gibt, muss ich die Lagerung eh anpassen bzw. den Safe vergrössern. Aber ich habe ganz ehrlich auch kein Problem damit, pöhse Mägis in eine einzelne Box zu packen.

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

  • Ich musste einen AR-15 Lower, den ich kurz vor der Verschärfung gekauft habe aufgrund Problemen bei der Lieferung dann doch mit WES kaufen. Dummerweise mit WES, da mir damals die Folgen nicht ganz klar waren...

    Nachfrage beim Waffenbüro (Kt. Luzern) hat - als mir das Problem dann klar wurde - ergeben: ich kann (und habe) den per WES gekauften Lower problemlos auf ABK "überschreiben", kostet halt einfach 50.- da eine ABK gelöst werden muss. Wenn du eh schon Waffen mit ABK hast, ist es (Aussage Waffenbüro Kt. LU) überhaupt kein Problem.

  • Naja bisher hab ich ja nur zwei Pistolen und einen Karabiner auf WES. Da habe ich nicht vor irgendwas in Richtung ABK zu ändern - i.d.R. kaufe ich fertig modifiziertes Zeug weil ich an dem Gefummel meistens selbst keine Laune habe.


    Klar kann man da ggf. Unmengen Material anflanschen, allerdings ist das für mich auch eine Frage der Praktikabilität...17 Schuss im Magazin wiegen schon bissi was...33 noch ein bisschen mehr, 100 will ich gar nicht erst probieren...da steck ich mir lieber 3-4 Mags extra ein :p

    Deshalb hab ich mir die Calico Liberty auch verkniffen...das bekommste doch nicht mehr gezielt :D

    нет!

  • Die Behörde darf alle Waffenbesitzer, welche einen WES, eine ABK oder eine SON haben, kontrollieren:


    https://www.fedlex.admin.ch/el…/2535_2535_2535/de#art_29


    Anzumerken ist hier jedoch, dass es bei einem WES oder "ABK Sport" keine Bedingungen oder Auflagen zu kontrollieren gibt, für welche man den Behörden jederzeit in die privaten 4 Wände reinlassen muss.


    Anders sieht es da bei der "ABK Sammler" oder "SON" aus, wo die Behörden zur Kontrolle deiner korrekten Erfüllung der Auflagen zur Aufbewahrung in deine vier Wände dürfen.


    Ich denke das ist ein Punkt den einige nicht unbedingt bereit sind einzugehen. Wer dies nicht möchte, aber trotzdem in den Genuss von grösseren Magazinen bei Zentralfeuerwaffen möchte, empfehle ich deshalb eher zur ABK Sport zu greifen :thumbup:

  • Wenn du ne ABK Sport hast und eine EX-SFW kaufst oder auch nur ein Stgw hast du die Auflage, Verschluss und Waffe zu trennen. Das kann schon kontrolliert werden.

    Ebenso generell die sichere Aufbewahring ist eine Auflage, die kontrollierbar ist, auch bei WES

  • Also ich wurde beim ersten WES telefonisch gefragt, wie ich gedenke das aufzubewahren. Hab "Tresor" gesagt und war eine Runde weiter. ;)


    Also ich hab auch einen mit den Waffen drin, nicht das wir uns falsch verstehen. :saint:

    нет!

  • Also ich wurde beim ersten WES telefonisch gefragt, wie ich gedenke das aufzubewahren.

    War bei mir genauso, Foto vom Waffenschrank via Email geschickt und 2 Tage später war der WES im Briefkasten.

    oder auch nur ein Stgw

    Wenns denn ein 510P/550P ist.


    Gemäss Art 47 WV muss ich nur die Verschlüsse von Seriefeuerwaffen oder zu Halbautomaten umgebauten SFW separat lagern. Führt zu der lustigen Situation, dass ich bei einem kastrierten Armee-57er/90er den Verschluss rausnehmen muss, beim PE57/90 aber nicht, da Werkshalbautomat - obwohl funktionell identisch.

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    Zum Thema WES vs ABK: Wenn es eine Waffe ist, welche generell nicht über ganz fest böse Magazine (z.B. P210, ISSF Sportpistolen usw. - dafür gibt's schlichtweg keine >20er) oder anderes Teufelszubehör verfügt, kann man problemlos nen WES lösen. Ansonsten besser gleich über ABK, verhindert eventuell spätere Probleme und 1x im Jahr schiessen geht wohl wirklich jeder.

  • Ich weiss. Will ich aber nicht, die sollen unzuverlässig sein. Sehen auch scheisse aus.

    Und die Trommel für die Luger fasst soweit ich weiss nur 18 Schuss, falls ich jemals sowas habe wollte.

    Das Problem an den SKS Magazinen ist halt das sie umständlich zum wechseln sind.

    1.Verschluss auf

    2. Dann muss der Riegel der auch sonst zum öffnen des magazines betätigt werden(sehr unergonomisch zu tun).

    3. Dann wird das magazin harzig entfernt und weider ein neues eingesetzt.


    Denke mal macht am meisten sin das ganze per stripper clip zu füttern und einfach die erhöhte kapazität zu nutzen