Privat Schiessen

    • Offizieller Beitrag

    Guckst Du Waffengesetz (WG), Art 5., Absatz 3 und 4:


    4 Verboten ist das Schiessen mit Feuerwaffen an öffentlich zugänglichen Orten ausserhalb der behördlich zugelassenen Schiessanlässe und ausserhalb von Schiessplätzen.

    5 Erlaubt ist das Schiessen mit Feuerwaffen an nicht öffentlich zugänglichen und entsprechend gesicherten Orten sowie das jagdliche Schiessen mit Feuerwaffen.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, aber.


    Das Projektil darf das befriedete (!) Gebiet nicht verlassen. In jede Richtung. Also auch wenn du absichtlich in die andere Richtung schiesst oder in den Himmel.


    Dazu kommen dann noch andere Gesetze... Allen voran das Lärmschutzgesetz und das Umweltgesetz.


    Also wie vieles. THEORETISCH erlaubt, in der Praxis kaum umsetzbar.


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    • Offizieller Beitrag

    ich wohne Ländlich und hätte hinter dem Haus tatsächlich eine nicht einsehbare ecke, doch würde ich niemals mit dem Gedanken spielen dort das Schiessen zu üben. Auch nicht wenn ich einen SD hätte. Zum einen ist die Distanz (max. 5m) uninteressant, zum andern der Aufwand/ Kosten eines vernünftigen Kugelfangs (nicht dass die Projektile in vielen einzelteilen zurück kommen.) Auch mit SD und allen anderen Massnahmen müsste man trotzdem auf das Verständniss der Nachbarn zählen können... alles in allem... verursacht mehr ärger als es, zumindest mir, etwas bringen würde.


    Aber schön zu wissen, dass man theoretisch das Recht dazu hätte

  • Ich meine noch irgendwo gelesen zu haben, dass beim Schiessen auf dem eigenen Gelände sowohl die betreffende Gemeinde als auch die Polizei vorab informiert werden muss.

    Leider weiss ich nicht mehr, wo ich das gelesen habe und ob das überhaupt stimmt.


    Ich würde das aber sein lassen in deinem Fall, ausser du bist Besitzer einer Kiesgrube.

    • Offizieller Beitrag

    Ja das ist schon klar mit dem sein lassen.

    Ist immer noch allgemein gemeint.


    Aber wenn du richtig überlegst ob Kiesgrube oder was anderes ist am schluss wider das selbe.

    Nur dass bei der Kiesgrube die Umweltbelastungsfrage nicht erfüllt sein wird... ich glaube nicht dass die Zuständige Gemeinde glücklich über die Bleibelastung des Bodens sein dürfte. Okay, es gibt alternative Projektile, aber wer besitzt schon eine Kiesgrube.


    Würde mich aber jetzt doch auch langsam interessieren... ob man eine Bewilligung der Gemeinde/ Polizei auf eigenem Gelände vorab einzuholen hat. Denn dann vermute ich wird die Realisierung wohl sehr schwierig.

    • Offizieller Beitrag

    Also Kiesgrube ist kein Problem Gibt ja in Luzern jeden Monat einen Anlass von DH zum Schiessen.

    Und bei AATS gibt es auch Kurse in einer Kiesgrube.

    Ach echt? Wusste ich nicht. Wird dann dort nur mit Nontox/ Bleifrei geschossen?

  • Habe mal beim Konvoi to Remember mit einem von DH Networks gesprochen. Die Bedingung, dass du bei Ihnen Schiessen kannst ist das du Schalldämpfer nutzt. Ob das nun wirklich so viel bringt weis ich nicht. Er hat mir angeboten wenn ich beitrete ein Schreiben zu erstellen, dass ich einen Schalldämpfer für den Verein benötige. Bin dan nicht beigetreten, weil so wie es aussieht die Schiessen meistens im argauischen oder luzernischen sind und ich von Winterthur aus zu lange hätte.

  • Dieser Thread ist zwar schon vier Monate alt, ich habe aber dazu noch eine interessante Information und dachte, ich schreibe das lieber hierhin als einen neuen Thread zum gleichen Thema zu eröffnen.


    Ich habe in dieser Frage recherchiert, da ich gerne mit einem Kleinkalibergewehr auf einem abgelegenen Privatgrundstück in einen Kugelfang schiessen möchte. Habe dazu widersprüchliche Informationen gefunden. Habe darum bei der Fachstelle Waffen der Stapo Zürich nachgefragt. Die sagen: "Schiessen auf einem Privatgrundstück unter freiem Himmel ist in der Realität ein Ding der Unmöglichkeit."


    Wollte man das tun, bräuchte man auf jeden Fall die Bewilligung der Gemeinde und der Polizei. Und eben diese bekommt man nicht, weil die Sicherheits- und Umweltbestimmungen so streng sind. Es müsste tatsächlich sichergestellt werden, dass jedes Projektil, egal in welche Richtung man schiesst, das Grundstück nicht verlassen kann. Und dann kommen erst noch die Umweltauflagen.


    Das Einzige, was realistisch machbar sei, sei das Schiessen mit Kleinkaliber in einer grossen Halle oder Scheune, sagt die Fachstelle.

  • Wieso soll man das bei der Gemeinde anmelden müssen?

    Wenn ich mit einer schallgedämpften Waffe auf meinem abgesicherten und klar erkenntlichen Privatgrundstück auf einen Kugelfang (Turbinensystem) schiesse, dann sind sämtliche Gesetze eingehalten. Nicht einschränken lassen wo nicht nötig.

  • Die Gemeinde kann eigene Vorschriften erlassen.

    Eigene Vorschriften betreffend was? Und wie und wo sollen diese Vorschriften erläutert sein und auf welcher Rechtsgrundlage?

    Ein Bundesgesetz steht über Gemeindevorschriften und wenn dann müsste im Bundesgesetz die Standardphrase stehen wie "Die Kantone können Ausnahmen von den Verboten nach Absatz 1 bewilligen"


    Kugelfang (Turbinensystem)

    Kannst du da einen empfehlen?

    DIY

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  • Die Gemeinde kann eigene Vorschriften erlassen.

    Eigene Vorschriften betreffend was? Und wie und wo sollen diese Vorschriften erläutert sein und auf welcher Rechtsgrundlage?

    Ein Bundesgesetz steht über Gemeindevorschriften und wenn dann müsste im Bundesgesetz die Standardphrase stehen wie "Die Kantone können Ausnahmen von den Verboten nach Absatz 1 bewilligen"

    Bei den "eigenen Vorschriften" geht es in erster Linie um die Polizeiverordnung der Gemeinde - da hat praktisch jede Gemeinde.

    Darin geht es nicht um die Polizei im engeren Sinn sondern um die öffentliche Ruhe und Ordnung allgemein.

    Relevant fürs Schiessen sind dann da insbesondere auch die Regeln zu Ruhezeiten usw.

    Viele Gemeinden gehen aber auch deutlich darüber hinaus und regeln so einiges was eigentlich nicht in ihre Kompetenz fällt, was dann auch immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führt.

    Es lohnt sich für jeden mal einen Blick in die lokale Polizeiverordnung zu werfen!

  • Hier im Dorf hört man vor allem am 1.8. Und 31.12. Oft 24 peitschende knalle, dann etwas Pause und wieder 24. Manchmal auch 6,pause,6.

    Manchmal auch BRRRRRRRATT. Vermutlich alles Zuckerstöcke :D


    Manchmal auch unterm Jahr.

    Was man nie hört ist Polizeisirene danach.


    Ich denke das hat was mit der Nachbarschaft zu tun und der Mentalität. Ist halt Flächendorf mit mehr Gustis als Einwohner.

    Am Zürcher Bahnhof vom eigenen Balkon aus in die eigene Wohnung reinschiessen (wäre ja prinzipiell was das schiessen an sich angeht, i. O., Kugelfang und so...) würde vermutlich mit einem SEK-Einsatz honoriert werden. 8o