Rechtliche Unterschiede Kantone AG, ZH, SH

  • Und jetzt liest Du den fettgedruckten Umkehrschluss nochmals durch. Aha. Siehst Du? Der Umkehrschluss der Aussage sagt, dass nicht gemeldete Waffen nicht eingezogen werden.



    Wenn es (Achtung: aus meiner Sicht) um den Aufruf zu illegalen Taten geht (was sich klar herausgestellt hat, dass Donas das NICHT so ausdrücken wollte), dann finde ich den Ton angebracht. Ich wiederhole mich.

    Wo in Donas Aussage liest du raus, dass dir nur die Waffen, die du explizit gemeldet hast entzogen werden? Er spricht von "DIE" Waffen und nicht "DIESE" (auf die Meldung bezogene Waffen). Aus einer Interpretation einer Aussage einen Umkehrschluss zu erstellen und basierend darauf jemandem zu unterstellen, er rufe dazu auf, das Gesetz zu brechen ist arg konstruiert, nichts für Ungut.


    Der Umkehrschluss sagt aus, dass dir eine nicht definierte Menge (NICHT ALLE) an Waffen nicht entzogen wird, auch da steht nicht, dass dies die nicht gemeldeten Waffen sind.


    Wie gesagt, deine ursprüngliche Interpretation seiner Aussage ist für mich schon falsch, darum ist für mich alles dahinter nicht korrekt. Seine zweite Aussage ist für mich klar eine Konsequenz der ersten:

    "... weil wenn ich es nicht machte dann 2...." Darum ist der zweite Punkt durchaus berechtigt, er zeigt eine der zwei erwähnten Konsequenzen auf. Dafür darf man aber nicht interpretieren wie man es verstehen will, sondern auch die Intention und den gute Willen des Schreibers berücksichtigen.


    Mich würde ehrlich gesagt interessieren, wie viele hier im Forum aus Donas Post einen Aufruf das Gesetz zu brechen - wie du - rausgelesen haben. Ich behaupte kaum jemand.


    Eine (für mich ;) ) falsche Aussage wird durch Wiederholung nicht korrekter.


    Wie gesagt, Donas, wir verstehen uns glaub ich nun *g*


    Einzig j0hny braucht noch etwas Zeit *g*

    Ach und... Diese Aussage ist auch nun ja... Nur deine Interpretation einer Aussage kann die richtige sein, darum ist das Ziel nur, anderen aufzuzeigen, dass deine die richtige ist und sie falsch liegen? Deshalb brauche ich noch etwas Zeit? Interessante Gesprächskultur, aber das habe ich ja schon weiter oben... Ich wiederhole mich. ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von j0hny () aus folgendem Grund: Donas Name korrigiert, (sorry ich kenne einen Donat, mein Gehirn macht aus Donas immer Donat).

  • j0hny


    Ja es hat wohl niemand so verstanden wie siwsswaffen..

    Und wir alle wissen er hat eine spezielle Art sich auszudrücken.


    was garnicht geht,ist die unterstellung ich sei einer der menschen die eventuell etwas illegales zu verbergen hätten da weiss Swiss Waffen aber das ich das nicht korrekt finde was er da gesagt hat.


    Ich bin aber ehrlich gesagt froh das meine Aussage unter die Lupe genommen wurde, denn das Internet vergisst nie. und ich habe keine Lust, später mal auf diesen Post aufmerksam gemacht zu werden von der Polizei...



    Ich kenne das beruflich


    "Rechtlich ist nicht menschlich"oder fair




    Ich sage nun nichts mehr zu diesem Thema da es nicht dem tread Thema entspricht (wollte nur das du weisst ich verstehe deine Empörung ging mir ja auch so) aber lieber Swisswaffen bemerkt diese rechtliche falsche Aussage als ein Richter.

  • Ja es hat wohl niemand so verstanden wie siwsswaffen..

    Und wir alle wissen er hat eine spezielle Art sich auszudrücken.

    Und es wird ihm meiner Meinung nach viel zu oft durchgelassen, wenn er herablassend und beleidigende Aussagen macht, selbst wenn diese (meiner Meinung nach) nicht korrekt sind. Das finde ich nicht OK, deshalb auch mein Hinweis oben, dass man auch mit viel Wissen einen angemessenen Umgangston bewahren kann...


    aber lieber Swisswaffen bemerkt diese rechtliche falsche Aussage als ein Richter.

    Mit viel (für mich fragwürdiger) Interpretation seinerseits, die ich aufzeigen wollte/will.

    • Offizieller Beitrag

    Ach ja?


    Ich habe es Dir erklärt, aber irgendwie begreifst Du es nicht.

    Donas hat es Dir erklärt, aber irgendwie begreifst Du es nicht.


    Nochmals: Illegal = anderer Ton.


    Warum spielst Du hier den Robin Hood? Donas und ich haben das geklärt. Aber Du versuchst hier, alles aufzubauschen. Wo war ich herablassend zu Dir? Wo war ich beleidigend? Wo waren die Aussagen nicht korrekt?


    Ich mag Verallgemeinerungen nicht, also bring Beispiele.


    Und vor allem lies mal das, was oben steht, durch.


    Wenn ich Dich störe, dann lass mich aus dem Forum schmeissen oder setz mich auf die Ignore-Liste oder geh woanders hin (in dieser Reihenfolge).

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das Popcorn gegessen ist, back to topic.


    Ihr könnt alles andere gerne via PN besprechen. xxx ist, auch wenn einige seine Tonalität bisweilen in den falschen Hals kriegen, sehr umgänglich, wenn man ihn nicht gerade als Betrüger bezeichnet oder ihn auffordert, Unanständiges mit seinen Gelenken anzustellen.

  • Hallo, nachdem das hier völlig ins Offtopic entgleist ist, wollte ich nur kurz ein Update zum eigentlichen Thema geben:

    Ich habe mir die letzten Wochen ein paar Wohnungen angesehen und habe jetzt den Mietvertrag für eine Wohnung in AG unterzeichnet.


    Sobald das Zügeln erledigt ist und der B Ausweis da ist werde ich mich nach einer passenden Trainingsmöglichkeit umsehen. Sofern Corona es zulässt...

    Danke nochmal für eure Beiträge :thumbup:

  • An der Stelle noch ein abschließendes Update von mir. Vielleicht ist es ja für jemanden der später hier drüber stolpert interessant:


    Mit meinen Deutschen Waffenbesitzkarten habe ich problemlos die nötigen ABK Sammler bekommen. Ich kann also alle Waffen auf ABK Sammler mit in die Schweiz nehmen.


    Meine Schalldämpfer müssen allerdings draußen bleiben. Die Möglichkeit über den Nachweis einer Auslandsjagd geht im Kanton Aargau wohl nicht. Mir wurde gesagt, die 5 Jahres Regel werde strikt angewandt.

    Die nächsten 5 Jahre werde ich also in der misslichen Lage verbringen, dass ich auf der einen Seite der Grenze einen Schrank voller Schalldämpfer stehen habe, ein bisschen weiter südlich auf der anderen Seite der Grenze die passenden Waffen dazu. Jagen werde ich dann vermutlich (aus logistischen Gründen) auch nur ohne Schalldämpfer können. Ich kann ihn ja nachts nicht mit über die Grenze nach Hause nehmen...

    Beeindruckt bin ich von der Bearbeitungszeit der schweizer Behörden. Da kann der deutsche Beamte sich eine Scheibe abschneiden.

    Einmal editiert, zuletzt von Jakob ()

  • Es ist zu beachten, dass du mit einem B-Ausweis für grundsätzlich jede Waffe - egal ob Sturmgewehr mit kleinem Magazin, Pistole, Luftgewehr, Softair oder Schreckschuss immer einen WES brauchst. Den kriegst mit B-Ausweis nur wenn du jedes mal eine (aktuelle) Bestätigung des Heimatlandes vorweist, dass du in Deutschland diese Waffe auch kaufen dürftest.

    Bis vor einigen Jahren hat das Bundesverwaltungsamt die gegen vorlagen eines deutschen Strafregisterauszugs problemlos ausgestellt.

    Tun sie aber nicht mehr.

    Ich hab das durch, sie würden nur noch einen Nachweis ausstellen analog einem Voreintrag in Grüne WBK- nach deutschem Recht. Du musst weiter mit der beantragten Waffenart und Kaliber in einem deutschen Verein 18 mal im Jahr etc, mit Nachweis vom Verband etc, dann kriegst vlt eine Bestätigung dass du dir eine 9mm Pistole kaufen darfst....

    Ich hab die letzten 2 Jahre einfach abgewartet, nächsten Monat kommt der C Ausweis, dann ist alles wieder gut.

    Auch ich bin in die Schweiz gezogen (Aufenhaltsbewilligung B) und würde gerne im Schiesssport aktiv werden. In DE hatte ich keinen Waffenschein o.ä. Besteht für mich somit keine Möglichkeit eine Waffe zu erwerben oder zumindest auf dem Schiessstand zu schiessen?

  • Auch ich bin in die Schweiz gezogen (Aufenhaltsbewilligung B) und würde gerne im Schiesssport aktiv werden. In DE hatte ich keinen Waffenschein o.ä. Besteht für mich somit keine Möglichkeit eine Waffe zu erwerben oder zumindest auf dem Schiessstand zu schiessen?

    Also schiessen kannst du schon, nur eine Waffe besitzen darfst du nicht. Es kann dir jemand eine Waffe für das Schiessen zu Verfügung stellen, muss aber dann immer mit dabei sein. Je nach dem gibt's auch Vereine die Waffen zu Verfügung stellen, diese verbleiben dann aber immer im Schiessstand. Ist zwar umständlich und blöd.

    Das von den Gegnern Mantra mässig gebete Märchen die CH habe in zu lasches WG stimmt halt einfach nicht.

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Ich kann die Gegner eines liberalen Waffenrechts - gerade in der Schweiz - auch nicht verstehen... Ich recherchiere mal, wo ich zunächst paar Grundlagen lernen und vielleicht auch regelmässig schiessen darf. Danke für die schnelle Rückmeldung Chlempi und Doggenrotti.