Beiträge von BillyBoy

    Hauptsache du pisst hier allen ans Bein…

    Gewisse Sachen hinterfragen.. Ja!

    Aber nicht alles!

    Ich lese gerne mit und lerne sehr viel..! Es gab/gibt gute Ideen & Infos, jedoch das was du da schreibst… immer nur gejammere und Sachen hinterfragen

    Die Gesetzte habe nicht ich diktiert, wenn ich meine Beiträge auch zynisch und polemisch gestalte und damit wohl einigen zu provokant und unangenehm bin, was wäre eine angemessene Reaktion darauf, ohne gleich angefeindet oder als Unruhestifter verunglimpft zu werden, dass in Österreich,Frankreich,Tscheichen etc. Butterfly-Messer ohne irgendwelchen willkürlichen Bewiliigungen gekauft werden können und dürfen?


    Soll ich mich darüber freuen, soll ich den Status quo in der Schweiz einfach gleichgültig akzeptieren in der Hoffnung dass die Gesetzesgeber dann schon irgendwann mal zum Entschluss kommen, dass die attributierte Gefährlichkeit von diesen Messern nur aufgrund von Hysterie maßlos hochgespielt wurde. Mir geht es insbesondere darum dass jedes Verbot einen legitimen,logisch nachvollziehbaren Zweck verfolgt und unter der Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit angemessen ist. Das ist alles.

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    glaubhaft machen kannst, dass du das Messer für deine Sammlung "benötigst" sollte das klappen.

    Wie wärs wenn der Gesetzgeber, der so viel widersprüchliches und unlogisches fabriziert, rechtfertigen muss, warum ein Butterfly verboten werden sollte und nicht andersherum. SO wird das nie was.


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    das Messer selber importieren und benötigst hierzu nochmals eine Bewilligung.

    Genau ,dann noch eine Ausnahmebewilligung für die Sonderbewilligung, die man wiederum nur mit einer Spezialbewilligung bekommt und selbstverständlich jedes Mal noch Gebühren und Mehrwertsteuern abkassieren. <X


    So einen endlos langen Papierkrieg mit den Behörden führen über ein eigentlich harmlosen Gegenstand, nicht mehr oder weniger "gefährlich" als ein freiverkäufliches Teppichmesser, wer das nicht Hinterfragt ,hat sich wirklich schon von der Vernunft verabschiedet.


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    kosten für eine SON für Messer sind 20.- Also noch tragbar

    Es geht nicht ums Geld sondern ums Prinzip und das bürokratische Hindernis das nur schon den Erwerb und Besitz verunmöglicht, für unter 300 schweizer Franken könntest du dir eine neue Pumpgun kaufen unter der Voraussetzung dass du untertänigst die figurativen Hosen vor jeder Behörde herunter lässt und hoffst, dem Beamten, der dein Bittgesuche bearbeitet, mag dein Passbild.




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    sollte das WG und WV schon zur Bettlektüre gehören.

    Bei so viel Inkonsistenz sind ja schlaflose Nächte vorprogrammiert, gibt auch die Kurzversion; Alles ist verboten. Ende. Gute Nacht. :sleeping:

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    Oftmals haben sich diese Personen nie mit den Waffen auseinander gesetzt, so quasi nach dem Motto "mein Mann hat die Dinger und macht das alles, ich will damit nichts zu Tun haben


    Komische Beziehung wenn der eine Partner sich nicht für die Hobbys des anderen interessiert und nichts damit zu tun haben will.... Dass man für Schußwaffen eine Bewilligung braucht, weiß inzwischen jedes Vorschulkind, du kannst mir doch nicht erzählen eine Frau in fortgeschrittenem Alter hätte von nichts gewusst und wenn auch, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.




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    Das Einzige, was man mit solch sinnfreien Exempel erreicht, ist das genaue Gegenteil von dem, was man eigentlich erreichen will.

    Woher weißt du was "man" (erreichen) will? Ich vermute mal du meinst namentlich die Polizei und Staatsanwaltschaft? Was hindert eine Behörde daran ein Verfahren wegen illegalem Waffenbesitz usw.einzuleiten ?


    Wenn ein Jugendlicher, ein in der Schweiz nicht legales Messer ( In Österreich und Frankreich sind diese absolut legal, ) bestellt, wird mit mehrmonatigem Freiheitsentzug bestraft, das wäre so ein sinnfreies Exempel.


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    in welcher der gesunde Menschenverstand noch nicht komplett ausgestorben ist.

    Fragt sich aber bei wem......

    1. Oft bringen die Witwen dann aus Angst die Waffen zur Polizei zur Vernichtung.



    2. Es wäre unvernünftig und unverhältnismässig, eine Witwe wegen einer Pistole "anzupacken".

    1. Angst vor was oder wem denn, sie hatten jahrzehnte lang keine Waffenphobie als der Mann noch gelebt hat.


    2. Kann, muss aber nicht, warum sollte die Polizei eine alten Dame ungestraft davon kommen lassen? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Bro

    Der Versuch von Strafvereitelung ist wer hats gedacht, strafbar, besser du hältst dich aus dieser Angelegenheit raus, sonst halsen sie dir dann auch noch ein Verfahren auf. K11 und P49 kann dir auch bewilligt werden ohne den ganzen Zirkus.

    Leider wurde mein erster Beitrag schon nach wenigen Stunden entfernt,(Ich habe mich vorzustellen und solle mich dann langsam an das Forum herantasten).


    SHRUUM


    1. Eine AK ist keine optimale Einsteigerwaffe, mein Vorschlag; sich mit einem Kleinkalibergewehr an das Schießen herantasten, geringerer finanzieller und bürokratischer Aufwand, als direkt eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. :S



    2.Ein Auszug ohne Einträge ist noch lange kein Persilschein für Erwerbsscheine und kantonale Ausnahmebewilligungen, wie du fälschlicherweise angenommen hast, in der Polizeidatenbank sind auch unwesentliche Einträge gespeichert ( bis zu 20 Jahre nach einem Zwischenfall), welche Strafrechtlich unmassgeblich sind, für den Waffenbesitz aber eine Relevanz bzw einen Hinderungsgrund darstellen könnten. Dies nur zur Info.