Hallo,
ich habe eine Hämmerli Single aus 1967 oder so. Ich habe dazu zwei Fragen:
1) Da diese weniger als 7.5 Joule Mündungsenergie hat und meines Erachtens nicht wie eine Feuerwaffe aussieht, wäre das nach Waffengesetz keine Waffe und somit nicht mal Melde- geschweige denn Bewilligungspflichtig. Ist das so?
2) Ich schiesse mit dieser Pistole zu Hause in einem am Haus angebauten "Schuppen". Es ist sichergestellt, dass keine Geschosse mein Grundstück verlassen können, das sollte also nicht ein Problem sein. Allerdings macht das doch einen gewissen Lärm, vor Allem wenn ich spätabends in einem ruhigen Wohnquartier schiesse könnte das die Nachbaren nerven. Sind Schalldämpfer für nicht-Feuerwaffen auch verboten/Ausnahmepflichtig?
3) Falls so ein SD nicht verboten wäre, welcher Büchsenmacher könnte mir ein passendes Gewinde in den Lauf schneiden?
Gruss P