Oh, ok... na dann
Aber auch hier ist nur die Rede von Feuerwaffen, und nicht Zubehör
Verboten ist die Einfuhr aus Russland und der Ukraine von:
a.Feuerwaffen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Waffengesetzes vom 20. Juni 19979, Bestandteilen und Zubehör davon sowie Munition und Munitionsbestandteilen;
Habich nachher auch gesehen
Im anderen Text stand eben nur das hier:
Gütermassnahmen
- Auflagen bezüglich doppelt verwendbarer und besonderer militärischer Güter
- Einfuhrverbot von Feuerwaffen, Munition, Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver aus Russland und der Ukraine
- Meldepflicht für bestimmte Güter und Dienstleistungen der Ölindustrie