Softair gelten ja auch als Waffen

  • Hallo,


    Ein paar Fragen zu Softair-Pistolen, welche ja auch unter das Waffengesetz fallen:


    1. Muss ich diese auch vor Dritten geschützt aufbewahren? (ich habe dort nämlich keinen Platz mehr) 8o

    2. Darf ich diese auch nur zum Händler transportieren etc..? (und müssen die Magazine auch leer transportiert sein? :)

    3. Müsste ich allfälligen Verkauf irgendwie der Behörde melden, mit ID-Kopie usw..?


    Falls duplicate Thread oder sonst irgendwie dumme Fragen, sorry, habe selber nichts konkretes dazu gefunden..


    Danke voraus

  • 1. Muss ich diese auch vor Dritten geschützt aufbewahren? (ich habe dort nämlich keinen Platz mehr) 8o

    Ja

    2. Darf ich diese auch nur zum Händler transportieren etc..? (und müssen die Magazine auch leer transportiert sein? :)

    Ja / Nein (Magazin)

    3. Müsste ich allfälligen Verkauf irgendwie der Behörde melden, mit ID-Kopie usw..?

    Vertrag, 10 Jahre aufbewahren

  • Schon mal daran gedacht das Gesetz selber zu lesen…?

    habe ich schon, aber ich konnte es irgendwie nicht richtig glauben.. deshalb schon im vornherein mein sorry-für-die-dummen-Fragen..

    Es ist doch klar, dass so eine Softair / Gasdruck-Pistole, aussieht wie eine echte Schusswaffe. Ist also nicht wirklich zu unterscheiden für den Normalbürger. Sogar die Polizei, kann in einer Kontrolle nicht auf den ersten Blick feststellen, ob es sich um ein „Spielzeug“ oder eine scharfe Waffe handelt.


    Ich würde an deiner Stelle, so eine Softair handhaben wie eine Echte Waffe :thumbup:

  • Zum Händler, Mechaniker und, das ist wichtig, zum Spielfeld.

  • Jup, die Raging Bull, Glock 19 und CZ P09 sind wie oben abgebildet je einmal als Feuerwaffe und Softair abgebildet. Es dient dem Vergleich, resp. soll da mal jemand den Unterschied aus sagen wir 2m Abstand feststellen können. Es ist nur schon sehr schwierig, in aller Ruhe, anhand den gezeigten Fotos.

    Die Zeit ist ein großer Lehrer. Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler. (Buddha)

  • Einzig bei der von dir auf Seite 25 beschriebenen Rücknahme müsste man gemäss meiner Einschätzung mit einem WES / ABK arbeiten. Hast du hierzu eine Info von deinem Kanton?

    Ich meine mich zu erinnern dass mir das Waffenbüro SG gesagt hat, dass man bei einer Leihe nur einen WES braucht zum ausleihen und bei der Rücknahme eine Info an das Waffenbüro reicht. Es geht wohl vor allem darum, dass die Person, an die verliehen wird geprüft wird, man selber hat ja schon beim ersten Erwerben einen WES gebraucht.

    Trotzdem würde ich das nochmal explizit mit dem kantonalen Waffenbüro klären bevor ich sowas mache.

  • Wenn es jemanden hilft, hier mein Handout mit welchem ich bei den SM Kursen ausbilde.

    Starkes Handout :thumbup: Einzig bei der von dir auf Seite 25 beschriebenen Rücknahme müsste man gemäss meiner Einschätzung mit einem WES / ABK arbeiten. Hast du hierzu eine Info von deinem Kanton?

    Die Zentralstelle Waffen und einige Kantone sind hier nicht einer Meinung.

    Es wurde versprochen das am nächsten interkantonalen Rapport zu klären und ein gemeinsames Vorgehen auszudiskutieren. Für mich zählt die Aussage von Fedpol, sind ja schliesslich die "vorgesetzte Stelle"

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Chlempi ()