Erfahrungen mit der Grossen AB/SON im Kanton Zürich

  • Die Kontrolle findet periodisch statt. Teils Kantone unangemeldet, teils machen sie mit dir einen Termin ab.


    Es wird die Aufbewahrung und das Vorhandensein der relevanten Waffen geprüft.

  • Die Kontrolle findet periodisch statt. Teils Kantone unangemeldet, teils machen sie mit dir einen Termin ab.


    Es wird die Aufbewahrung und das Vorhandensein der relevanten Waffen geprüft.

    Genau.


    Bei mir war es jeweils auch in zivil, falls du den Nachbarn nicht mehr in die Augen blicken könntest, wenn du Besuch von den Herren in blau hast. 😅

  • Auch bei "nur" ABK Sportschütze? Dann würde mich die rechtliche Grundlage für die Kontrollen wirklich interessieren.


    EDIT: irgendwie auch seltsam - ich hatte über Jahre ein Stgw 90, vollautomatisch, und niemand hat das kontrolliert.

  • Genau.


    Bei mir war es jeweils auch in zivil, falls du den Nachbarn nicht mehr in die Augen blicken könntest, wenn du Besuch von den Herren in blau hast. 😅

    Bei uns kamen sie uniformiert, aber in zivilen Auto. Wobei wir die Nachbarschaft schon vorgewarnt haben - Dorfgerüchte und so.

  • Beitrag von gromadusi ()

    Dieser Beitrag wurde von xxx aus folgendem Grund gelöscht: Solange Du nur dumm rummosern willst, wirst Du moderiert. Also hör endlich mit dem Scheiss auf. ().
  • Lies den Beitrag von motherboard eine Seite vorher, verhalte dich danach und du hast nichts zu befürchten. Im WG findest du alle entsprechende Grundlagen nach denen du fragst. Lies es mal durch, es sollte alle deine Fragen beantworten. Betreffend Kontrolle ist im Printscreen auch der entsprechende Artikel genannt.


    Im WG Art. 29 steht konkret: "Die kantonalen Vollzugsorgane sind befugt, in Anwesenheit der Person, die über eine Bewilligung nach diesem Gesetz verfügt, oder ihrer Stellvertretung:

    a. die Einhaltung von Bedingungen und Auflagen zu kontrollieren, die mit der Bewilligung verknüpft sind"


    Auch der WES ist eine Bewilligung nach dem WG, gemäss o.g. Zitat: "nach DIESEM Gesetz...", deshalb sind sie berechtigt auch mit WES oder ABK Sportschütze zu kontrollieren.


    Die Bedingungen zur Aufbewahrung sind in Art 26 genannt und von Treehuggersupply.ch auch eine Seite vorher zitiert.


    Verstehst du die Zusammenhänge / Inhalte im WG nicht oder hinterfragst du das Geschriebene?

  • Verstehst du die Zusammenhänge / Inhalte im WG nicht oder hinterfragst du das Geschriebene?

    Ich finde das ganze Gesetz nicht gut geschrieben, ja, deswegen auch die Fragen. Dank deinem ausführlichen Beitrag verstehe ich deine Leseart, danke!


    Bin aber ehrlich gesagt nicht überzeugt davon. Gemäss Art 29 müssen die Auflagen mit der Bewilligung verknüpft sein. Art 26 ist aber für alle Waffen nach WG gültig und ist nicht an eine Bewilligung "geknüpft".


    Weiter ist Art 29 in Kapitel 7: Ausnahmebewilligungen, weswegen er sich meiner Meinung nach auf die in diesem Kapitel erwähnten Ausnahmebewilligungen bezieht. Der WES wird im WG nicht "Bewilligung" genannt, ein weiterer Grund, warum Art 29 meiner Meinung nach keine Anwendung findet.

  • Die Kontrolle findet periodisch statt. Teils Kantone unangemeldet, teils machen sie mit dir einen Termin ab.


    Es wird die Aufbewahrung und das Vorhandensein der relevanten Waffen geprüft.


    In meinem Wohnkanton vereinbaren sie einen Termin , ohne Termin würden sie sowieso vor verschlossener Türe stehen... ^^ 

    Die letzte Kontrolle bei mir war sehr entspannt...verstehe die Sorgen von superuser überhaupt nicht...

  • Auch bei "nur" ABK Sportschütze? Dann würde mich die rechtliche Grundlage für die Kontrollen wirklich interessieren.


    EDIT: irgendwie auch seltsam - ich hatte über Jahre ein Stgw 90, vollautomatisch, und niemand hat das kontrolliert.

    Nicht ganz korrekt. Da war es eine Armeewaffe und nicht dem WG unterstellt. Kontrolle beim OP und WK.

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Was ist der WES deiner Ansicht nach dann? Er berechtigt zum Erwerb und Besitz einer Waffe, ergo ist es deine Bewilligung zum Erwerb und Besitz einer Waffe (Art. 8). Und was eine Waffe ist, regelt Art.4. Betreffend Stgw der Armee findet sich die Lösung in Art. 2


    Gesetze sind von Anfang an zu lesen, sonst ergeben sich solche Fragen.


    Aber einen kleinen Tip gebe ich dir noch: bevor du einen WES oder ABK beantragst, rufst du beim Waffenbüro deines Kantons an und lässt es dir von ihnen erklären. Erkläre den Fachleuten da gerne deine Bedenken zum Waffengesetz und dass es aus deiner Sicht keinen Sinn macht ;)

  • Das hat doch nichts mit Art 29 zu tun. Für Art 29 braucht es keinen Verdacht für eine Kontrolle.

    Für mich komische Fragen!

    Das sollte man(n) schon wissen wenn Waffen angeschafft werden:

    1. Gesetz und Verordnung genau und von Anfang zu Ende durchlesen.

    2. Waffenbesitzer gehören zu den am besten kontrollierte Personengruppe (nicht nur in CH) und das ist auch gut so.

    3. Wer eine solche Angst vor Besuch hat - macht sich suspekt!

    4. Wenn das WG ein so grosses Problem ist, suche ein anderes Hobby

    Amen :alu:

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Vielleicht hilft hier der Blick auf andere oder nur schon umliegende Länder, deren Waffenrecht wesentlich restriktiver ist als unseres hier in der Schweiz. Ich persönlich empfinde es nach wie vor als ein Privileg, beim Erwerb von Waffen vergleichsweise keine Beschränkungen erfahren zu müssen (wie beispielsweise ein Bedürfnisnachweis oder irgendwelche farbigen Waffenbesitzkarten wie in Deutschland). Beschränkungen in Art oder Anzahl gibt es in der Schweiz praktisch keine, nahezu einzig einschränkend sind die persönlichen finanziellen Mittel und der Platz.


    Für diese Privilegien nehme ich auch Kontrollen meiner Waffensammlung in Kauf - ehrlich gesagt, beruhigt es mich sogar, dass diese durchgeführt werden. Ich meine, praktisch jede schweizer Organisation (ob Verein oder Gesellschaft und so weiter) hat irgendeine Art von Kontrollorgan, dem sie periodisch Rechenschaft schuldig ist. Darin sehe ich auch die Verantwortung bestätigt, die von privatem Waffenbesitz ausgeht.

    "Ich habe zu viele Waffen." - niemand, jemals