Rechtliche Unterschiede Kantone AG, ZH, SH

  • Hallo,


    ich möchte demnächst in die Schweiz ziehen und wollte fragen, ob die waffenrechtlichen Unterschiede zwischen den Kantonen groß sind.

    In Frage kämen für mich Aargau, Zürich oder auch Schaffhausen. Wäre von den genannten Kantonen eines (aus rechtlicher Sicht) zu bevorzugen? Ich denke hierbei auch schon etwas langfristiger, z.B. hinsichtlich einer späteren Beantragung einer kantonalen Sonderbewilligung oder der Bewilligung für die bösen großen Magazine.


    Oder ist das komplett egal und ich mache mir zu viele Gedanken?


    Gruß und danke schonmal.

  • Also ich bin mit dem Waffenbüro Schaffhausen sehr zufrieden. Die meisten Bewilligungen kommen bei mir nach 3-4 Tagen an. Bei der ersten Bewilligung wirst du zu einem Gespräch mit einem Polizisten eingeladen.

    • Offizieller Beitrag

    Man hört Schalldämpfer seien in Schaffhausen nicht gerne gesehen.

    Wie gesagt, möglich ist es. Da du aber nur schon das SON-Formular beantragen musst, halt nicht so einfach zu kriegen wie in anderen Kantonen. Sagen wir so, Schaffhausen ist ein kleiner Kanton, man kennt sich, und das Waffenbüro möchte auch dich kennen.

  • Danke für eure Rückmeldungen. Kennt jemand noch für Aargau die Voraussetzungen für die SON? Für ZH und SH wurden sie ja bereits genannt.


    Hier in Deutschland sind Schalldämpfer (für Jäger) ja mittlerweile problemlos zu haben und wenn man sie einmal hat, möchte man sie nicht mehr missen :| Selbst wenn es nur ums Schießen auf dem Stand geht. Daher versuche ich im Voraus die Voraussetzungen zu vergleichen.

  • Die von der siwas (Aargau) sind meines Erachtens Kompetent und freundlich,

    aber mit SON Sachen habe ich noch keine Erfahrung.

    Wohne im Kanton Aargau


    WES erhalte ich innert 3-5 Tage und meine erste ABK ( für böse Magazine) war auch nach 4 Tagen im Briefkasten.

    Wie es mit SON aussieht kann ich dir noch nit sagen , werde voher noch ein paar ABK lösen. :)


    Mein erster WES erhielt ich ohne wenn und aber, musste nicht zur Fachstelle SIWAS gehen.

    8)

    2 Mal editiert, zuletzt von sosh85 ()

  • Weitere mögliche Ausnahme, wenn du einen europ. Feuerwaffenpass hast und regelmässig im Ausland schiesst, wo Dämpfer im Outdoorbereich vorgeschrieben oder gern gesehen werden.

    Diese Ausnahme gilt aber nur, wenn man den SD im Ausland nicht mieten kann... Ist also schon sehr streng.

  • AG ist sehr liberal, ZH hat etwas strengere Regeln wie die angesprochenen Wartefristen (5 Jahre Waffenbesitzer) die ziemlich konsequent durchgesetzt werden. Über SH kann ich nichts sagen.


    Ich würde auf jeden Fall versuchen möglichst alles von Deutschland in die Schweiz mitzunehmen, wenn du einmal eine Bewilligung für beispielsweise Schalldämpfer hast, wie in deinem Fall durch Migration in die Schweiz, dann hast du es in der Regel einfacher an weitere Bewilligungen aus derselben Kategorie zu kommen.


    Grosse Magazine sollten kein Problem darstellen, wenn doch trittst du einem Schützenverein bei und dann kriegst du die Bewilligung.


    Wenn du X Jahre Waffenbesitz, Schiess- und Jagdpraxis in Deutschland nachweisen kannst ist es auch gut vorstellbar dass bei den Wartefristen ein Auge zugedrückt wird.


    Ganz generell kann man aber sagen dass unser Waffengesetz ein Bundesgesetz ist und somit in jedem Kanton gültig ist, klar gibt es kleinere kantonale Unterschiede in der Art und Weise wie es umgesetzt wird aber die können mit einem Grundsatzentscheid eines Gerichts oder einem Wechsel des Chefbeamten im betreffenden Kanton sehr schnell ändern.


    Ich würde mich deshalb bei deinem geplanten Umzug in die Schweiz nicht zu sehr auf die kantonalen Auslegungen des Waffengesetzes fokussieren sondern eher darauf einen guten Arbeitgeber zu finden, zahlbaren Wohnraum, eine Wohnlage die dir gefällt und evtl. noch die Steuersituation der Gemeinde berücksichtigen.

    Wenn das alles stimmt wird es dir dann schnell weniger eine Rolle spielen ob die Bewilligungen in 5 oder 14 Tagen im Briefkasten sind, du 1 oder 3 Seiten Fragebögen für einen Dämpfer ausfüllen und ob du 3 oder 5 Jahre auf einen Vollautomaten warten musst,

  • Danke für eure ausführlichen Antworten.


    Einen Arbeitsplatz habe ich bereits und geographisch würde da AG am besten passen. Das was ihr so über die rechtliche Situation berichtet klingt ja auch gut, daher denke ich, ich werde mir demnächst in AG ein paar Wohnungen ansehen.


    Nach der Beantragung vom B Ausweis werde ich dann mal zur zuständigen Behörde gehen und schauen was machbar ist. Vielleicht werde ich dann doch die Waffen gleich versuchen mit rüber zu nehmen, das was alphaonedelta schreibt klingt schlüssig.

    Die Steuersituationen der Gemeinden werde ich mir auch noch mal genauer ansehen, danke für den Hinweis.

  • Es ist zu beachten, dass du mit einem B-Ausweis für grundsätzlich jede Waffe - egal ob Sturmgewehr mit kleinem Magazin, Pistole, Luftgewehr, Softair oder Schreckschuss immer einen WES brauchst. Den kriegst mit B-Ausweis nur wenn du jedes mal eine (aktuelle) Bestätigung des Heimatlandes vorweist, dass du in Deutschland diese Waffe auch kaufen dürftest.

    Bis vor einigen Jahren hat das Bundesverwaltungsamt die gegen vorlagen eines deutschen Strafregisterauszugs problemlos ausgestellt.

    Tun sie aber nicht mehr.

    Ich hab das durch, sie würden nur noch einen Nachweis ausstellen analog einem Voreintrag in Grüne WBK- nach deutschem Recht. Du musst weiter mit der beantragten Waffenart und Kaliber in einem deutschen Verein 18 mal im Jahr etc, mit Nachweis vom Verband etc, dann kriegst vlt eine Bestätigung dass du dir eine 9mm Pistole kaufen darfst....

    Ich hab die letzten 2 Jahre einfach abgewartet, nächsten Monat kommt der C Ausweis, dann ist alles wieder gut.

  • Oha, das ist mir auch neu. Ein Kollege von mir hat letztes Jahr nach dem Umzug noch einen WES mit 3x Feuerwaffe ohne Probleme bekommen (unter Vorlage der deutschen Sportschützen WBK). Was ihm das Bundesverwaltungsamt ausgestellt hat weiß ich leider nicht. Muss ich ihn mal fragen.


    Aber an sich wäre es für mich nicht wirklich ein Problem. Dank Jagdschein ist mir die 12/18 Regel egal und auch von den Verbänden bin ich nicht abgängig. Ich kann auf deutscher Seite im Grunde kaufen was ich will.

  • Kann jemand Erfahrungen aus SG teilen?

    Gerne, ich habe beim SIWAS vor einem Jahr nachgefragt:


    Sehr geehrter Herr ****

    Besten Dank für Ihre Anfrage.


    Anforderung Ausnahmebewilligung für Sammler klein (keine Vollautomatischen Feuerwaffen)

    • Sicherheitskonzept (siehe Beilage) einreichen

    Anforderungen Ausnahmebewilligung für Sammler gross

    • Mind. 10 Waffen registriert
    • Seit mehr als 5 Jahren im Besitz von Waffen
    • Es muss eine Sammlerrichtung ersichtlich sein

    Ausnahmebewilligungen für z.B. Schalldämpfer

    • Siehe Anforderungen Sammler gross
  • ABK Sammler hab ich ohne Probleme erhalten im Aargau.


    Hab das Sicherheitskonzept vorgelegt ( Foto vom Safe und das Datenblatt vom Safe ) und gut war.

    Dann kam innert paar Tagen Post.


    Sammlerrichtung ist eh schon festgelegt bei mir :) die Russen kommen in den Aargau :P:love:8)

  • Ich bin der selben meiung der Kanton AG ist recht umgänglich, ich hab meine Pistole mal von Wes auf ABK ändern lassen, was etwas komplizierter war als ich dachte... Aber die Damen und Herren von der siwas sind super freundlich und helfen überall wo sie können, und stehen immer mit Rat und Tat zur Seite...