Wurden die Preise für die ABK erhöht?

  • ok, danke Euch, dann schicke ich das Dossier mal los :)

    "...Hait pesischen gerech..." - 49 vor Christus; irgendein Mensch im ptolemäischen Ägypten zu einem professionellen Assassinen...

  • Und heute doch tatsächlich das OK für eine Seriefeuerwaffe samt integriertem SD erhalten (250.-- 😮) Allerdings verwirrt mich nun ein Punkt im Begleitbrief:


    " 3. Seriefeuerwaffen dürfen nicht zu Schiesszwecken benutzt werden."


    Ja wie jetzt?


    Sollte dieser Artikel nicht "Seriefeuerwaffen dürfen nicht mit Seriefeuer

    zu Schiesszwecken benutzt werden."



    Klar, ich darf in 99,9% der Schiessstände NICHT per SF schiessen.

    Aber generell mit einer SF-Waffe im Einzelschussmodus muss doch möglich sein.

    Ansonst dürfte ja niemand ans Obligatorische oder ans Feldschiessen.


    Danke und Gruss

    "...Hait pesischen gerech..." - 49 vor Christus; irgendein Mensch im ptolemäischen Ägypten zu einem professionellen Assassinen...


  • Das ist die Antwort auf deine Frage :


    3. Seriefeuerwaffen dürfen nicht zu Schiesszwecken benutzt werden.

  • Absatz 6 sagt dann wiederum:

    "Die Kantone können Ausnahmen von den Verboten nach den Absätzen 1–4 bewilligen"


    Ist denn nicht genau damit die Ausnahmebewilligung gemeint?

    "...Hait pesischen gerech..." - 49 vor Christus; irgendein Mensch im ptolemäischen Ägypten zu einem professionellen Assassinen...

  • Absatz 6 sagt dann wiederum:

    "Die Kantone können Ausnahmen von den Verboten nach den Absätzen 1–4 bewilligen"


    Ist denn nicht genau damit die Ausnahmebewilligung gemeint?

    Nein du brauchst eine Bewilligung für das Schiessen für die Seriefeuerwaffe, im Regelfall wird diese nur für 1 Tag bewilligt. Kostet gemäss Gebührenverordnung CHF 100.-

  • Und heute doch tatsächlich das OK für eine Seriefeuerwaffe samt integriertem SD erhalten (250.-- 😮)

    Da lob ich mir wieder Zürich. Die sagen Seriefeuerwaffe übertrumpft den Sachverhalt und der integrierte SD ist fester Bestandteil davon, ergo nur eine SON (Seriefeuerwaffe) für CHF 150.- nötig.

  • Beitrag von Zadoc ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Alles gesagt ().
  • Absatz 6 sagt dann wiederum:

    "Die Kantone können Ausnahmen von den Verboten nach den Absätzen 1–4 bewilligen"


    Ist denn nicht genau damit die Ausnahmebewilligung gemeint?

    Nein du brauchst eine Bewilligung für das Schiessen für die Seriefeuerwaffe, im Regalfall wird diese nur für 1 Tag bewilligt. Kostet gemäss Gebührenverordnung CHF 100.-

    Auch, wenn ich nur im Einzelschuss-Feuermodus schiessen will?

    Ein reguläres/regelmässiges Schiesstraining mit so einer Waffe wäre somit nicht mehr möglich.

    "...Hait pesischen gerech..." - 49 vor Christus; irgendein Mensch im ptolemäischen Ägypten zu einem professionellen Assassinen...

  • Ansonst dürfte ja niemand ans Obligatorische oder ans Feldschiessen.

    Das Stgw90 ist eine Ausnahme, solange es noch in Armeebesitz ist (= der AdA ist noch schiesspflichtig). In der Schweiz gibt es neben dem Waffengesetz auch das Militärgesetz, und das greift bei den Stgw90 und den Leih- und Jungschützenwaffen.


    Seriefeuer ist verboten zu schiessen, genauso wie sie verboten sind, zu erwerben. Mit Ausnahmebewilligungen geht aber alles.

  • Das Schiessen mit Seriefeuerwaffen ist verboten. Egal ob Einzelschuss, 3-Schuss oder Vollauto damit geschossen wird, es ist verboten. Die Kantone können für einen Tag oder so eine Ausnahmebewilligung alleine für das Schiessen geben, kostet aber jedes mal.


    Seriefeuerwaffen sind daher praktisch "tote" Gegenstände, ausser man will jedes mal eine Ausnahmebewilligung für das Schiessen alleine beantragen und jedes mal dafür zahlen.


    Mühsam und teuer.

    :)

    Einmal editiert, zuletzt von HellBoy3 ()

  • Das Schiessen mit Seriefeuerwaffen ist verboten. Die Kantone können für einen Tag oder so eine Ausnahmebewilligung alleine für das Schiessen geben, kostet aber jedes mal.


    Seriefeuerwaffen sind daher praktisch "tote" Gegenstände, ausser man will jedes mal eine Ausnahmebewilligung für das Schiessen alleine beantragen und jedes mal dafür zahlen.


    Mühsam und teuer.

    Schade, schade. Dann wird das wohl nichts mit SF. Wird dann hald das Modell mit SD ohne SF.


    Melde mich bei der Polizei zwecks Umschreiben der Ausnahmebewilligung oder geht das ohne? (Verkäufer schreibt ja genau auf den Zettel, was verkauft wurde.)

    "...Hait pesischen gerech..." - 49 vor Christus; irgendein Mensch im ptolemäischen Ägypten zu einem professionellen Assassinen...

  • Das besser bei deinem Waffenbüro vorher abklären lassen.

  • Frage mich eher, wie du das vorher nicht wissen konntest, kein Vorwurf.

    Weiss auch nicht. Ich ging einfach davon aus, dass durch die Ausnahmebewilligung der Besitz und somit auch die Nutzung legalisiert werden. In meinem Verständnis schliesst das Sammeln das Schiessen nicht aus.


    Wieder was gelernt; danke Euch allen.

    "...Hait pesischen gerech..." - 49 vor Christus; irgendein Mensch im ptolemäischen Ägypten zu einem professionellen Assassinen...

  • In einigen Kantonen kannst du einen HA-Lower drantun und darfst dann ohne Tagesbewilligung schiessen, in anderen nicht. Ob das wirklich legal ist wurde meines Wissens noch nie vor Gericht geklärt. Eigentlich müsste es legal sein, da es ja keine Seriefeuerwaffe ist, wenn ein HA-Lower dran ist, weil es technisch nicht möglich ist, damit Seriefeuer zu schiessen.


    Um welche Waffe ging es genau? MP5 SD?


    Völlig zusammenhangslos möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass man relativ günstig einen Kugelfang für den eigenen Keller bekommt, der subsonic 9x19mm problemlos aushält, und wenn man nontox Munition verschiesst, ist auch die Belüftung nicht so ein Problem.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.