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Lauf kürzen

  • Jose96
  • 13. Oktober 2020 um 12:41
  • Jose96
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    • 13. Oktober 2020 um 12:41
    • #1

    Hallo miteinander,

    Ich habe vor mir eine ak/mkk104 zu kaufen und wollte die dann auch mit einem Schalldämpfer ausstatten.

    Jetzt hat mir jemand ein paar Fotos gezeigt das die unter der Mündungsbremse noch einen kleinen "Stummel" vom Lauf hat.

    Mir wurde auch gesagt, das man diesen eben kürzen müsste um sonstige MFD/Bremsen/Adapter aufnehmen zu kömnen.

    Falls das der Fall ist, wie muss da vorgehn? Kann ivh da einfach beim BüMa vorbei oder brauch ich da nochmals eine Bewilligung?

    Ich danke schon mal im voraus und noch einen schönen Tag. :)

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  • gromadusi
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    • 13. Oktober 2020 um 12:46
    • #2

    Brauchst ja eh ABK Sammler für die, wenn ich mich nicht täusche, von daher ist's eh egal. Jeder Büma sollte das machen können.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • ghost979
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    • 13. Oktober 2020 um 12:47
    • #3

    AnatolM

    Hat das machen lassen durch einen BüMa. Er dürfte Bescheid wissen :)

  • ghost979
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    • 13. Oktober 2020 um 12:49
    • #4
    Zitat von gromadusi

    Brauchst ja eh ABK Sammler für die, wenn ich mich nicht täusche, von daher ist's eh egal. Jeder Büma sollte das machen können.

    Nein wegen der russichen Sperre nicht zwingend.
    Aber weiss nicht ob das noch was ausmacht.
    Die Stummel gibts wegen dem russischen Waffengesetz (barrel length).

  • AnatolM
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    • 13. Oktober 2020 um 13:42
    • #5

    Jep, habe meine Saiga MKK-104 (oder Saiga MK Ausf. 33 - wie die offiziell bezeichnet wird) kürzlich beschneiden lassen. Sollte eigentlich jeder BüMa in ein paar Minuten erledigen können. Ich hab es bei waffentechnik.ch gemacht. Zusätzliche Bewilligung ist keine erforderlich.

    Wie ghost979 bereits erwähnt hat, gibt's diese Verlängerung nur wegen dem russischen Waffengesetz, welches es vorschreibt, dass zivile Büchsen nicht kürzer als 80 cm sein dürfen. Dabei zählt die Länge vom Schaft bis zur Laufmündung (Mündungsaufsätze zählen nicht dazu).

    Die originale militärische AK-104/105 hat eine Lauflänge von 314mm und die Gesamtlänge ohne Mündungsfeuerdämpfer ist 77.5cm. Deswegen haben die kurzen Saigas einen 341mm Lauf und sind in der Gesamtlänge etwas über die erforderlichen 80cm.

    Dieses herausstehende Laufstück macht die Waffe in Russland zwar gesetzeskonform, der Mündungsfeuerdämpfer wird dadurch jedoch völlig nutzlos.

    Von dem her, abhauen das Teil ohne Reue und wenn du schon dabei bist, kannst du auch die Schaftblockierung ebenfalls herausnehmen. Ist auch eine Vorschrift vom russ. WG.

  • Bro
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    • 13. Oktober 2020 um 14:24
    • #6

    Bring das Ding zu Waffentechnik.ch und er macht dir das. Bester BüMa meines erachtens momentan

  • Jose96
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    • 13. Oktober 2020 um 16:51
    • #7
    Zitat von gromadusi

    Brauchst ja eh ABK Sammler für die, wenn ich mich nicht täusche, von daher ist's eh egal. Jeder Büma sollte das machen können.

    War mehr die frage ob ich zum kürzen nochmals eine Bewilligung brauche.

    Und die Abk Sportschütze reicht wegen der Sperre im eingeklappten Zustand.

    Aber anscheined kann man das ja einfach machen

  • AnatolM
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    • 13. Oktober 2020 um 17:15
    • #8

    Die Sperre bezieht sich aber auf das russische Gesetz. Nach Schweizer WG ist die Waffe unter 60 cm kürzbar (und die Saiga ist knapp unter 60cm) , deswegen ABK (Sammler).

  • Bro
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    • 13. Oktober 2020 um 17:28
    • #9
    Zitat von AnatolM

    Die Sperre bezieht sich aber auf das russische Gesetz. Nach Schweizer WG ist die Waffe unter 60 cm kürzbar (und die Saiga ist knapp unter 60cm) , deswegen ABK (Sammler).

    Es ist aber nicht ohne Funktionsverlust kürzbar; daher Sport

  • AnatolM
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    • 13. Oktober 2020 um 17:37
    • #10

    Ah ok, wenn es sich ausdrücklich auf die Schiessfunktion bezieht, dann macht die Sperre wirklich einen Sinn, wenn man die Waffe mit ABK (Sportler) erwerben will.

  • Sportschuetz
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    • 13. Oktober 2020 um 19:11
    • #11

    Ich habe vor einigen Monaten bei Thalmann eine MKK104 erworben, der Lauf hat keinen "Stummel".

  • AnatolM
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    • 13. Oktober 2020 um 19:26
    • #12
    Zitat von Sportschuetz

    Ich habe vor einigen Monaten bei Thalmann eine MKK104 erworben, der Lauf hat keinen "Stummel".

    ja, es gibt solche, die von Anfang an für den Export bestimmt waren. Aber von Russland kommt eh alles durchgemischt. Es gibt welche Saigas, die mit den alten Triangle Schaft kommen, anstatt Polymer. Hat deine die Schaftblockierung oder auch nicht?

  • WaffeSeppli
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    • 13. Oktober 2020 um 23:47
    • #13
    Zitat von Sportschuetz

    Ich habe vor einigen Monaten bei Thalmann eine MKK104 erworben, der Lauf hat keinen "Stummel".

    Bei Thalmann momentan nicht an Lager. Aber falls die nächste Lieferung mit russ. Lauf kommt, kann er die schon auf den Abholtermin für dich entsprechend anpassen - er ist ja auch ein top BüMa.

  • Badewanne
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    • 14. Oktober 2020 um 00:08
    • #14
    Zitat von Jose96
    Zitat von gromadusi

    Brauchst ja eh ABK Sammler für die, wenn ich mich nicht täusche, von daher ist's eh egal. Jeder Büma sollte das macheWar mehr die frage ob ich zum kürzen nochmals eine Bewilligung brauche.Und die Abk Sportschütze reicht wegen der Sperre im eingeklappten Zustand.

    Aber anscheined kann man das ja einfach machen

    Art. 201Verbotene Abänderungen

    1 Der Umbau von halbautomatischen Feuerwaffen zu Seriefeuerwaffen, das Abändern oder Entfernen von Waffennummern sowie das Verkürzen von Handfeuerwaffen sind verboten.

    Keine Ahnung ob das relevant ist bei dem Stummel? Aber so wie ich das verstehe ist es unter der Mündungsbremse und verändert die Länge der Waffe nicht.

  • Makarov
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    • 14. Oktober 2020 um 07:08
    • #15
    Zitat von Badewanne
    Zitat von Jose96
    Zitat von gromadusi

    Brauchst ja eh ABK Sammler für die, wenn ich mich nicht täusche, von daher ist's eh egal. Jeder Büma sollte das macheWar mehr die frage ob ich zum kürzen nochmals eine Bewilligung brauche.Und die Abk Sportschütze reicht wegen der Sperre im eingeklappten Zustand.

    Aber anscheined kann man das ja einfach machen

    Art. 201Verbotene Abänderungen

    1 Der Umbau von halbautomatischen Feuerwaffen zu Seriefeuerwaffen, das Abändern oder Entfernen von Waffennummern sowie das Verkürzen von Handfeuerwaffen sind verboten.

    Keine Ahnung ob das relevant ist bei dem Stummel? Aber so wie ich das verstehe ist es unter der Mündungsbremse und verändert die Länge der Waffe nicht.

    Das zählt nur wenn du kein Waffenhändler bist oder die entsprechende Bewilligung nicht hat. Der Büma darf ja auch dien STGW 57 kürzen oder eine ex-VA Waffe zu VA umbauen. Wenn du das selber machen würdest, müsstest du eine SON beantragen. Solange die Waffe nicht in deinem Besitz ist, kann der Büma mit der machen was er will, vorausgesetzt er hat die enstprechenden Bewilligungen. Er muss nur beim Veräussern wieder schauen, dass der Käufer die entsprechende Bewilligung hat.

  • Sportschuetz
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    • 14. Oktober 2020 um 10:28
    • #16
    Zitat von AnatolM
    Zitat von Sportschuetz

    Ich habe vor einigen Monaten bei Thalmann eine MKK104 erworben, der Lauf hat keinen "Stummel".

    ja, es gibt solche, die von Anfang an für den Export bestimmt waren. Aber von Russland kommt eh alles durchgemischt. Es gibt welche Saigas, die mit den alten Triangle Schaft kommen, anstatt Polymer. Hat deine die Schaftblockierung oder auch nicht?

    Meine kam mit Triangle-Folder (welchen ich gehasst und ersetzt habe) und Schaftblockierung, diese wird in den folgenden Monaten aber mal entfernt.

  • AnatolM
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    • 14. Oktober 2020 um 11:33
    • #17

    Deine scheint ein zusammengewürfeltes Teil zu sein. So was sieht man auch selten :) Hat das Kimmenblatt die Markierungen П, 1-5 oder nur 1-3 und gibt es eine Fingerauflage beim Sicherungshebel?

  • Sportschuetz
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    • 14. Oktober 2020 um 18:08
    • #18

    Kimmenblatt hat die Markierungen 1-3, wurde mir inzwischen aber kostenlos (danke Marcel) ausgetauscht. Die Fingerauflage hat sie nicht (will ich aber auch nicht, da sie jetzt ein genauer AK104 Klon (minus der noch auszubauenden Klappschaftsicherung) ist).

    Der Handschutz hat (noch) keine Picatinny-Schiene.

  • Bro
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    • 29. März 2022 um 10:51
    • #19
    Zitat von AnatolM

    Jep, habe meine Saiga MKK-104 (oder Saiga MK Ausf. 33 - wie die offiziell bezeichnet wird) kürzlich beschneiden lassen. Sollte eigentlich jeder BüMa in ein paar Minuten erledigen können. Ich hab es bei waffentechnik.ch gemacht. Zusätzliche Bewilligung ist keine erforderlich.

    Wie ghost979 bereits erwähnt hat, gibt's diese Verlängerung nur wegen dem russischen Waffengesetz, welches es vorschreibt, dass zivile Büchsen nicht kürzer als 80 cm sein dürfen. Dabei zählt die Länge vom Schaft bis zur Laufmündung (Mündungsaufsätze zählen nicht dazu).

    Die originale militärische AK-104/105 hat eine Lauflänge von 314mm und die Gesamtlänge ohne Mündungsfeuerdämpfer ist 77.5cm. Deswegen haben die kurzen Saigas einen 341mm Lauf und sind in der Gesamtlänge etwas über die erforderlichen 80cm.

    Dieses herausstehende Laufstück macht die Waffe in Russland zwar gesetzeskonform, der Mündungsfeuerdämpfer wird dadurch jedoch völlig nutzlos.

    Von dem her, abhauen das Teil ohne Reue und wenn du schon dabei bist, kannst du auch die Schaftblockierung ebenfalls herausnehmen. Ist auch eine Vorschrift vom russ. WG.

    weisst du ob er dafür den Handschutz abmontieren musste?

  • AnatolM
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    • 29. März 2022 um 12:31
    • #20

    Ne, nur der Booster

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