Geerbte Waffe von Witwe erwerben

  • Liebes Forum


    Eine ältere Dame in meiner Nachbarschaft, dessen Mann von etwa zehn Jahren verstorben ist. Muss nun in ein Pfelegehim ziehen.

    Sie hat damals von ihrem Mann zwei Waffen geerbt, ein K11 und eine P49. Da sie weiss, dass ich im Schützenverein bin, möchte sie mir diese nun schenken...

    Für den K11 brauche ich den schriftlichen Vertrag und für die P49 einen WES, soweit so gut.


    Was mir allerdings Sorgen bereitet, ist dass wenn ich diese Waffen nehme und die Formulare dem WB zusende, dass es ja denn die ältere Dame belastet, über die Jahre unrechtmässig Waffen besessen zu haben, da sie nie einen Vertrag oder WES gemacht hat. Nun möchte ich verhindern, dass die ältere Dame noch einen Gerichtsprozess oder sogar Gefängnis erleben muss und überlege daher, das Geschenk von ihr abzulehnen.


    Nun wollte ich aber vorher euch fragen, ob die Polizei / Stawa effektiv ein Verfahren gegen Witwen in solchen Situationen eröffnet.


    Danke euch!

  • Dies ist ein sehr häufiger Fall, den Du schilderst. Oft bringen die Witwen dann aus Angst die Waffen zur Polizei zur Vernichtung.


    Die Witwe muss nicht mit einem Verfahren rechnen, maximal mit einer Busse. Gültig ist dieser Artikel: https://www.fedlex.admin.ch/el…/2535_2535_2535/de#art_34, Abs. 1, Lit. j.


    In leichten Fällen kann von einer Bestrafung abgesehen werden, steht da noch. Und genau das wird passieren. Abgesehen davon: wenn der Mann vor 10 Jahren und 6 Monaten verstorben ist, ist die böse Tat der Witwe sowieso verjährt.


    Aber wie gesagt: die Polizei ist froh, wenn die Waffe in gute und registrierte Hände kommt. Es wäre unvernünftig und unverhältnismässig, eine Witwe wegen einer Pistole "anzupacken".

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Zumindest in Kt. FR kein Thema. Habe schon öfter solche übernommen. Ich bin überzeugt die anderen W-Büros halten es gleich.

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Im Gegensatz zu Nachbarländern wird ein Fall wie dieser vernünftig mit gesundem Menschenverstand gehandhabt.


    Die Dame ist die Waffen los, du hast Waffen geschenkt gekriegt, und die Polizei weiss nun, wonä diese sind. Win-win-win.

  • Im Gegensatz zu Nachbarländern wird ein Fall wie dieser vernünftig mit gesundem Menschenverstand gehandhabt.


    Die Dame ist die Waffen los, du hast Waffen geschenkt gekriegt, und die Polizei weiss nun, wonä diese sind. Win-win-win.

    Genau richtig. Mit ein Grund das man bei solchen Fällen kein tam tam macht ist auch, dass man verhindern möchte, dass die Waffen im Untergrund verschwinden. So profitieren alle.

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Vielleicht hat sie die Waffen ja auch von ihrem Mann privat übernommen bevor die WES - Pflicht unter Privaten galt und die Verträge sind schon lange ausserhalb der Aufbewahrungsfrist vernichtet worden?

    Wäre vermutlich der beste Fall, aber naja...

  • Via Händler wäre doch auch eine Option?

    Zeitgleich in-out.

    Dem müsste man dann halt ein bisschen Aufwand vergüten.

    Oder die anderen 2 Positionen auf dem WES bei ihm füllen...

    He Leute, macht kein Problem wo keines ist!

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Du hast die Waffen vor 2008 bekommen, den Vertrag hast du nicht mehr musstest ihn ja nur 10 Jahre aufbewahren...

    Ein Schelm wer übles denkt

    Das ist machbar, Ja.


    Aber die Waffe darf seit 2008 nirgendwo anders aktenkundig sein. Da muss man sich 100%ig sicher sein! Sonst wird es dann gar nicht gut. Und der Käufer muss vor 1990 geboren sein, sonst geht das nicht.


    Zudem wäre es mir unangenehm, eine P210-6 zu besitzen, mit welcher ich oft zum Schiessstand fahre und welche nicht polizeilich verzeichnet ist. Also nachmelden würde ich sie auf jeden Fall. Einzig die 50 Franken für den WES würde man sich sparen. Doch 50 Franken sind nichts im Gegensatz zum eingegangenen Risiko!


    Fazit: Finger weg von solchen Krämpfen: ABK beantragen, 50 Franken bezahlen, alles ausfüllen, inkl. Daten der Witwe, ihr zur Unterschrift vorlegen, korrekte Kopie selber an die Polizei senden und alle sind langfristig zufrieden!

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Du hast die Waffen vor 2008 bekommen, den Vertrag hast du nicht mehr musstest ihn ja nur 10 Jahre aufbewahren...

    Ein Schelm wer übles denkt

    Diese Denk- und Handelsweise kenne ich auch aus meinem Umfeld. Es sind leider genau diese die den Gegnern Aufwind verleihen. Und swisswaffen hat genau recht. Einfach nicht jammern und die böse Polizei und Justiz beschuldigen wenn es mal schief geht. Auch der Veräusserer ist in der Verantwortung das die Waffen legal weiter gegeben werden.

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Ich kenne jemanden persönlich, welcher wegen einer solchen Aktion CHF 3'500.- gelöhnt hat, zudem hatte er einen hässlichen EIntrag im Strafregister (mehrfacher Verstoss gegen das Waffengesetz), welcher ihm zwei Jahre lang den Kauf von WES/ABK/SON-Waffen verunmöglichte. Alles um 50 Franken zu sparen......

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Ich habe gestern noch dem WB angerufen und die Situation geschildert.

    Sie haben mir auch grünes Licht gegeben.

    Es wäre nicht richtig, diejenigen so anzugreifen, die probieren es richtig zu machen.


    McGyver Für das bin ich zu ehrlich und zu jung.

  • Ich habe gestern noch dem WB angerufen und die Situation geschildert.

    Sie haben mir auch grünes Licht gegeben.

    Es wäre nicht richtig, diejenigen so anzugreifen, die probieren es richtig zu machen.


    McGyver Für das bin ich zu ehrlich und zu jung.


    Dann ist ja alles in Ordnung & nichts steht mehr im Weg. 8)

  • 1. Oft bringen die Witwen dann aus Angst die Waffen zur Polizei zur Vernichtung.



    2. Es wäre unvernünftig und unverhältnismässig, eine Witwe wegen einer Pistole "anzupacken".

    1. Angst vor was oder wem denn, sie hatten jahrzehnte lang keine Waffenphobie als der Mann noch gelebt hat.


    2. Kann, muss aber nicht, warum sollte die Polizei eine alten Dame ungestraft davon kommen lassen? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Bro

    Der Versuch von Strafvereitelung ist wer hats gedacht, strafbar, besser du hältst dich aus dieser Angelegenheit raus, sonst halsen sie dir dann auch noch ein Verfahren auf. K11 und P49 kann dir auch bewilligt werden ohne den ganzen Zirkus.

  • Angst vor was oder wem denn

    Dem Gesetz, der Polizei, der Verantwortung, da gibt es viele Sachen.

    Oftmals haben sich diese Personen nie mit den Waffen auseinander gesetzt, so quasi nach dem Motto "mein Mann hat die Dinger und macht das alles, ich will damit nichts zu Tun haben".


    warum sollte die Polizei eine alten Dame ungestraft davon kommen lassen

    Weil wir, zum guten Glück, in einer Gesellschaft leben, in welcher der gesunde Menschenverstand noch nicht komplett ausgestorben ist.

    Das Einzige, was man mit solch sinnfreien Exempel erreicht, ist das genaue Gegenteil von dem, was man eigentlich erreichen will.

  • Zitat

    Oftmals haben sich diese Personen nie mit den Waffen auseinander gesetzt, so quasi nach dem Motto "mein Mann hat die Dinger und macht das alles, ich will damit nichts zu Tun haben


    Komische Beziehung wenn der eine Partner sich nicht für die Hobbys des anderen interessiert und nichts damit zu tun haben will.... Dass man für Schußwaffen eine Bewilligung braucht, weiß inzwischen jedes Vorschulkind, du kannst mir doch nicht erzählen eine Frau in fortgeschrittenem Alter hätte von nichts gewusst und wenn auch, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.




    Zitat

    Das Einzige, was man mit solch sinnfreien Exempel erreicht, ist das genaue Gegenteil von dem, was man eigentlich erreichen will.

    Woher weißt du was "man" (erreichen) will? Ich vermute mal du meinst namentlich die Polizei und Staatsanwaltschaft? Was hindert eine Behörde daran ein Verfahren wegen illegalem Waffenbesitz usw.einzuleiten ?


    Wenn ein Jugendlicher, ein in der Schweiz nicht legales Messer ( In Österreich und Frankreich sind diese absolut legal, ) bestellt, wird mit mehrmonatigem Freiheitsentzug bestraft, das wäre so ein sinnfreies Exempel.


    Zitat

    in welcher der gesunde Menschenverstand noch nicht komplett ausgestorben ist.

    Fragt sich aber bei wem......

  • 1. Angst vor was oder wem denn, sie hatten jahrzehnte lang keine Waffenphobie als der Mann noch gelebt hat.

    Weisst du das? Viele gerade ältere Frauen haben tatsächlich Angst vor Waffen und wollen diese nach Ableben des Mannes dann schnellsmöglich weg haben.

    2. Kann, muss aber nicht, warum sollte die Polizei eine alten Dame ungestraft davon kommen lassen? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Weil die Dame "erbt", sich also nichtmal strafbar macht?

    Der Versuch von Strafvereitelung ist wer hats gedacht, strafbar, besser du hältst dich aus dieser Angelegenheit raus, sonst halsen sie dir dann auch noch ein Verfahren auf.

    Was soll das jetzt? Strafvereitelung? Der Hergang, wie Bro es erlebt und handhabt, ist gang und gäbe. Artikel 11 und 17 der Waffenverordnung regelt Erbschaft.

    Komische Beziehung wenn der eine Partner sich nicht für die Hobbys des anderen interessiert und nichts damit zu tun haben will....

    Man kann Hobbies des akzeptieren und sich dafür interessieren, ohne was damit zu tun haben zu wollen.

    Dass man für Schußwaffen eine Bewilligung braucht, weiß inzwischen jedes Vorschulkind, du kannst mir doch nicht erzählen eine Frau in fortgeschrittenem Alter hätte von nichts gewusst und wenn auch, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Dass man eine Bewilligung braucht wird den meisten schon bewusst sein => Die meisten Leute wollen/können so eine aber nicht beantragen und ist in diesem Fall hier auch seitens der Dame nicht notwendig.

    Woher weißt du was "man" (erreichen) will? Ich vermute mal du meinst namentlich die Polizei und Staatsanwaltschaft? Was hindert eine Behörde daran ein Verfahren wegen illegalem Waffenbesitz usw.einzuleiten ?

    Nichts, ich verweise aber gerne wieder auf die Waffenverordnung Artikel 11 und 17.

    Wenn ein Jugendlicher, ein in der Schweiz nicht legales Messer ( In Österreich und Frankreich sind diese absolut legal, ) bestellt, wird mit mehrmonatigem Freiheitsentzug bestraft, das wäre so ein sinnfreies Exempel.

    Komplett was anderes. Du stellst Erbschaft gegenüber dem Import von verbotenen Waffen ohne Ausnahme- und Importbewilligung.


    Mir ist irgendwie, als hättest du schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht oder machst sie immernoch. Lies die Gesetze und Verordnungen.