Frage zu kleiner und grosser? Ausnahmegenehmigung

  • Ich bin hier über dieses Angebot gestossen:


    Selbstladekarabiner COLT M4 Carbine, Typ CR6921, Kaliber 5.56x45mm, 14.5″ | M426®. Custom Gunsmithing. Long Range Shooting. Swiss Made.
    Werkshalbautomat des Colt M4. Fertigung für den Zivilmarkt. Ober- und Untergehäuse aus geschmiedetem Aluminium, harteloxiert. Lauf mit Gov't-Kontur. Front…
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    Dort steht das für den Erwerb die kleine Ausnahmegenehmigung für Sportschützen notwendig ist.

    Andere Anbieter schreiben das sie eine grosse Ausnahmegenehmigung brauchen, jedenfalls hab ich das schon öfters so gelesen.

    Da ich die Unterschiede nicht verstehe frage ich hier mal nach, - Wozu und für was ist jetzt welche Genehmigung?


    Denn zum Schiessen SSV dürfte diese Waffe nicht zugelassen sein?

    Ich bin nicht gefragt worden als ich geboren wurde und ich werde nicht gefragt wenn ich sterben muss. Dann lasst mich doch wenigstens derweil so leben wie ich leben möchte.

  • Dieses Bild der Kapo ZH zeigt es sehr gut und übersichtlich:


    Im Diagramm siehst Du nur die Ausnahmebewilligung klein (wird dort Ausnahmebewilligung genannt).


    Kurz:

    Ausnahmebewilligung "klein" für Schützen: grosses Mag

    Ausnahmebewilligung "klein" für Sammler: kürzbar unter 60cm

    Ausnahmebewillgung "gross": Seriefeuerwaffen, nicht korrekt geänderte Seriefeuerwaffen


    Mit der ABK Sammler kannst Du auch alle Waffen kaufen, welche mit ABK Schütze erwerbbar sind.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Denn zum Schiessen SSV dürfte diese Waffe nicht zugelassen sein?

    Dürfte schwierig werden, damit in einem SSV Verein zu schiessen, aber kommt vermutlich auf den Veerein an. Wettbewerbe des SSV wirst du damit aber definitiv nicht schiessen können.


    All dies ist nicht abschliessend, es bleibt zu hoffen dass auch die Gewehrschützen einmal ihr Reglement dem Zeitgeist anpassen.


    Diskussionen hierzu möge man überall dort weiterführen, wo sie bereits angefangen haben. Hat schon einige Threads betroffen.

    Die Zeit ist ein großer Lehrer. Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler. (Buddha)

  • Ohja, die Übersicht ist wirklich gut, Dankeschön.

    Darf ich nochmal fragen, ich habe vor Jahren ein Magazin für das 90iger bekommen, 20 Schuss. Ohne Waffe, weil ich meist mit Jungschützengewehren aus dem Keller geschossen habe.

    Jetzt hab ich ein PE90 angeboten bekommen, was WES wäre, aber da ich dafür die Ausnahmebewilligung geplant hatte muss ich diesen Schein nehmen.

    Muss ich mein grosses Magazin eigentlich nachmelden? Darüber hab ich nichts gefunden, oder mach ich das einfach mit auf die Ausnahmebewilligung mit Vermerk das ein 20iger Magazin mit bei ist?

    Ich bin nicht gefragt worden als ich geboren wurde und ich werde nicht gefragt wenn ich sterben muss. Dann lasst mich doch wenigstens derweil so leben wie ich leben möchte.

  • Nein, die Magazine werden nicht registriert, man braucht nur ein Papier, wenn man neue kaufen will. Da du das PE 90 auf ABK nimmst, wirst du auch das 20er Magazin von früher damit benutzen dürfen.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • MaxtNix Schön bist Du über unser Angebot gestolpert.

    Wie xxx richtig ausgeführt hat, könnest Du mit folgenden drei Bewilligungen diesen Karabiner erwerben. Mindestens jedoch braucht's eine Sport-ABk, wegen dem Magazin.

    Ausnahmebewilligung "klein" für Schützen: grosses Mag

    Ausnahmebewilligung "klein" für Sammler: kürzbar unter 60cm

    Ausnahmebewillgung "gross": Seriefeuerwaffen, nicht korrekt geänderte Seriefeuerwaffen

  • Ohja, die Übersicht ist wirklich gut, Dankeschön.

    Darf ich nochmal fragen, ich habe vor Jahren ein Magazin für das 90iger bekommen, 20 Schuss. Ohne Waffe, weil ich meist mit Jungschützengewehren aus dem Keller geschossen habe.

    Jetzt hab ich ein PE90 angeboten bekommen, was WES wäre, aber da ich dafür die Ausnahmebewilligung geplant hatte muss ich diesen Schein nehmen.

    Muss ich mein grosses Magazin eigentlich nachmelden? Darüber hab ich nichts gefunden, oder mach ich das einfach mit auf die Ausnahmebewilligung mit Vermerk das ein 20iger Magazin mit bei ist?

    Denk aber dran auch wenn du ein grosses Magazin hast zb von einer ABK, du aber eine Waffe auf WES kauft darfst du das Magazin nicht in der WES Waffe benutzen.

    «Jede cha mache was er will, denn jede stoht dezue was er macht»

  • Ohja, die Übersicht ist wirklich gut, Dankeschön.

    Darf ich nochmal fragen, ich habe vor Jahren ein Magazin für das 90iger bekommen, 20 Schuss. Ohne Waffe, weil ich meist mit Jungschützengewehren aus dem Keller geschossen habe.

    Jetzt hab ich ein PE90 angeboten bekommen, was WES wäre, aber da ich dafür die Ausnahmebewilligung geplant hatte muss ich diesen Schein nehmen.

    Muss ich mein grosses Magazin eigentlich nachmelden? Darüber hab ich nichts gefunden, oder mach ich das einfach mit auf die Ausnahmebewilligung mit Vermerk das ein 20iger Magazin mit bei ist?

    Denk aber dran auch wenn du ein grosses Magazin hast zb von einer ABK, du aber eine Waffe auf WES kauft darfst du das Magazin nicht in der WES Waffe benutzen.

    Noch schlimmer. Du musst das Magazin und die WES-Waffe voneinander getrennt unter Verschluss haben, sofern das Magazin in die WES-Waffe passen würde.


    Also kauf NIE eine Waffe mit WES. Das ist pfui und böse.

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  • Also kauf NIE eine Waffe mit WES. Das ist pfui und böse.


    Jetzt hab ich ein Problem =O :/


    2 WES für je eine Sig210 und eine 22er Sportpistole und eine kleine Ausnahmegenehmigung für Stgw90 hab ich beantragt und sind auf dem Weg hierher.

    Aufbewahrung erfolgt bei mir eh alles getrennt, Also Verschluss und Magazine und übrige Waffe getrennt und in Tresoren. Generell. So bin ich im Umgang mit Waffen gross geworden und alte Gewohnheiten mag ich nur schwer ablegen

    Ich bin nicht gefragt worden als ich geboren wurde und ich werde nicht gefragt wenn ich sterben muss. Dann lasst mich doch wenigstens derweil so leben wie ich leben möchte.

  • SIG P210 und 22er Sportpistole ist kein Problem. Aber kauf nie eine Glock mit WES.


    ABK's sind gleich teuer und Du kannst sie viel universeller einsetzen.

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  • Jo, da gibts wohl probleme mit der Magazinkapazität. Denke ich mal, aber der gute Mann von der Waffenbehörde hat mich da, denke ich, gut beraten. Jedenfalls fühlte sich das gut an.

    Ich mach nur Sportschiessen auf Ringscheibe, alles andere hatte ich schon in Natura und keinen Bedarf mehr danach.

    Ich bin nicht gefragt worden als ich geboren wurde und ich werde nicht gefragt wenn ich sterben muss. Dann lasst mich doch wenigstens derweil so leben wie ich leben möchte.

  • Das hättest du auch alles auf eine ABK nehmen können. Auf eine ABK kannst du, wie beim WES, bis zu 3 Waffen nehmen.

    Das ging deshalb nicht weil jeder Verkäufer einen Schein benötigt.

    Ich bekomme von einem guten alten Bekannten die Kleinkaliberpistole, die Sig von einem Händler und Schützenbruder und die PE 90 oder Stgw 90 vom freien Markt. Für jeden brauch ich ein Exemplar eines Erwerbsscheines oder Ausnahmegenehmigung.

    Ich bin nicht gefragt worden als ich geboren wurde und ich werde nicht gefragt wenn ich sterben muss. Dann lasst mich doch wenigstens derweil so leben wie ich leben möchte.

  • Beim nächsten Mal kannst du diese Waffen über den Händler laufen lassen. Der nimmt die dann kurz über seine Bücher und du sparst dir mehrere ABKs. Deine Bekannten verkaufen quasi dem Händler die Waffen und er dann dir. Hab ich auch schon des Öfteren so gemacht. Einfach vorher beim Händler fragen. Hab noch keinen Händler erlebt, der diesen Service nicht anbietet.

  • Wie xxx jeweils sagt: Nimm nie etwas auf WES.


    Er hat damit nicht nur theoretisch Recht, es ist (zumindest im Kt. Zürich) auch praktisch einfacher, weil die ABKs über die KaPo gehen (online Antrag möglich) und der WES über die Gemeinde (nur analog), wobei die Gemeinde die unangenehme Angewohnheit hat, zusätzliche, rechtlich nicht begründete, Fragen zu stellen (zumindest meine Goldküstengemeinde).

    Sometimes, you eat the bear, and sometimes, the bear eats you.

  • Es ist sinnlos, wenn man vorher genau weiss, was man kauft, eine ABK für eine WES Waffe zu lösen. Kauf ich einen Revolver, oder eine "Einreihige", löse ich immer noch einen WES.

    Wirds eine Glock oder sonst etwas, wofür ich Standartmagazine habe oder es sie gibt, bin ich voll bei dir - ABK.

    Aber die Ausnahmebewilligung hat für mich das anrüchige der "Ausnahme".

  • Beim nächsten Mal kannst du diese Waffen über den Händler laufen lassen. Der nimmt die dann kurz über seine Bücher und du sparst dir mehrere ABKs. Deine Bekannten verkaufen quasi dem Händler die Waffen und er dann dir. Hab ich auch schon des Öfteren so gemacht. Einfach vorher beim Händler fragen. Hab noch keinen Händler erlebt, der diesen Service nicht anbietet.

    Ich glaub das haben wir schon ein paarmal durchgekaut.

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  • Aber kauf nie eine Glock mit WES.

    Kannst du swisswaffen oder auch sonst jemand bitte diesen Hinweis erläutern?


    Wenn man die Glock schon auf WES gekauft hat, braucht es doch so oder so eine ABK wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein Gewehr mit grossem Magazin oder <60 angeschafft werden soll.