Hallo zusammen
Ich schiesse in meiner Wohnung Luftpistole und wollte fragen, wie das rechtlich aussieht. Auch was den Lärm betrifft.
Ich schiesse natürlich nicht während der Ruhezeiten, sondern nur abends und auch dann unter der Woche bis spätestens 20.00, an Freitagen und Samstagen vielleicht mal bis 21.00.
Zu diesem Thema habe ich jedoch nur in deutschen Foren etwas gefunden. In Deutschland sei es so, dass bei der Miete einer Wohnung das volle Nutzungsrecht auf den Mieter übergeht (von einer gewerblichen Nutzung abgesehen, ausser der Vermieter erlaubt dies). Auch, dass es egal ist um welche Art Lärm es sich handelt da es bei der Bewertung der verschiedenen Lärmquellen keine rechtlich relevanten Unterschiede geben soll.
Aber eben, das betrifft Deutschland. Weiss nun jemand von Euch, wie das in der Schweiz aussieht?