Ich danke euch für eure Antworten.
An swisswaffen: der Präsident des Vereins hat mir gesagt (ich habe ihn auf Kat. B hingewiesen) mir gesagt, eine Ausnahmebewilligung des Kantons und Strafregisterauszug wären ausreichend. Steht hier (https://www.ch.ch/de/waffe-kaufen/) zumindest auch so
Nachtrag: habe deinen zweiten Betrag erst anschliessend gesehen. Zu 1bis: dies trifft offensichtlich ja nur auf Personen zu, welche keine Niederlassungsbestätigung haben, aber hier wohnen. Dies ist bei mir nicht der Fall, da ich mich komplett aus DE abgemeldet habe, und hier eine Niederlassungsbestätigung habe. Oder verstehe ich da gerade etwas falsch?