Feuerwaffen nachmelden bis 15.08.2022

  • Mit dem Inkrafttreten der Änderungen des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition vom 15.08.2019 gelten auch die

    1 Wer beim Inkraft­treten der Änderung vom 28. September 2018 dieses Gesetzes im Besitz einer Feuerwaffe nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben b–d ist, muss den rechtmässigen Besitz dieser Waffe innerhalb von drei Jahren den zuständigen Behörden des Wohnsitzkantons melden.

    2 Keine Meldung ist erforderlich, wenn die Feuerwaffe bereits in einem kantonalen Informationssystem über den Erwerb von Feuerwaffen nach Artikel 32a Absatz 2 registriert ist.

    Dem aufmerksamen Leser wird nun aufgefallen sein, dass die erwähnte Frist von drei Jahren bald um ist, konkret am 15.08.2022.



    Die Kantonspolizei Zürich schreibt dazu auf ihrer Webseite zum Beispiel:

    Weitere Informationen finden sich unter Besitz von Feuerwaffen nachmelden | Kanton Zürich (zh.ch)


    Möglicherweise ist auch in eurem Bekanntenkreis eine oder mehrere Personen von dieser Gesetzesänderung betroffen. Daher bitte ich euch, dies bei Gelegenheit einmal anzusprechen. Solltet ihr Mitglied in einem Schützenverein sein, so wäre dies gegebenenfalls eine gute Möglichkeit, nochmals rechtzeitig im Verein auf die möglichen Folgen aufmerksam zu machen.

    "Ich habe zu viele Waffen." - niemand, jemals

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Betroffen sind «neu verbotene» Waffen, die vor dem 12.12.2008 erworben und nicht im Waffenregister eingetragen worden sind.

    Wichtig.


    Was ich an Lebensmüh aufgewendet habe, um alte Schützenkameraden erklären zu versuchen, dass sie ihr altes Luftgewehr und das Langgewehr 89 eben nicht nachmelden müssen.

  • Gemäss schriftlicher Auskunft der Kapo Glarus betrifft das nur Waffen, welche nicht bereits per WES registriert sind.


    Sprich:

    Vor 2008 ohne WES gekauft und jetzt verboten -> nachmelden

    Vor 2008 ohne WES gekauft und jetzt nicht verboten -> passt so

    Nach 2008 mit WES gekauft -> passt so, egal ob neu verboten oder nicht

  • Wie war das eigentlich bei der vorletzten Verschärfung des Waffenrechts? Gab es da auch eine Frist wo die Besitzer von vormals legalen und dann verbotenen Waffen (z.B. ein symmetrisch, beidseitig geschliffener Schweizerdolch) nachmelden mussten? Oder wurde das damals nicht verlangt und muss nun mit der neuen Verschärfung fristgerecht gemacht werden? Wenn ich die "Entscheidungshilfe Messer" vom 1.12.21 richtig interpretiere ist der Besitz nicht verboten.

  • Die einen horten, die anderen werfen sie weg ;(



    «Ich will nicht, dass etwas passiert» – fast 800 Waffen zurückgegeben
    In Luzern und Nidwalden konnten Waffenbesitzerinnen und -besitzer am Samstag Waffen, die sie nicht mehr brauchen, zurückgeben. In Luzern wurden 660 Feuerwaffen…
    www.pilatustoday.ch

    Tiefkühlpizza ist gesund. Sie wird direkt nach der Ernte vom Pizzafeld eingefroren damit die Vitamine erhalten bleiben 8o8o8o

  • Am besten mache ich ein Inserat!? :


    Entsorge ihre alten und noch brauchbaren Waffen. Gerne auch verbotene Waffen die bis am 15.08.2022 gemeldet werden müssen.

    Alle Waffen werden für einen guten Zweck weiterverwendet oder verkauft.

    :D :D :D

    Tiefkühlpizza ist gesund. Sie wird direkt nach der Ernte vom Pizzafeld eingefroren damit die Vitamine erhalten bleiben 8o8o8o

  • Da gibt es viele, die dies tun. Vor allem an Anzeigebrettern im Volg, Coop oder Migros. Und das läuft recht gut. Die verkaufen dann die Waffen gewinnbringend.....


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    2008 mussten Vollautomaten, Schalldämpfer und Waffen, welche einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen, nachgemeldet werden. Konkret habe ich einen Schalldämpfer und einen schiessenden Spazierstock gemeldet. Die Meldung des SD wurde entgegen genommen, für den Spazierstock musste ich eine SON beantragen, welche mich CHF 120.- gekostet hat.


    Allgemein regelt das Gesetz in den meisten Fällen nur den Erwerb, nicht aber den Besitz. Für den Besitz gilt da Artikel 12 WG:

    Art. 1246 Voraussetzungen

    Zum Besitz einer Waffe, eines wesentlichen oder eines besonders konstruierten Waffenbestandteils oder eines Waffenzubehörs ist berechtigt, wer den Gegenstand rechtmässig erworben hat.


    Eine Ausnahme sind nun die vom WG 2019 verbotenen Waffen, welche nachgemeldet werden müssen. Dies hat jedoch keine weiteren Kosten zur Folge.


    Konkret müssen bis August 2022 Waffen gemäss Artikel 5 WG, Absatz 1, Buchstaben b bis d gemeldet werden, sofern diese nicht schon gemeldet sind. Das sind:

    b) zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen und ihren wesentlichen Bestandteilen; ausgenommen hiervon sind Ordonnanzfeuerwaffen, die vom Besitzer oder der Besitzerin direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu Eigentum übernommen wurden, sowie für den Funk­tionserhalt dieser Waffe wesentliche Bestandteile;

    c) folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen: 1. Faustfeuerwaffen, die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität aus­gerüstet sind,2. Handfeuerwaffen, die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität aus­gerüstet sind;

    d) halbautomatischen Handfeuerwaffen, die mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne Hilfsmittel auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können, ohne dass dies einen Funktionsverlust zur Folge hat;


    Also umgeänderte Seriefeuerwaffen und die Bestandteile. Beispielsweise fällt da ein Vollauto-Griffstück zu einem G3 oder zu einer AR15 auch drunter.

    Dann Pistolen mit Magazinen mit mehr als 20 Schuss Kapazität. Schwierig, schwierig. Wer ein paar Parabellumpistolen hat und sich irgendwann mal ein deutsches Trommelmagazin aus dem 1. Weltkrieg anlacht, hat da eine Menge nachzumelden.

    Nun noch ein Knackpunkt: Buchstabe c) gilt nur für Zentralfeuerwaffen. Ein Kleinkaliberhalbautomat mit einem 20er Magazin muss nicht gemeldet werden. Gut, nicht? Aber Achtung, Buchstabe d) gilt für ALLE halbautomatischen Handfeuerwaffen! Somit muss ich ein Adler Jäger Kleinkaliber-Halbautomatengeschwür, welches sich unter 60cm kürzen lässt, nachmelden! Interessanterweise muss ich eine Waffe, welche 59cm lang ist und sich auf 40cm kürzen lässt, nicht melden.


    Soviel zum Gesetz.


    Nun kann jeder selber entscheiden, wie er vorgehen soll. Ich persönlich melde lieber zu viel als zu wenig. Somit werde ich auch eine Waffe melden, welche ausgeklappt kleiner als 60cm ist, obwohl ich nicht muss. Und ich melde auch alle Parabellum-Pistolen und alle Glocks und alle HK's etc, auch wenn ich (noch) keine Magazine grösser als 20 Schuss habe.


    Für CZ 75 Pistolen (und ihre Kollegen) gibt es Magazine grösser 20 Schuss, für die SIG P226/228/229 auch, für die P250/P320 wohl auch, sogar für FN Highpower gibt es die. Wenn ich für die Waffen eine Besitzbestätigung habe, kann ich auch Mags grösser 20 Schuss kaufen. Ja, ich weiss, braucht man nicht. Aber Waffensammlen ist nicht rational!


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    Wir hattens doch noch über verbotene Munition, das was uns damals Ruthli Metzler eingebrockt hat. Da gilt Artikel 16 WG:

    Art. 16a52 Besitzberechtigung

    Zum Besitz von Munition oder Munitionsbestandteilen ist berechtigt, wer die Gegenstände rechtmässig erworben hat.


    Somit darf ich konkret die Munition, welche ich vor dem Verbot gekauft habe (ich habe in den 1990er Jahren einiges an Hydra-Shok, Silvertip etc. gekauft) weiter besitzen, da ich sie damals rechtmässig erworben habe.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Es gibt durchaus Leute, die die Waffen anonym abgeben wollen. Dies ist bei einem Waffenhändler seit der Einführung vom Guichet Unique nicht mehr möglich, leider. Oder zumindest nicht mehr in allen Kantonen, jeh nach Handhabung.

    Da ist die Polizei durchaus der beste Ansprechpartner. Zumindest in den meisten Zentralschweizer Kantonen können die Waffen anonym abgegeben werden und man kriegt auch nicht auf den Sack, wenn jemand ein Springmesser vorbeibringt. Anders als in anderen Kantonen, wo man verzeigt wird.

  • Denkt daran: je mehr Waffen das Loch runter gehen, desto wertvoller werden die Waffen in unserem Besitz.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Selbst ein rostiger K11 ist in meinen Augen zu gut um ihn wegzuwerfen ;(

    Mir geht es als Waffenliebhaber einfach gegen den Strich wenn andere Waffen wegwerfen und nsereins würde ja dafür bezahlen. ( Ich zumindest)

    Tiefkühlpizza ist gesund. Sie wird direkt nach der Ernte vom Pizzafeld eingefroren damit die Vitamine erhalten bleiben 8o8o8o

  • Ich hab mal einen K11 angeboten bekommen, geschenkt, der zebröselte beim blossen Anfassen. Hab dann dankend abgelehnt. Bei dem Ding war vernichten das einzige, was noch ging.


    Ich verstehe auch, wenn jemand das Ding aus Gewissensgründen vernichtet haben will.


    Alles andere verstehe ich nicht.

  • Zurück zum Thema Nachmeldungen.

    Wenn ich das richtig verstehe, muss ich meine vor 30 Jahren gekauften Pistolen nicht nachmelden, sondern nur das " neu verbotene" zeugs

    xxx hat geschrieben: "

    Nun kann jeder selber entscheiden, wie er vorgehen soll. Ich persönlich melde lieber zu viel als zu wenig. Somit werde ich auch eine Waffe melden, welche ausgeklappt kleiner als 60cm ist, obwohl ich nicht muss. Und ich melde auch alle Parabellum-Pistolen und alle Glocks und alle HK's etc, auch wenn ich (noch) keine Magazine grösser als 20 Schuss habe."

    Geht es nur darum wenn du mal grössere Magazine als 20 Schuss möchtest?

    Leider gibt es keine grössere Trommeln für meine Perkussionsrevolver :)

  • Eine Faustfeuerwaffe wird zur Handfeuerwaffe, wenn sie geschultert wird. Siehe jenste Schulterstützen für moderne Glocks, SIGs etc. - dann wäre man schon bei 11 Schuss in der verbotenen Landschaft, da bei Handfeuerwaffen grösser als 10 Schuss verboten ist. Allenfalls kommt noch klappbar unter 60cm hinzu, bei voller Funktionsfähigkeit.


    Das scheinen viele nicht zu beachten bei Faustfeuerwaffen, es betrifft dann nicht nur den Wunsch nach einem Magazin mit mehr als 20 Schuss.


    Im Übrigen gibt es auch Schulterstützen für Revolver, wo dann auch wieder die im Gesetz festgehaltene Kürzbarkeit zum Zug käme, falls eben kürzbar unter 60cm und funktionsfähig. Dies ist alles Theorie. Es gibt Kantone die Revolver beispielsweise auf einer ABK verweigern.

  • So wie ich


    Zitat

    Betroffen sind «neu verbotene» Waffen, die vor dem 12.12.2008 erworben und nicht im Waffenregister eingetragen worden sind.

    verstehe, kann ich der vor dem 15. August 2019 gekauften Glock auf WES ein Roni-Kit mit 30er-Magazin spendieren, da zwar neu verboten, ABER im Waffenregister eingetragen.


    Leute, die erst ab 2009 Waffen mit WES bzw Meldung an die Polizei gekauft haben, müssen also nichts nachmelden.


    Richtig?