Fragen eines Neulings

  • Hallo zusammen,


    kurz zu mir: bin 20 Jahre alt, seit Februar in der Schweiz lebend (DE Bürger) und interessiere mich für das Schiesswesen (war vor einigen Jahren beim Feldschiessen schon dabei). Ich habe aber noch einige Fragen, bei denen ich eure Hilfe bräuchte.

    - Bei einem Schützenverein den ich kontaktiert habe wurde mir das Stgw 90 empfohlen und mir mit etwa 3000 CHF beziffert. Da mir das zu viel ist und mir ältere Waffen sowieso besser gefallen, habe ich an einen K31 gedacht. Wie ist da die Lage (Ersatzteile, Munition, Anfängertauglich etc)?

    - Müssen derartige Waffen in einem Tresor gelagert werden oder reichen andere Vorrichtungen? (Waffenständer mit Schloss z.B)

    - Ist es möglich über Händler Langwaffen in die Schweiz importieren zu lassen? Der K98 ist meine Lieblingswaffe, daher würde ich zu gerne einen besitzen

    - Habt ihr Tipps für mich?


    Falls ich in der falschen Rubrik bin entschuldige ich mich bereits.
    Freue mich auf eure Antworten :)
    Vincent

  • Den K31 muss man glaube ich noch frei liegend schiessen, also eher nichts für Anfänger. Soll aber bald aufgelegt geschossen werden dürfen, hab ich mal gelesen.


    Ein Stgw. 57 wäre sonst eine Alternative, die bekommst du mit Diopter so für um die 1000.-


    Oder dann halt ein altes Armee 90er, wobei da halt ein wenig Lotterie ist, wieviel der Lauf noch taugt.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo


    Also:

    Für den Waffenerwerb brauchst Du eine Aufenthaltsbewilligung C oder die entsprechende Bestätigung von Deinem Heimatland (was bei Deutschland ein Ding der Unmöglichkeit sein dürfte).


    Weiter solltest Du mal etwas googeln. Einfach so. Und Dich beim Schiessverein vor Ort informieren. Dann wirst Du merken, dass es K31 für um die 100 Franken gibt und dass Munition und Ersatzteile absolut kein Problem sind. In der Schweiz. Mit einer Niederlassungsbewilligung C.


    Wenn das mit der Bewilligung C geklärt ist, kann man sicher noch weitere Ausführungen zu den Themen machen....

  • Hi Vincent. Willkommen im Forum


    Eigentlich ein guter Gedanke einen Verein anzufragen, mit Ausnahme in der Schweiz. Sind alles verknorzte und sture Schützem, da bekommst du keine, aus deiner Sicht, sinvolle Antworten.


    90er bekommst du gebraucht schon ab 1000.-.

    Zum K31.

    Ersteillage: kein Problem

    Munition: kein Problem, solange du die Muni auf einem 300m Stand kaufen kannst.

    Schiessen: generell kein Problem, tritt einfach sehr unangenehm gegen die Schulter beim Liegend schiessen.

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.

  • Hallo erstmal.

    Ich hab das gleiche Spiel durch wie du, allerdings habe ich die meisten damals als Umzugsgut selbst mit importiert.


    Wenn ein Händler es machen soll, Waffen Bock arbeitet mit Stampfli in Luzern zusammen.

    200 pro waffe, mehrere werden günstiger.

    Ansonsten Schwabenarms und Glaner Waffenmanufaktur, aber da kenne ich die Preise nicht.


    Ich habe mir ein 57er mit gutem Lauf für 350 besorgt und den Rest dann Stück für Stück zusammengekauft.

    • Offizieller Beitrag

    Hier noch die entsprechenden Bestimmungen:


    Art. 9a1Amtliche Bestätigung

    1 Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen der zuständigen kantonalen Behörde eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitzstaates vorlegen, wonach sie zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind.

    1bis Ausländische Staatsangehörige, die keine Niederlassungsbewilligung jedoch Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen der zuständigen kantonalen Behörde eine amtliche Bestätigung ihres Heimatstaates vorlegen, wonach sie dort zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind.2

    2 Bestehen Zweifel an der Echtheit der Bestätigung oder kann eine solche nicht beigebracht werden, so leitet der Kanton die Unterlagen an die Zentralstelle weiter. Diese überprüft die Bestätigung oder kann gegebenenfalls eine solche erteilen.


    Es gilt das Waffengesetz, 9a, Litera 2. Dann die Definition, was "niedergelassene Ausländer" sind:

    https://www.sem.admin.ch/sem/d…ta/ausweis_c_eu_efta.html


    Aufgrund des jungen Alters und der kurzen Aufenthaltsdauer sowie der fehlenden Voraussetzung für den Kauf von Waffen in Deutschland (wovon ich ausgehe), stellen sich die Fragen zum Kauf erst in etwa 4.75 Jahren *g*


    Tut mir leid, wenn ich so destruktiv rüber komme, aber es macht keinen Sinn, Luftschlösser aufzubauen, welche sich dann zerstören. Entweder beim Erwerb oder dann, wenn sich herausstellt, dass ein allfälliger Erwerb illegal war.

  • Ich danke euch für eure Antworten.

    An swisswaffen: der Präsident des Vereins hat mir gesagt (ich habe ihn auf Kat. B hingewiesen) mir gesagt, eine Ausnahmebewilligung des Kantons und Strafregisterauszug wären ausreichend. Steht hier (https://www.ch.ch/de/waffe-kaufen/) zumindest auch so


    Nachtrag: habe deinen zweiten Betrag erst anschliessend gesehen. Zu 1bis: dies trifft offensichtlich ja nur auf Personen zu, welche keine Niederlassungsbestätigung haben, aber hier wohnen. Dies ist bei mir nicht der Fall, da ich mich komplett aus DE abgemeldet habe, und hier eine Niederlassungsbestätigung habe. Oder verstehe ich da gerade etwas falsch?

  • Wenn ein Händler es machen soll, Waffen Bock arbeitet mit Stampfli in Luzern zusammen.

    200 pro waffe, mehrere werden günstiger.

    Bei Stampfli gehst du am besten persönlich vorbei. Seine Webseite ist nicht brauchbar. Organisieren kann er dir eigentlich so ziemlich alles.

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.

    • Offizieller Beitrag

    Ich danke euch für eure Antworten.

    An swisswaffen: der Präsident des Vereins hat mir gesagt (ich habe ihn auf Kat. B hingewiesen) mir gesagt, eine Ausnahmebewilligung des Kantons und Strafregisterauszug wären ausreichend. Steht hier (https://www.ch.ch/de/waffe-kaufen/) zumindest auch so


    Nachtrag: habe deinen zweiten Betrag erst anschliessend gesehen. Zu 1bis: dies trifft offensichtlich ja nur auf Personen zu, welche keine Niederlassungsbestätigung haben, aber hier wohnen. Dies ist bei mir nicht der Fall, da ich mich komplett aus DE abgemeldet habe, und hier eine Niederlassungsbestätigung habe. Oder verstehe ich da gerade etwas falsch?


    Dann lies in meinem Beitrag weiter:

    Es gilt das Waffengesetz, 9a, Litera 2. Dann die Definition, was "niedergelassene Ausländer" sind:

    https://www.sem.admin.ch/sem/d…ta/ausweis_c_eu_efta.html



    Du hast eine Aufenthaltsbewilligung (siehe https://www.sem.admin.ch/sem/d…ta/ausweis_b_eu_efta.html). Die Niederlassungsbewilligung (siehe https://www.sem.admin.ch/sem/d…ta/ausweis_c_eu_efta.html) kriegst Du in 4.75 Jahren.

  • B-Ausweis =Aufenthaltsbewilligung, in der Regel die ersten 5 Jahre.

    C-Ausweis = Niederlassungsbewilligung, nach 5 Jahren plus etwas Voraussetzungen(Job,keine Sozialhilfe, etc)

    Wenn du in Deutschland keine Waffen hast/hattest, wird das Bundesverwaltungsamt vermutlich zocken bei der Bestätigung. Früher war es noch einfacher. Da haben die die noch ausgestellt....Fragen kostet nix.

  • B-Ausweis =Aufenthaltsbewilligung, in der Regel die ersten 5 Jahre.

    C-Ausweis = Niederlassungsbewilligung, nach 5 Jahren plus etwas Voraussetzungen(Job,keine Sozialhilfe, etc)

    Wenn du in Deutschland keine Waffen hast/hattest, wird das Bundesverwaltungsamt vermutlich zocken bei der Bestätigung. Früher war es noch einfacher. Da haben die die noch ausgestellt....Fragen kostet nix.

    Genau. Sagen wirs so, die Karten sind leider etwas gegen dich gestellt, aber probieren kann man immer!

    #BenelliM4Gang 8)

    • Offizieller Beitrag

    Ich danke euch für eure Antworten.

    An swisswaffen: der Präsident des Vereins hat mir gesagt (ich habe ihn auf Kat. B hingewiesen) mir gesagt, eine Ausnahmebewilligung des Kantons und Strafregisterauszug wären ausreichend. Steht hier (https://www.ch.ch/de/waffe-kaufen/) zumindest auch so

    Jein.


    Zum Schiessen im Verein reicht das, ja. Muss bei Ausländern in jedem Fall gemacht werden.


    Für den Erwerb von Waffen allerdings hat das keinen Einfluss. Da musst du wohl tatsächlich in den sauren Apfel der Zeit beissen.


    Müsstest du wohl oder über eine Vereinsleihwaffe gehen. Bzw. Da es Vereinswaffen in dem Sinne in der Schweiz nicht gibt, muss einfach der, dem die Waffe gehört, immer mit dabei sein.

  • Mein Beileid Wegen den Waffengesetzen in der Alten Heimat.

    Zur frage wegen dem Tresor: nein, müssen sie grundsätzlich nicht im Gesetz heisst es: "muss vor dem Zugriff dritter geschützt sein"

    Das heisst theoretisch reicht es wenn du die Wohnung abschliesst, vorausgesetzt du wohnst alleine.

    Meine PERSÖNLICHE Meinung ist aber, das man zumindest den Verschluss in einem vernünftigen safe haben sollte. Besser die ganze Waffe, aber ich verstehe auch wenn man dafür nicht unbedingt den Platz oder das Geld hat.


    Aber ja, leider wirst du da eh noch eine weile warten müssen bis du sie nach Hause nehmen darfst.


    P.s wilkommen im Forum

  • Die Verschlüsse raus nehmen ist schon aus praktischen Gründen sinnvoll: ohne Ladehebel, die bei den meisten Waffen am Verschluss hängen (kann nicht jede Waffe so geil und klug durchdacht sein wie G3 und Konsorten), passen mehr Waffen nebeneinander in einen Schrank ^^