Das ist jetzt sicher eine Grauzone und Auslegungssache.
Grundsätzlich hast du da recht, der Schaft ist aber fix, die Schaftkappe lässt sich halt verstellen...
Bei den jagdlichen Einschränkungen geht es um „Wildererwaffen“. Eine verstellbare Schaftkappe sollte da kein Problem sein...
Art. 2 Für die Jagd verbotene Hilfsmittel
1 Folgende Hilfsmittel und Methoden dürfen für die Ausübung der Jagd nicht verwendet werden:
a.Fallen, ausser Kastenfallen zum Lebendfang, sofern diese täglich kontrolliert werden;
b.Schlingen, Drahtschnüre, Netze, Leimruten und Haken;
c.für die Baujagd: das Begasen und Ausräuchern von Tierbauten, das Ausgraben von Dachsen, die Verwendung von Zangen und Bohrern, die Abgabe von Treibschüssen und das gleichzeitige Verwenden von mehr als einem Hund pro Bau;
d.als Lockmittel verwendete lebende Tiere;
e.elektronische Tonwiedergabegeräte für das Anlocken von Tieren, Elektroschockgeräte, künstliche Lichtquellen, Spiegel oder andere blendende Vorrichtungen sowie Laserzielgeräte, Nachtsichtzielgeräte und Gerätekombinationen mit vergleichbarer Funktion;
f.Sprengstoffe, pyrotechnische Gegenstände, Gift, Betäubungsmittel und vergiftete oder betäubende Köder;
g.Armbrüste, Pfeilbogen, Schleudern, Speere, Lanzen, Messer, Luftgewehre und Luftpistolen;
h.Selbstladewaffen mit einem Magazin von mehr als zwei Patronen, Schrotwaffen mit einem Kaliber von mehr als 18,2 mm (Kaliber 12), Seriefeuerwaffen und Faustfeuerwaffen;
i.Feuerwaffen:
1.deren Lauf kürzer als 45 cm ist,
2.deren Schaft klappbar, teleskopartig ausziehbar oder nicht fest mit dem System verbunden ist,
3.deren Lauf auseinandergeschraubt werden kann,
4.die mit einem integrierten oder aufsetzbaren Schalldämpfer ausgerüstet sind;
Gem. Jagdverordnung sollte die verstellbare Schaftkappe kein Problem darstellen...