• Ich habe mehrfach gelesen und gehört dass angeblich seit 2021 neu beim Karabiner ein Zweibein zugelassen sein soll.

    In den aktuellen Hilfsmittelverzeichnissen die ich im Netz finde, steht aber nichts davon- hat jemand mehr Infos?

  • Ist denn jede Stütze bewilligt oder nur diese spezifische?


    Anders gefragt; man bräuchte diesen Klemmring einfach mit kleiner Schiene und könnte alles an Zweibein drunterklemmen?

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

    • Offizieller Beitrag

    Ja kommt nächstes Jahr.

    Da wir schon beim Thema "Hilfsmittelverzeichnis 2022" sind; weiss man auch schon neues zu den Phoenix Redbacks?

    Da weiss man so viel wie bei den CZ.

    Ist denn jede Stütze bewilligt oder nur diese spezifische?


    Anders gefragt; man bräuchte diesen Klemmring einfach mit kleiner Schiene und könnte alles an Zweibein drunterklemmen?

    Nur diese spezifische Stütze.

    Wenn wir gerade beim Hilfsmittelverzeichnis sind: Gibt es irgendwo eine Website oder einen SSV-Blog, wo man nachlesen kann, was jeweils im nächsten Jahr bewilligt wird?

    Gibts mWn nicht. Die Hersteller künden das idR selbst an - siehe eben Wyss, oder Kessler mit der Schlagfederstangenmutter oder wie das Ding heisst.

    Ach... wie lange warte ich schon auf CZ's, da hiess es doch auch kommt.

    Da weiss man so viel wie bei den Phoenix.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ja schon irgendwie fast ein Monopol - Dass die WeKo da nicht einschreitet... Eine semi staatliche Sache die nur eine Firma erlaubt

    Es gibt ja nicht nur Wyss Produkte im Hilfsmittelverzeichnis. Da kann eigentlich jeder Hansel eine Bewilligung beantragen. Entspricht es den (sehr schwammig formulierten und sehr inkonsequent angewendeten) Bedigungen von SAT, SSV und armasuisse; Gratulation, Doggenrottis Stück Stoff über dem Lauf ist jetzt zugelassen und kostet 80.-.


    Dafür verpennt das SAT jahrelang den CIP Stempel und müsste konsequenterweise jedem die Kranzkarte entziehen, der mit einer Glock zwischen irgend 2015 und 2019 geschossen hat.


    Und konsequenterweise müsste das SAT die X-FIVE Pistolen aus dem Hilfsmittelverzeichnis schmeissen, da diese gegen eine Grundregel verstossen: Sie dürfen keinen Vorteil gegenüber einer Ordonnanzwaffe haben.


    Aber ich schweife ab.

  • [...]

    Und konsequenterweise müsste das SAT die X-FIVE Pistolen aus dem Hilfsmittelverzeichnis schmeissen, da diese gegen eine Grundregel verstossen: Sie dürfen keinen Vorteil gegenüber einer Ordonnanzwaffe haben.

    [...]

    Worin liegt der Vorteil der X-Five gegenüber Ordonnanzwaffen (ich frage ernsthaft, ich weiss es nicht)?


    Ist es das verstellbare Single-Action-Only (SAO) Abzugsystem?

    "Ich habe zu viele Waffen." - niemand, jemals


  • Zum einen der etwas längere Lauf (P210: 120mm, X-Five: 127mm) aber vor allem die deutlich längere Visierlänge von 181mm bei der X-Five gegen 160mm bei der P210.


    Rein technisch hat die X-Five so einen Vorteil. Persönlich finde ich die Visierung der P210 trotzdem besser, da das Korn schmaler ist bei der P210.


    Beim Abzug hat die X-Five keinen Vorteil. Im Gegenteil: Bei der X-Five musst Du mindestens ein Abzugsgewicht von 1500g haben, bei der P210 darfst Du sogar bis zu 1360g runtergehen.

    • Offizieller Beitrag

    Zum einen der etwas längere Lauf (P210: 120mm, X-Five: 127mm) aber vor allem die deutlich längere Visierlänge von 181mm bei der X-Five gegen 160mm bei der P210.


    [...]


    Beim Abzug hat die X-Five keinen Vorteil. Im Gegenteil: Bei der X-Five musst Du mindestens ein Abzugsgewicht von 1500g haben, bei der P210 darfst Du sogar bis zu 1360g runtergehen.

    Ah, der Vorteil besteht darin, dass der Abzug bei der X-FIVE einstellbar ist, bei der P210 nicht (ohne Werkstattbesuch). Ich für meinen Teil komme mit höheren Abzugsgewichten besser klar.


    Aber hier geht es rein um den verstellbaren Abzug, und das ist nunmal ein deutlicher Vorteil gegenüber jeder anderen Ordonnanzpistole.

  • Ah, der Vorteil besteht darin, dass der Abzug bei der X-FIVE einstellbar ist, bei der P210 nicht (ohne Werkstattbesuch). Ich für meinen Teil komme mit höheren Abzugsgewichten besser klar.


    Aber hier geht es rein um den verstellbaren Abzug, und das ist nunmal ein deutlicher Vorteil gegenüber jeder anderen Ordonnanzpistole.


    Nunja, der verstellbare Abzug ist auch nur bei den teureren X-Five Modellen dabei. Bei der X-Five Allround ist z.B. kein verstellbarer Abzug vorhanden.


    Der Längere Lauf, sowie die längere Visierlinie ist jedoch etwas, was alle X-Five Modelle als technischen Vorteil gegenüber der P210 haben.


    Persönlich sehe ich jedoch keinen wirklichen Vorteil in einem verstellbaren Abzug. Ich meine, es ist einfacher beim ersten "warm-werden" mit der Pistole den Abzug "in-the-field" verstellen zu können, aber das ist doch eine einmalige Sache, nehme ich an? Man möchte doch den Abzug immer konsistent behalten zum trainieren und den nicht alle 100-200 Schuss wieder ändern?


    Da reicht m.M.n. ein Gang zum Büchsenmacher um den einmalig an seine Wünsche anpassen zu lassen.


    Die X-Five Serie ist ja aber auch u.a. für IPSC ausgelegt. Vielleicht sind dort die Ansprüche anders, und man verstellt den Abzug dort häufiger.

    • Offizieller Beitrag

    Ok, anders formuliert:


    Die blosse Tatsache, dass bei einer X-Five eine Einstellung vorgenommen werden kann auf eine Weise, wie es bei Ordonnanzpistolen nicht möglich ist, ist ein objektiver Vorteil.


    Egal, wie oft man es macht, egal was die persönlichen Präferenzen sind. Es ist eine Möglichkeit zur Einstellung vorhanden, die es bei Ordonnanz nicht gibt.