"Offene" 50/100 Meter Bahnen

  • Ich brauche man einen Väterlichen Rat..


    50 oder 100 Meter Bahnen wo man sein Gewehr einschiessen kann.

    Brünig is mir zu stressig und zu weit. Basel, Solothun, Aargau wäre perfekt.


    Ich hab schon einige an Jäger angeschrieben aber diese halten sich ziemlich bedeckt.

    Speziell wenn es um Sturmgewehre (AR15) geht.


    Aber auf einer 20/25 Meter Bahn macht das irgendwie weniger Spass.


    Habt Ihr da Kenntnisse?


    Danke

    armin

    Unversucht ist unerfahren.

  • Wyss in Burgdorf hat einen 100m Tunnel. Aber seit er die neue Polyanlage hat, wurde er noch restriktiver, was Anmeldung anbelangt. Man muss erst einen Vertrag machen mit ihm, und er will gewisse Kurse oder Lizenzen sehen, sonst kannst du da nicht rein. Schau mal auf seiner Homepage, evtl. wärst du ja schon qualifiziert. Es gibt dort so eine Matrix, welche Voraussetzungen man braucht für wo in seiner Anlage und was schiessen zu dürfen.


    Ach ja, und er hat jetzt einen Zugang mit Fingerabdruckscanner, also musst du deine Fingerabdrücke bei ihm registrieren lassen.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt dort so eine Matrix, welche Voraussetzungen man braucht für wo in seiner Anlage und was schiessen zu dürfen.

    3 Sekunden Mindestintervall zwischen Schüssen ohne Zusatzbewilligung... macht ja Sinn bei absoluten Anfängern, aber micht täte schon interessieren, was denn das für eine Zusatzbewilligung ist, da ich meine Sessions im Keller gerne mit einem 3sekündigen Magazinleerungsintervall eröffne.


    Zum Thema; Je nach dem wo du wohnst bietet sich eine Mitgliedschaft in einem Deutschen Schützenverein an. Ich hab dort auch mein AR15 auf 100m eingeschossen. Ist halt aus Schweizer Sicht etwas befremdlich, die Standregeln, aber es geht schon. Deinem Begrüssungspost an bist du ja Exdeutscher, vielleicht hast du noch Kontakte?

  • Ja, Wyss hat so seine Eigenheiten.

    Ich war schon dort, auch wenn es nicht gerade auf dem Weg liegt. Im Laden vorsprechen hilft sicherlich - war alles recht entspannt. Die Anlage ist top. Wahrscheinlich will er einfach nicht, dass alles gleich zerschossen wird, was ich gut verstehen kann.

  • Hey Super.. Da hab ich mal was zum anfangen.


    Ob ich nun meine DNA per Stäbchen verschenke oder jemanden einen Fingerabdruck gebe macht für mich keinen Unterschied.


    Das man als Besitzer "nur das beste" für seine Bahn will kann ich nachvollziehen.


    Das letzte mal als ich in Schinznach war bekamen wir vom Nachbarstand Blei zurück.

    Waren ebenfalls Selfie Junkies. Absolut daneben.


    Nach DE fahren. Ist das einfach? So mit Knarre und Mun über die Grenze?

    Mein Cousin hat die letzten Jahren Grafenwöhr gemanaged. Da waren Sie öfters auch Long Range schiessen. Hab viele Jäger in der Familie aus DE.

    Unversucht ist unerfahren.

  • Deutschland ist eigentlich kein grosses Problem, du brauchst für deine Waffen dein EU-Feuerwaffenpass und eine Einladung/Bestätigung vom Schiessstand oder Verein im DE. Da aber einfach beim DE Zoll nachfragen ob die das für jeden Termin wollen oder pauschal.


    Wichtig

    In den EFP können eigentlich alle Waffen eingetragen werden

    Aber

    Das heisst nicht das du alle mit nach DE nehmen darfst. Stgw57 und Stgw90 stehen beide (inkl. PE-Variante! ) auf der Kriegswaffenliste.

    https://www.fwr.de/fileadmin/Dokumente/erl_kwl_feb_2015 pdf (ab Punkt 27)

    Sowie einige andere auch, besondere Vorsicht bei Ex-Seriefeuerwaffen, und anderen in Deutschland verbotenen Waffen--die Magazingrösse ist ebenfalls zu beachten.

  • Europäischer Feuerwaffenpass.... Problematisch ist nur die Lauflänge der AR und die Magazine. Meines Wissens musst du dich hier nach dem richten was im europäischen "Zielland" erlaubt ist. Du kannst meines Wissens nicht mit einer 14" AR15 mit 30 Schuss Magazin in Deutschland schiessen, auch wenn du in deinem EFWP die Waffe unter Kategorie A drin hast... 16" und 10 Schuss Magazine sollten aber ok sein...


    Wenn das jemand genauer weiss, bitte ergänzen...

    Mfg

    Markus

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    Leben und leben lassen 8)

  • Kategorie A im EU-FWP heisst einfach "BÖSE! SCHLIMM! VERBOTEN!".

    Keiner weiss, wieso diese Kategorie im EU-FWP überhaupt eingetragen wird, weil man damit eh nicht über die Grenze kommt....

  • Nicht nur das Zielland, sondern auch die Gesetze der Transitländer beachten!

    Lauflänge ist in Deutschland kein Verbotsthema, sondern Frage der Zulassung zum sportlichen Schiessen.

    Wobei wir da ja wieder bei der Lauflänge sind oder ?

    Mfg

    Markus

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    Leben und leben lassen 8)

  • Nicht zwingend. Wenn man die Waffen nicht zum sportlichen Schiessen verwenden darf, heisst das noch lange nicht das man sie nicht mit rein bringen und mit schiessen darf.

    Man darf ein Kurzes AR oder ein Bullpup zb zum jagdlichen (Trainings) schiessen oder auch für das allgemeine Training verwenden.Du bekommst aber kein Bedürfnis für den Erwerb als Sportschütze bescheinigt.

    Der Besitz ist einfach nicht verboten. Aus praktischer Sicht ist es einfach kaum möglich, sowas mit einem Sportschützenbedürfnis zu erwerben. - Ausnahmen gibts aber auch da.

  • ok ein 10 Schuss Magazin hätte ich ja noch.


    Aber ich denke ich orientiere mich mal in CH. Das scheint stressfreier zu sein.

    Auch will ich nicht mit einem Zöllner reden müssen... Hatte das mal beim Airsoft in Frankreich.

    Wir hatten denen Ihre Dienstwaffen dabei. War irgendwie noch lustig wie die versuchten die Teile auf Ihre zu bauen. Nix passiert aber 2 Stunden verpasst...

    Unversucht ist unerfahren.

  • Nicht zwingend. Wenn man die Waffen nicht zum sportlichen Schiessen verwenden darf, heisst das noch lange nicht das man sie nicht mit rein bringen und mit schiessen darf.

    Man darf ein Kurzes AR oder ein Bullpup zb zum jagdlichen (Trainings) schiessen oder auch für das allgemeine Training verwenden.Du bekommst aber kein Bedürfnis für den Erwerb als Sportschütze bescheinigt.

    Der Besitz ist einfach nicht verboten. Aus praktischer Sicht ist es einfach kaum möglich, sowas mit einem Sportschützenbedürfnis zu erwerben. - Ausnahmen gibts aber auch da.

    Also an dieser Interpretation habe ich meine Zweifel. Es heisst immer, beim Waffen einführen zählt das lokale Gesetz. Natürlich haben behörden vielleicht einen A eintrag im EFWP aber ich habe meine Zweifel, dass du als Sportschütze das Ding dann so ohne weiteres mitnehmen kannst. Natürlich kann man mit Ausnahmegenehmigung alles bekommen, aber wer bekommt die schon. Was gilt also für mich al Schützen wenn ich nach D-land fahre ? Meine Schweizer Ausnahmegenehmigung wird kaum der Masstab sein. Ich muss allerdings sagen, dass ich nie etwas Sinnvolles zu dieser Problematik gelesen habe und auch beim Zoll habe ich hier wiedersprüchliche Antworten bekommen. Ich nehme prinzipiell nur mit was andere in D-land auch schiessen, der Rest bleibt daheim... ist mir einfach zu riskant. Kommst an einen doofen Polizisten und das Gewehr ist weg und du hast ordentlich ärger am Hals.

    Mfg

    Markus

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    Leben und leben lassen 8)

  • ok ein 10 Schuss Magazin hätte ich ja noch.


    Aber ich denke ich orientiere mich mal in CH. Das scheint stressfreier zu sein.

    Auch will ich nicht mit einem Zöllner reden müssen... Hatte das mal beim Airsoft in Frankreich.

    Wir hatten denen Ihre Dienstwaffen dabei. War irgendwie noch lustig wie die versuchten die Teile auf Ihre zu bauen. Nix passiert aber 2 Stunden verpasst...

    So eine Story hatte ich auch mal.. vor vielen Jahren an der Autobahn in Frankreich angehalten worden, ob ich etwas zu verzollen hätte. Verneint, aber darauf hingewiesen, dass ich ein Match-Luftgewehr dabei habe (man will ja keine bösen Überraschungen). Sofort aussteigen, Kofferraum auf, Waffe Zeigen, dann fragende Blicke was zu tun ist. Am Notstreifen warten wärend sie ihren Chef angerufen haben... Der kam mit dem Motorrad... hat das DIng angeschaut und gelacht, gefragt ob er es ausprobieren kann und hat dann neben der Autobahn das Ding inspiziert und sich erklären lassen. Nix passiert aber eine gute halbe Stunde Zeit verloren...

    Mfg

    Markus

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    Leben und leben lassen 8)

  • Also an dieser Interpretation habe ich meine Zweifel. Es heisst immer, beim Waffen einführen zählt das lokale Gesetz. Natürlich haben behörden vielleicht einen A eintrag im EFWP aber ich habe meine Zweifel, dass du als Sportschütze das Ding dann so ohne weiteres mitnehmen kannst. Natürlich kann man mit Ausnahmegenehmigung alles bekommen, aber wer bekommt die schon. Was gilt also für mich al Schützen wenn ich nach D-land fahre ? Meine Schweizer Ausnahmegenehmigung wird kaum der Masstab sein. Ich muss allerdings sagen, dass ich nie etwas Sinnvolles zu dieser Problematik gelesen habe und auch beim Zoll habe ich hier wiedersprüchliche Antworten bekommen. Ich nehme prinzipiell nur mit was andere in D-land auch schiessen, der Rest bleibt daheim... ist mir einfach zu riskant. Kommst an einen doofen Polizisten und das Gewehr ist weg und du hast ordentlich ärger am Hals.

    Du kannst als Jäger oder Sammler zb ganz normal kurze Halbautomaten kaufen und mit schiessen.


    Vom sportlichen Schiessen ausgenommene Waffen regelt §6 der Waffenverordnung.

    https://www.buzer.de/gesetz/28…20bleibt%20unber%C3%BChrt.


    Verbotene Waffen sind hier gelistet

    https://www.zoll.de/DE/Fachthe…en-und-munition_node.html


    Für die Einfuhr nach Deutschland massgeblich ist nicht das Erwerbsbedürfnis für diejenige Waffe.

    Erlaubt ist es, die Waffen die für Training, wettkämpfe oder Jagd geeignet mitzubringen. Darum Ja auch die Einladung/Bestätigung.

  • Jäger, Sammler, Sachverständige,Händler plus Behörden, vlt auch Sicherheitsdienste.

    Als Sportschütze so gut wie keine Chance ausser du weist nach das du es für irgendwelche *bedeutsamen* ausländischen Wettkämpfe brauchst (Olympia, WMs oder ähnliches) und das dann von der zuständigen Behörde akzeptiert wird oder du irgendwelche anderen Bedürfnisse nachweist.

    Ich hatte zb selber ein OA-15 BL Classic C4, 10,5" (keine Ahnung warum ich das vorm Umzug nach CH verkauft hab)

    Als Sportschütze kriegst das niemalsnicht.

    Da ich aber in Deutschland Waffenrechtssachkundelehrgänge gegeben habe hat man mir das als "Anschauungsobjekt" zugestanden.